DPAM CAPITAL B SA Verschmelzung

DPAM CAPITAL B SA
Publikumsfonds (SICAV) nach belgischem Recht gemäß
der Richtlinie 2009/​65/​EG

Rue Guimard 18, B-1040 Brüssel
Gesellschaftsregister (RPM) Brüssel – Umsatzsteuer-ID: BE 0444.047.885

– MITTEILUNG ÜBER AUßERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNGEN

I. Außerordentliche Mitgliederversammlung jedes Teilfonds des DPAM CAPITAL B

Die Anteilinhaber jedes Teilfonds der Sicav DPAM CAPITAL B (nachstehend die Sicav) werden hiermit zu außerordentlichen Hauptversammlungen eingeladen, die nacheinander im Notariat von Sophie Maquet und Stijn Joye, Avenue Louise 350 in 1050 Brüssel am 24. März 2022 zu folgenden Zeiten abgehalten werden:

DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term um 09:00 Uhr
DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023 um 09:10 Uhr
DPAM CAPITAL B Equities EMU Behavioral Value um 09:20 Uhr
DPAM CAPITAL B Equities EMU Index um 09:30 Uhr
DPAM CAPITAL B Equities Europe Index um 09:40 Uhr
DPAM CAPITAL B Equities Japan Index um 09:50 Uhr
DPAM CAPITAL B Equities US Behavioral Value um 10:00 Uhr
DPAM CAPITAL B Equities US Dividend Sustainable um 10:10 Uhr
DPAM CAPITAL B Equities US ESG Leaders Index um 10:20 Uhr
DPAM CAPITAL B Equities US Index um 10:30 Uhr
DPAM CAPITAL B Equities World ex Japan, Europe & USA Index um 10:40 Uhr
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Dividend Sustainable um 10:50 Uhr
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Sustainable um 11:00 Uhr

und zwar zum Zweck der Beratung und Beschlussfassung getrennt und nacheinander über die nachstehende Tagesordnung, die für jede Hauptversammlung der vorstehend genannten Teilfonds identisch sein wird:

A. TAGESORDNUNG: Vorschlag der Verschmelzung durch Aufnahme des einzigen Teilfonds der SICAV ATLAS durch einen neuen Teilfonds der SICAV DPAM CAPITAL B

A.1. Folgende Teilfonds sollen verschmolzen werden:

SICAV DPAM CAPITAL B SICAV DPAM INVEST B
Aufzunehmende Teilfonds Neue aufnehmende Teilfonds
DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term DPAM B Bonds EUR Medium Term
DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023 DPAM B Corporate Bonds EUR 2023
DPAM CAPITAL B Equities EMU Behavioral Value DPAM B Equities EMU Behavioral Value
DPAM CAPITAL B Equities EMU Index DPAM B Equities EMU Index
DPAM CAPITAL B Equities Europe Index DPAM B Equities Europe Index
DPAM CAPITAL B Equities Japan Index DPAM B Equities Japan Index
DPAM CAPITAL B Equities US Behavioral Value DPAM B Equities US Behavioral Value
DPAM CAPITAL B Equities US Dividend Sustainable DPAM B Equities US Dividend Sustainable
DPAM CAPITAL B Equities US ESG Leaders Index DPAM B Equities US ESG Leaders Index
DPAM CAPITAL B Equities US Index DPAM B Equities US Index
DPAM CAPITAL B Equities World ex Japan, Europe & USA Index DPAM B Equities World ex Japan, Europe & USA Index
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Dividend Sustainable DPAM B Real Estate EMU Dividend Sustainable
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Sustainable DPAM B Real Estate EMU Sustainable

Die Anteilinhaber können die von der Umstrukturierung betroffenen ISIN-Codes im Anhang zum gemeinsamen Verschmelzungsplan einsehen.

