Startseite Allgemeines Dr. Brost und Claßen Rechtsanwälte und er feiert sich wieder – wir nennen Ihn den mit kleinen Erfolgen zufriedenen Anwalt
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Dr. Brost und Claßen Rechtsanwälte und er feiert sich wieder – wir nennen Ihn den mit kleinen Erfolgen zufriedenen Anwalt

Free-Photos (CC0), Pixabay
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Prima Herr Dr. Brost von der Kanzlei Brost Claßen, wenn man solch einen tollen Erfolg zu vermelden hat, aber bleiben wir doch auch hier einmal bei den Fakten.

Schaut man sich Ihre ursprüngliche Abmahnung an, dann ist davon wenig übriggeblieben.

Das hat wohl auch das LG Düsseldorf gesehen, denn dafür spricht schon die Festsetzung des Streitwertes auf 5.000 Euro. Zudem ging es bei der unterlassungsgegenständlichen Anmerkung um möglicherweise eigentlich Unwichtiges für Ihren Mandanten.

Ihr Mandant hatte doch mit dem Begriff „Totalverlustrisiko“ wesentlich mehr Probleme als mit diesem Nebenkriegsschauplatz. Nun heißt eine einstweilige Verfügung ja nicht unbedingt, dass Sie die Hauptsache gewinnen werden. Ich bin mir da eher sicher, dass das LG Düsseldorf zu meinen Gunsten entscheiden wird.

Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass es für eine junge neue Rechtsanwaltskanzlei möglicherweise wichtig ist, auch kleine Erfolge zu feiern. Nur aus meiner Sicht sind Sie hier wie ein Adler gestartet und wie ein Albatros gelandet. Trotzdem, ich gönne Ihnen diesen Erfolg.

Also trinken Sie einen Champagner darauf, aber von ALDI, denn höher sind die Gebühren nicht. Das werden Sie aber ja wohl noch hinbekommen, das herauszubekommen. Da setze ich auf Sie Herr Dr. Brost.

Ach ja, es würde mich wirklich freuen, wenn Sie mehr Mandate durch Ihre Berichterstattung bekommen, denn von der Abmahnung bleibt ja dann inhaltlich nicht viel übrig, aber das wissen Sie ja selber am besten.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Mandant zufrieden ist, denn der Artikel ist ja noch im Internet und auf Seite 1 von Google, wenn man nach Ihrem Mandanten googelt, gekürzt um die streitgegenständliche Anmerkung.

Wenn Sie damit einverstanden sind, sehr geehrter Herr Dr. Brost, können wir Ihre Abmahnung und das Urteil, geschwärzt um den Namen Ihres Mandanten, gerne ins Internet stellen. Was meinen Sie dazu? Ich wette ja, Sie trauen sich das nicht! Irre ich mich?

Ich mache dann mal Werbung für Sie Herr Dr. Brost:

https://brostclassen.de/einstweilige-verfuegung-gegen-thomas-bremer-von-diebewertung-de/

Wir nehmen das ja sportlich, denn wer austeilt, muss auch einstecken können.

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