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Emanuel Miftar (Waldmünchen) – Rückabwickeln sagt die BaFin

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Die BaFin hat Herrn Emanuel Miftar (Waldmünchen) mit Bescheid vom 27. September 2016 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Miftar nahm unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig per Überweisung an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

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