A.2. Dokumente und Berichte: Kenntnisnahme und Prüfung der folgenden Dokumente

✓ Gemeinsamer Verschmelzungsplan in Form einer privatschriftlichen Urkunde durch die betroffenen Verwaltungsräte der SICAVs, welche die in Artikel 167 Abs. 1 des königlichen Erlasses vom 12. November 2012 bezüglich Organismen für gemeinsame Anlagen vorgeschriebenen Hinweise aufführt, die die Bedingungen der Richtlinie 2009/​65/​EG erfüllen (im Folgenden der königliche Erlass 2012). Dieser Verschmelzungsentwurf wurde bis spätestens 10. Februar 2022 bei der Geschäftsstelle des französischsprachigen Unternehmensgerichts Brüssel hinterlegt.
✓ Erklärung der Depotbank, die gemäß Artikel 171 des königlichen Erlasses 2012 abgegeben wurde;
✓ Bericht des Abschlussprüfers, der gemäß Artikel 172 des königlichen Erlasses 2012 bezüglich der geplanten Verschmelzung erstellt wurde und
✓ Berichte des Abschlussprüfers bezüglich der drei vergangenen Geschäftsjahre der SICAV sowie der Jahres- und Halbjahresabschlüsse der drei vergangenen Geschäftsjahre;
Diese Dokumente stehen den Anteilinhabern mindestens einen Monat vor dem Datum der Hauptversammlung der zu verschmelzenden Teilfonds, welche über die geplante Verschmelzung beschließt, am Sitz der Verwaltungsgesellschaft kostenlos zur Verfügung.

B. BESCHLUSSVORLAGEN

Vorschlag 1: Es wird vorgeschlagen, den gemeinsamen Verschmelzungsplan durch Übertragung des gesamten Vermögens des aufzunehmenden Teilfonds der SICAV DPAM CAPITAL B auf den neuen aufnehmenden Teilfonds der SICAV DPAM INVEST B (deren Bezeichnungen vorstehend unter Punkt A.1 aufgeführt sind) gemäß Artikel 160, 2° und 163 des königlichen Erlasses 2012 zu folgenden Bedingungen zu genehmigen:

1° das gesamte Aktiv- und Passivvermögen des aufzunehmenden Teilfonds der Sicav DPAM CAPITAL B wird durch Auflösung ohne Liquidation infolge der Transaktion auf den entsprechenden neuen aufnehmenden Teilfonds der Sicav DPAM INVEST B übertragen. Dieser neue Teilfonds wird im Anschluss an die Übertragung des gesamten Vermögens aufgrund der Verschmelzung durch Aufnahme aufgelegt;
2° Jeder Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds hat für jeden von ihm gehaltenen Anteil infolge der Transaktion Anspruch auf einen Anteil desselben Typs (und mit identischer Definition) sowie aus einer ähnlichen Anteilsklasse des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds; Anteilsklassen, die mit den im aufzunehmenden Teilfonds bestehenden Anteilsklassen identisch sind, werden im entsprechenden aufnehmenden Teilfonds im Anschluss an die Übertragung des gesamten Vermögens mittels der Verschmelzung durch Aufnahme geschaffen, so dass die im aufzunehmenden Teilfonds bestehenden ISIN-Codes im entsprechenden aufnehmenden Teilfonds unverändert bleiben.

Vorschlag 2: Vorschlag zur Genehmigung des Umtauschverhältnisses von Anteilen, das auf eins zu eins (1 Anteil für 1 Anteil) festgelegt wird und welches auf der Grundlage des Nettoinventarwerts des aufzunehmenden Teilfonds datiert auf den 18. März 2022 (berechnet am 21. März 2022 bzw. 22. März 2022 für die aufzunehmenden Teilfonds J+1 und J+2, wie in der nachstehenden Aufstellung aufgeführt) berechnet wird.
Die Anteilinhaber des aufzunehmenden Teilfonds erhalten für jede der gezeichneten Anteilsklassen, die sie zum Zeitpunkt der Verschmelzung halten, einen Anteil des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds.
Wird einem Anteilinhaber nach dem Umtausch ein Bruchteil eines Anteils im Umtausch eines vollständigen Anteils zugeteilt, kann er sich diesen Anteilsbruchteil entweder von dem entsprechenden Teilfonds, der diesen Anteilsbruchteil aufnimmt, in bar und kostenlos (abgesehen von etwaigen Steuern) erstatten lassen, oder er komplettiert seinen Anteilsbruchteil durch Barzahlung, um eine volle Anzahl von Anteilen zu erhalten.

