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„Ein Bankvorstand ist kein Zocker mit Geschäftsführervertrag“

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Interviewer: Herr Blazek, das Landgericht München I hat einen ehemaligen Bankvorstand zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Was halten Sie von diesem Urteil?

Daniel Blazek: Es ist ein starkes Signal. Das Gericht hat unmissverständlich klargemacht, dass Vorstände nicht einfach die Augen verschließen oder riskante Steuermodelle durchwinken dürfen – erst recht nicht, wenn interne Warnungen, etwa von der Compliance-Abteilung, ignoriert werden. Ein Bankvorstand ist kein Zocker mit Geschäftsführervertrag.

Interviewer: Die Verteidigung argumentierte, es habe ein Rechtsgutachten gegeben, das das Vorgehen angeblich legitimierte. Hätte der Vorstand darauf vertrauen dürfen?

Blazek: Ein Rechtsgutachten ist kein Freifahrtschein. Besonders dann nicht, wenn es selbst auf verbleibende Restrisiken hinweist – wie es hier offenbar der Fall war. Und wenn zusätzlich die Insolvenz der Bank ein realistisches Szenario ist, muss ein Vorstand handeln – oder besser gesagt: eben nicht handeln. Risiko ja, aber nicht russisches Roulette mit Milliardenbeträgen.

Interviewer: Das Gericht hat auch eine Zahlung von einer Million Euro thematisiert, die der Vorstand über Umwege erhalten haben soll. Wie bewerten Sie das?

Blazek: Wenn sich das so bestätigt – und das klingt nach einem Umgehungstatbestand –, dann ist das nicht nur zivilrechtlich brisant, sondern riecht auch nach strafrechtlicher Relevanz. Man kann nicht erst der Bank einen zweifelhaften Deal einbrocken und sich dann noch auf Nebenschauplätzen selbst bedienen. Das verstößt gegen jede Compliance-Grundregel.

Interviewer: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Was erwarten Sie in der nächsten Instanz?

Blazek: Ich rechne nicht mit einer völligen Kehrtwende. Die Begründung des Landgerichts ist fundiert. Selbst wenn es zu Detailkorrekturen kommt, wird der Grundtenor Bestand haben: Wer als Vorstand gravierende Risiken eingeht, ohne Absicherung und gegen interne Warnungen, handelt pflichtwidrig – und haftet persönlich.

Interviewer: Was lernen Banken daraus?

Blazek: Compliance ist nicht Deko. Und gemeinnützige Mäntelchen schützen nicht vor fiskalischem Durchzug. Banken und ihre Organe müssen lernen, dass risikobehaftete Steuermodelle keine cleveren Businesspläne, sondern oft gefährliche Luftschlösser sind – mit Haftung im Fundament.


Interviewer: Vielen Dank, Herr Blazek.

Daniel Blazek: Gern geschehen.

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