Duracell Ltd. (Duracell Aktien): Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt

Duracell Ltd. (Duracell Aktien): Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt

Die BaFin hat einen hinreichend begründeten Verdacht, dass in Deutschland Duracell Aktien öffentlich angeboten werden, ohne dass ein gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde. Die Aktien werden telefonisch und mittels EMail über Kontaktpersonen einer OTC Finance Development von einer unbekannten Quelle angeboten.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt regelmäßig einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot von Aktien der Jacobs Douwe Egberts BV kein Prospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Wertpapierprospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 WpPG bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Abs. 6 WpPG mit Geldbuße von bis zu 5 Mio. EUR bzw. 3% des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.

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