Vorschlag 3: Nach der Übertragung des gesamten Vermögens des aufzunehmenden Teilfonds wird die automatische Beendigung des aufzunehmenden Teilfonds gemäß Artikel 12:13 des Gesellschafts- und Vereinsrechts (Code des sociétés et des associations) vorgeschlagen.

Vorschlag 4: Es wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat sämtliche Befugnisse zu verleihen, die für die Umsetzung der zu fassenden Beschlüsse erforderlich sind.

Vorschlag 5: Es wird vorgeschlagen, den Verwaltungsratsmitgliedern und dem Abschlussprüfer der Sicav Entlastung für die Ausübung ihres Mandats bis zu dieser Versammlung zu erteilen.

Vorschlag 6: Im Anschluss an die Fusion und der Auflösung ihres letzten Teilfonds von Rechts wegen wird die Sicav unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Umstrukturierung durch die Hauptversammlung der Anteilinhaber der Sicav DPAM INVEST B nicht mehr bestehen.

*****

Die Anteilinhaber, die an den Hauptversammlungen teilnehmen oder sich vertreten lassen möchten, werden gebeten, diesbezüglich den Vorschriften von Artikel 22 der Satzung der SICAV Folge zu leisten. Namensanteile oder vom zugelassenen Kontoführer ausgestellte Bescheinigungen und eventuelle Vollmachten müssen spätestens drei Geschäftstage vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Zahlstelle oder bei der Verwaltungsgesellschaft hinterlegt werden. Die Beschlussfähigkeit der Versammlungen ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Anteile gegeben.

Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass der vollständige Text des Entwurfs des neuen, nach dieser Änderung aktualisierten Prospekts der Sicav DPAM INVEST B (Umbenennung nach der Verschmelzung in DPAM B) kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich ist.

Die Anteilinhaber werden von der Abstimmung der vorliegenden Hauptversammlungen durch eine Mitteilung in Kenntnis gesetzt, die auf folgenden Websites veröffentlicht wird: www.dpamfunds.com, www.beama.be, www.fundinfo.com, und www.bundesanzeiger.de.

Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen und die letzten periodischen Berichte der SICAV sind auf Französisch, Niederländisch und Englisch kostenlos bei den Instituten erhältlich, die als Zahlstelle fungieren, oder auf der Website www.dpamfunds.com.

Verwaltungsgesellschaft: DPAM SA, rue Guimard 18, 1040 Brüssel
Zahlstelle: Banque Degroof Petercam SA, Rue de l’Industrie 44, B-1040 Brüssel

Weitere ausländische Korrespondenten:

Niederlande – Spanien: Banque Degroof Petercam SA, Rue de l’Industrie 44, B-1040 Brüssel
Deutschland: Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg.
Österreich: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien.
Frankreich: Caceis Bank France, 1-3 place Valhubert, FR-75206 Paris Cedex 13.
Italien: ALLFUNDS BANK S.A.U., Milan Branch, via Bocchetto 6, I-20123 Mailand, und Société Générale Securities Services S.p.A., Via Benigno Crespi 19A, IT-MAC2 Mailand.
Luxemburg: Banque Degroof Petercam Luxembourg, 12, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg

