EEV AG stellen Sie sich vor…………

Der Insolvenzverwalter hat ein „prall gefülltes Konto“ aus dem er sich die nächsten Jahre so manche Gebühr abzweigen kann und wird, ist ja Geld genug vorhanden. Nun lässt er sich von den Gläubigern verklagen, und schaut was dabei herauskommt, bedient dabei auch noch den einen oder anderen befreundeten Rechtsanwalt mit guten Mandaten, wie man so hört.

Nun gelebtes Leben, aber wenn man sich den Vorgang einmal zu Ende denkt, dann wird das richtig Grotesk.

Unterstellt dem Insolvenzverwalter gelingt es nahezu alle Klagen erfolgreich abzuweren dann bleibt möglciherweise ein Millionensumme am Ende aus den ganzen Insolvenzen übrig, und die bekommt dann zum Beispiel der letzte Besitzer der EEV AG…………..und der Insolvenzverwalter hat das dann erledigt……….dabei kann es sich nach heutigem Sachstand durchaus um einen 2 stelligen Millionenbetrag handeln.

Verdient hätten dann hier die Rechtsanwälte,der Insolvenzverwalter und der ehemalige Eigentümer…………..wer bleibt auf der Strecke? Klar, der Anleger, und das alles wegen einer nicht seriösen Berichterstattung eines Käseblättchens, welches sich bewusst oder unbewusst, auf Personen eingelassen hat, die man dann irgendwann vielleicht auch einmal als kriminell bezeichnen darf und muss.

Genau gegen diese Personen wollen Anlegerschutzanwälte nun vorgehen, wie wir erfahren haben. Natürlich auch gegen den Insolvenzverwalter mit seiner Gutsherrenart.

Leben wir wirklich in einem Rechtsstaat? Ist das gesunde Rechtsempfinden des Bürgers nicht lange schon zerstört?

One Comment

  1. Karsten Freitag, 04.11.2016 at 11:29 - Reply

    Auch dieser Artikel ist m.E. völlig unverständlich. Wenn sich – wie Sie mutmassen – nachträglich herausstellt, dass die Insolvenz ganz unnötig war, dann muss man sich doch bei den Antragstellern beschweren.

    Aber wie wahrscheinlich ist es, dass das Management einen Insolvenzantrag stellt ohne Vorliegen von den im Gesetz klar definierten Insolvenzgründen? Dass danach das zuständige Amtzsgericht prüft und dem Antrag stattgibt, obwohl die Insolvenzgründe nicht vorliegen? Dass danach der IV eine Abwicklung der EEV AG durch Verwertung der Assets verfolgt, statt bei der von Ihnen unterstellten positiven Fortführungsprognose mit Gewinnen von 4 Mio. p.a. die Fortführung umzusetzen?

    Sollte sich wider Erwarten die Verwertung dr Assets mehr Geld einspielen, als die EEV AG an Forderungen zu bedienen hat, wäre das tatsächlich ungewöhnlich. Aber doch ungewöhnlich schön für die Gläubiger. Und falls nach der Bedienung aller FOrderungen sogar noch Geld übrig bliebe für die Eigentümer, wäre das auch ungewöhnlich. Aber wenn nun ein Schaden durch entgangene künftige Gewinne aus der Beteiligung geltend gemacht werden könnten, dann doch bei den Antragstellern der „im nachinein sind wir alle schlauer unnötigen“ Insolvenz. Und nicht bei Ihnen, dem unbekannten Dritten.

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