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Einsatz gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

geralt (CC0), Pixabay
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So arbeitet das Bundeskriminalamt (BKA) gegen dieses schwere Verbrechen

Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist ein besonders schweres Verbrechen. Das Bundeskriminalamt (BKA) spielt eine zentrale Rolle bei der Aufklärung, Bekämpfung und Verhinderung solcher Taten – in enger Zusammenarbeit mit Landespolizeien, internationalen Partnern und Präventionsstellen.

Die wichtigsten Aufgaben des BKA im Überblick:

1. Lageanalyse und Beobachtung

Das BKA sammelt bundesweit Daten zu Missbrauchsdelikten, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gezielt darauf reagieren zu können. Dazu gehört auch das jährliche „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“, das zeigt: Die Fallzahlen steigen, vor allem durch neue Tatformen wie Cybergrooming, Sextortion und Livestreaming von Missbrauch.

2. Erkennung und Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen

Täglich erreichen das BKA hunderte Hinweise auf kinderpornografische Inhalte – meist aus dem Ausland, zum Beispiel vom US-amerikanischen NCMEC. Alle Hinweise werden sorgfältig geprüft, bewertet und an die zuständigen Polizeidienststellen weitergeleitet.

Im Jahr 2024 bearbeitete das BKA über 205.000 Hinweise, davon waren mehr als 100.000 strafrechtlich relevant.

3. Ermittlungen im Internet

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Darknet, wo Täter Bilder und Videos tauschen oder verkaufen. Das BKA identifiziert Betreiber illegaler Plattformen, bringt sie vor Gericht und sorgt dafür, dass die Inhalte gelöscht werden – allein 2023 wurden rund eine Million Links zur Löschung gemeldet.

4. Tatbeendigung und Opferschutz

Ziel ist immer: laufenden Missbrauch zu stoppen. In besonders schweren Fällen übernimmt das BKA selbst die Ermittlungen. Dabei steht auch die Identifizierung der Opfer im Fokus – um sie zu schützen und den Tätern das Handwerk zu legen.

5. Netzwerke stärken – international zusammenarbeiten

Sexuelle Gewalt an Kindern kennt keine Grenzen. Deshalb arbeitet das BKA eng mit ausländischen Behörden zusammen, veranstaltet Fachkonferenzen und verfolgt auch Taten deutscher Staatsbürger im Ausland – selbst wenn diese im betreffenden Land nicht strafbar sind.

Kinder- und Jugendpornografie: Was ist strafbar?

  • Kinderpornografische Inhalte zeigen Kinder unter 14 Jahren in sexuellen Handlungen oder Posen.

  • Jugendpornografische Inhalte betreffen Jugendliche ab 14 bis unter 18 Jahren, die realistisch in sexuellen Situationen dargestellt werden.

Die Herstellung, Verbreitung, Weitergabe oder das Speichern solcher Inhalte ist strafbar:

  • Für Kinderpornografie: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§ 184b StGB).

  • Für Jugendpornografie: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe (§ 184c StGB).

Auch KI-generierte Inhalte, die wie echte Missbrauchsdarstellungen aussehen, sind strafbar – unabhängig davon, ob reale Kinder beteiligt waren. Denn auch sie fördern die sexuelle Objektivierung von Minderjährigen.

Wenn Jugendliche selbst Inhalte erstellen: Sexting & Co.

Immer häufiger verschicken Minderjährige freiwillig intime Bilder – aus Neugier, zur Selbstdarstellung oder als Vertrauensbeweis. Dieses sogenannte Sexting ist nicht per se strafbar, kann aber gefährlich sein, wenn die Inhalte gegen den Willen der Person weiterverbreitet werden oder unter Druck entstanden sind.

Unfreiwillig hergestellte Aufnahmen – etwa durch Zwang, Erpressung oder Missbrauch – sind besonders kritisch. Polizei und Justiz müssen hier genau hinschauen, um Opfer zu schützen und Kinder nicht unnötig zu kriminalisieren.

Neue Formen digitaler sexueller Gewalt

Cybergrooming

Täter suchen gezielt über das Internet Kontakt zu Minderjährigen, um sexuelle Handlungen vorzubereiten. Das ist strafbar und kann mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden.

Sextortion (sexuelle Erpressung)

Täter erschleichen sich intime Bilder und setzen Opfer anschließend unter Druck – etwa mit der Drohung, die Bilder zu veröffentlichen. Auch Massen-Erpressungen per E-Mail sind verbreitet. Die Täter sitzen oft im Ausland, handeln organisiert und fordern Geld. Häufige Opfer: Männer, aber auch Frauen.

Livestreaming sexuellen Missbrauchs

Hier zahlen Täter Geld, um sexuellen Missbrauch an Kindern in Echtzeit mitverfolgen zu können – meist über Vermittler in Schwellen- oder Entwicklungsländern. Auch aus Deutschland heraus wird dieses Verbrechen begangen. Die Täter geben Anweisungen und beobachten die Missbrauchshandlungen live.

Prävention: Aufklärung statt Tabu

Das BKA informiert und warnt – online, in Schulen, in sozialen Netzwerken. Es erklärt etwa, warum Kinderbilder nicht ins Internet gehören, wie Sexting aus dem Ruder laufen kann, oder wie Täter vorgehen, um Vertrauen zu gewinnen.

Außerdem bietet das BKA Hilfe und Kontaktmöglichkeiten – auch anonym.

Hinweisgeber, die etwas über sexuellen Missbrauch durch deutsche Täter im Ausland wissen, können sich über ein spezielles Kontaktformular oder über die Plattform „Nicht Wegsehen“ melden.

Fazit: Schutz braucht Aufklärung, Zusammenarbeit und Konsequenz

Das Bundeskriminalamt leistet im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wichtige Arbeit – nicht nur durch Ermittlungen, sondern auch durch Prävention und internationale Zusammenarbeit. Jeder Hinweis, jede Meldung kann helfen, ein Kind zu schützen.

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