II. Weitere Informationen für die Anteilinhaber

1. Kontext und Grund der geplanten Umstrukturierung

Diese Umstrukturierung ist im Kontext einer Umstrukturierung des Angebots von belgischen Fonds zu sehen, deren Verwaltungsgesellschaft DPAM ist, die auch deren Vermarktung und Vertrieb übernimmt. Grund für die Transaktion ist die Anpassung der Produktpalette an die Marktchancen und -nachfrage. Ziel ist es, eine klarere Konfiguration für die Anleger zu definieren und sich an den besten Praktiken der Vermögensverwaltungsbranche für eine Verwaltungsgesellschaft der Größe von DPAM zu orientieren. Diese Umstrukturierung zielt insbesondere auf Folgendes ab: (a) die administrative Verwaltung durch die Zentralisierung einer einheitlichen Dokumentation der Sicav/​Teilfonds, die von der vorgeschlagenen Umstrukturierung betroffen sind (Prospekte, Jahres- und Halbjahresberichte usw.), und die Entscheidungen, die von einem einzigen Verwaltungsrat getroffen werden, zu erleichtern; (b) die Vertragsdokumentation mit den Dienstleistern (Verwaltungsgesellschaft, Depotstelle, Finanzdienstleistung usw.) zu vereinfachen und (c) die rechtliche Anpassung zu verbessern.
Nach dieser Umstrukturierung können die Kosten und die verschiedenen betrieblichen Aufgaben auf eine Struktur verteilt werden, die aus 37 Teilfonds besteht, was eine Rationalisierung der Kosten und eine effizientere Verwaltung der aufgenommenen Teilfonds im Interesse der Anleger ermöglicht.

2. Mögliche Auswirkungen der vorgeschlagenen Umstrukturierung auf die Anteilinhaber der aufzunehmenden Teilfonds und der aufnehmenden Teilfonds

a.

Auswirkung auf die aufzunehmenden Teilfonds

Nach den Verschmelzungstransaktionen wird das gesamte aktive und passive Vermögen der aufzunehmenden Teilfonds in den entsprechenden aufnehmenden Teilfonds übertragen.

Diese Übertragung führt dazu, dass den Anteilinhabern der aufzunehmenden Teilfonds für jeden gehaltenen Anteil ein Anteil des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds zugeteilt wird. Die erhaltenen Anteile sind von derselben Art und demselben Typ und gehören einer identischen Anteilsklasse der aufnehmenden Teilfonds an. Sie verleihen dieselben Rechte und Vorteile wie die bestehenden Anteile. Die ISIN-Codes der Anteilsklassen der neuen aufnehmenden Teilfonds werden mit den ISIN-Codes der aktuellen Anteilsklassen der aufzunehmenden Teilfonds identisch sein.

Die Portfolios der aufzunehmenden Teilfonds werden vor der Umstrukturierung nicht neu angepasst. Die Umstrukturierung wird keine wesentlichen Auswirkungen auf das Portfolio der aufnehmenden Teilfonds haben. Folglich wird keines der Portfolios der Teilfonds entweder vor oder nach der Umstrukturierung substanziell neu ausgerichtet.

b.

Auswirkung auf die aufnehmenden Teilfonds

Die Umstrukturierung hat keine Auswirkung auf die Anteilinhaber der aufnehmenden Teilfonds, da es sich im Zuge der Verschmelzung um neu aufzulegende Teilfonds handelt, die im Hinblick auf die Anlagepolitik, die Gebühren, die Berechnung des Nettoinventarwerts oder die für Zeichnungen und Rücknahmen geltenden Regeln dieselben Merkmale wie die aufzunehmenden Teilfonds aufweisen.

Nach den Verschmelzungen werden die Anteilinhaber jedes aufzunehmenden Teilfonds zu Anteilinhabern des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds, sofern sie nicht die Rücknahme ihrer Anteile beantragt haben.

