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Drei Unternehmen aus Norderstedt beantragen Insolvenz – vorläufiger Verwalter eingesetzt

geralt (CC0), Pixabay
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Für gleich drei Unternehmen mit Sitz in Norderstedt hat das Amtsgericht Norderstedt als Insolvenzgericht am 6. März 2026 vorläufige Insolvenzverwaltungen angeordnet. Betroffen sind die Firmen Smart Cyber Security GmbH, Smart Data Center GmbH und Smart Labs AI GmbH, die jeweils selbst Insolvenzanträge gestellt haben.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

In allen drei Verfahren bestellte das Gericht den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Unternehmen zu sichern und zu prüfen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Die Entscheidungen wurden am selben Tag in kurzen zeitlichen Abständen getroffen:

  • Smart Cyber Security GmbH: 6. März 2026, 15:45 Uhr

  • Smart Labs AI GmbH: 6. März 2026, 16:10 Uhr

  • Smart Data Center GmbH: 6. März 2026, 16:20 Uhr

Geschäfte nur noch mit Zustimmung des Verwalters

Das Gericht ordnete außerdem an, dass Verfügungen über Vermögen der Unternehmen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft auch das Einziehen offener Forderungen gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern.

Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen weiter verschlechtert oder Vermögenswerte beiseitegeschafft werden.

Firmen haben gemeinsame Verbindungen

Alle drei Gesellschaften haben ihren Sitz an derselben Adresse in Norderstedt (Südportal 3) und sind beim Amtsgericht Kiel im Handelsregister eingetragen. Außerdem taucht der Geschäftsführer Tobias Philipp Kasimir Metz in allen drei Unternehmen auf.

  • Smart Cyber Security GmbH wird von Benjamin Gnahm und Tobias Philipp Kasimir Metz geführt.

  • Smart Data Center GmbH hat Peer Casper und Tobias Philipp Kasimir Metz als Geschäftsführer.

  • Smart Labs AI GmbH wird von Fabian Dominik Bühler, Stefan Andreas Fenn, Benjamin Gnahm und Tobias Philipp Kasimir Metz geleitet.

Beschwerde gegen Entscheidung möglich

Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung Beschwerde beim Amtsgericht Norderstedt eingelegt werden.

Ob die Insolvenzverfahren endgültig eröffnet werden, entscheidet das Gericht nach Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter.

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