3. Eigenschaften der aufzunehmenden Teilfonds und der aufnehmenden Teilfonds

Ähnlichkeiten auf Ebene der SICAVs

Rechtsform Publikumsfonds (SICAV) mit mehreren Teilfonds, dessen Anlagen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie 2009/​65/​EG erfolgen und dessen Funktionsweise und Anlagetätigkeit dem belgischen Gesetz vom 3. August 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen, die die Bestimmungen der Richtlinie 2009/​65/​EG und der für Organismen für gemeinsame Anlagen in Schuldtiteln erfüllen, unterliegen, sowie dem königlichen Erlass vom 12. November 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen, die die Bedingungen der Richtlinie 2009/​65/​EG erfüllen
Verwaltungsgesellschaft Degroof Petercam Asset Management (oder DPAM)
Delegation der Verwaltung Degroof Petercam Asset Services
Verwahrstelle Banque Degroof Petercam Luxembourg, Belgian Branch
Abschlussprüfer PwC, Reviseurs d’Entreprises
Datum des Jahresabschlusses 31. Dezember

Unterschiede auf Ebene der SICAVs

DPAM CAPITAL B DPAM HORIZON B DPAM INVEST B
Ordentliche Hauptversammlung der Anteilinhaber 3. Donnerstag im März – 11 Uhr 3. Mittwoch im März – 10 Uhr 3. Mittwoch im März – 11 Uhr
Vergütung des Abschlussprüfers der SICAV € 3.250 je Teilfonds, jährlich, zzgl. UST. € 3.375 je Teilfonds, jährlich, zzgl. UST. € 3.375 je Teilfonds, jährlich, zzgl. UST.

3. Ähnlichkeiten und Unterschiede der aufzunehmenden Teilfonds und der entsprechenden neuen aufnehmenden Teilfonds

Gemäß der vorstehenden Tagesordnung unter Punkt 2. sind die von der Verschmelzung betroffenen Teilfonds folgende:

SICAV DPAM CAPITAL B SICAV DPAM INVEST B
Aufzunehmende Teilfonds Neue aufnehmende Teilfonds
DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term DPAM B Bonds EUR Medium Term
DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023 DPAM B Corporate Bonds EUR 2023
DPAM CAPITAL B Equities EMU Behavioral Value DPAM B Equities EMU Behavioral Value
DPAM CAPITAL B Equities EMU Index DPAM B Equities EMU Index
DPAM CAPITAL B Equities Europe Index DPAM B Equities Europe Index
DPAM CAPITAL B Equities Japan Index DPAM B Equities Japan Index
DPAM CAPITAL B Equities US Behavioral Value DPAM B Equities US Behavioral Value
DPAM CAPITAL B Equities US Dividend Sustainable DPAM B Equities US Dividend Sustainable
DPAM CAPITAL B Equities US ESG Leaders Index DPAM B Equities US ESG Leaders Index
DPAM CAPITAL B Equities US Index DPAM B Equities US Index
DPAM CAPITAL B Equities World ex Japan, Europe & USA Index DPAM B Equities World ex Japan, Europe & USA Index
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Dividend Sustainable DPAM B Real Estate EMU Dividend Sustainable
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Sustainable DPAM B Real Estate EMU Sustainable

 

Sicav DPAM HORIZON B SICAV DPAM INVEST B
Aufzunehmende Teilfonds Neue aufnehmende Teilfonds
DPAM HORIZON B Active Strategy DPAM B Active Strategy
DPAM HORIZON B Balanced Flexible DPAM B Balanced Flexible
DPAM HORIZON B Balanced Growth DPAM B Balanced Growth
DPAM HORIZON B Balanced Low Strategy DPAM B Balanced Low Strategy
DPAM HORIZON B Balanced Strategy DPAM B Balanced Strategy
DPAM HORIZON B BONDS Eur Quality Short Term DPAM B Bonds EUR Quality Short Term
DPAM HORIZON B Bonds Global Inflation Linked DPAM B Bonds Global Inflation Linked
DPAM HORIZON B Defensive Strategy DPAM B Defensive Strategy
DPAM HORIZON B Global Diversified World DPAM B Global Diversified World

Es gibt keinen Unterschied zwischen den aufzunehmenden Teilfonds und den neuen aufnehmenden Teilfonds. Letztere sind den aufzunehmenden Teilfonds in jeder Hinsicht ähnlich. Sie haben die gleichen Eigenschaften, einschließlich:

Anlageziel

Anlagepolitik

Anlagestrategie

Gebührenstruktur (einschließlich Verwaltungsgebühren)

Berechnung des Nettoinventarwerts und Bewertungstag

oder die für Zeichnungen und Rücknahmen geltenden Vorschriften.

Mit Ausnahme der folgenden Teilfonds, in denen es spezifische Unterschiede gibt, die an die Preisgestaltung der anderen Teilfonds von DPAM INVEST B angepasst werden:

Aufzunehmender Teilfonds
DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term
Neuer aufnehmender Teilfonds
DPAM B Bonds EUR Medium Term
Vergütung der Verwaltung, pro Jahr, tägliche Einbehaltung Max. 0,075%, zuzüglich eines Aufschlags von EUR 2.000 je aktiver Anteilsklasse Max. 0,045%, zuzüglich eines Aufschlags von EUR 2.000 je aktiver Anteilsklasse
Geschätzte sonstige Kosten 0,050 % 0,075 %

 

Aufzunehmender Teilfonds
DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023
Neuer aufnehmender Teilfonds
DPAM B Corporate Bonds EUR 2023
Vergütung der Verwaltung, pro Jahr, tägliche Einbehaltung Max. 0,075%, zuzüglich eines Aufschlags von EUR 2.000 je aktiver Anteilsklasse Max. 0,045%, zuzüglich eines Aufschlags von EUR 2.000 je aktiver Anteilsklasse
Geschätzte sonstige Kosten 0,050 % 0,075 %

Alle anderen Eigenschaften sind identisch.

4. Besteuerung

Anleger werden darauf hingewiesen, dass sich ihre steuerliche Behandlung nach der Umsetzung der Umstrukturierung ändern kann.

Die Regeln für die Besteuerung von Einkünften oder Gewinnen, die gebietsfremde Anleger (natürliche oder juristische Personen) erzielen, hängen von den gesetzlichen Steuervorschriften ab, die je nach persönlicher Situation der jeweiligen Person und/​oder dem Ort gelten, an dem das Kapital angelegt wird oder sich der Sitz befindet. Für den Fall, dass sich ein Anleger über seine steuerliche Situation im Unklaren ist, obliegt es ihm, fachlichen Rat einzuholen oder sich gegebenenfalls bei lokalen Einrichtungen zu informieren.

5. Kosten der Verschmelzung

Alle Kosten der Restrukturierung trägt die Verwaltungsgesellschaft DPAM.

6. Rechte der Beteiligten

Es gibt weder in den aufzunehmenden Teilfonds noch in den neuen aufnehmenden Teilfonds Anteile, die besondere Rechte übertragen, noch Inhaber von anderen Titeln als Anteilen.

Wie im Titel über die Identifizierung der Umstrukturierung im Verschmelzungsplan erwähnt, hat nach dieser Transaktion jeder Anteilinhaber jedes aufzunehmenden Teilfonds für jeden Anteil, den er in dem aufzunehmenden Teilfonds hält, Anspruch auf eine Anzahl von Anteilen desselben Typs und einer ähnlichen Anteilsklasse des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds. Die auszugebenden Anteile sind identisch und verleihen den Inhabern dieselben Rechte und Vorteile.

Am Datum des Inkrafttretens der Verschmelzungen, am 1. April 2022, verleihen die Anteile des aufnehmenden Teilfonds, die den Anteilinhabern des entsprechenden aufzunehmenden Teilfonds zugeteilt wurden, Anspruch auf eine Beteiligung an den Gewinnen.

Die diesen Anteilinhabern übertragenen Rechte sind mit den Rechten der Anteilinhaber des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds identisch.

7. Aussetzung des Handels der Anteile

Die Anträge auf Zeichnung und Rücknahme von Anteilen (oder Umtausch in Anteile anderer Teilfonds) jedes aufzunehmenden Teilfonds werden bis zu folgenden Zeitpunkten angenommen:

14. März 2022 für den DPAM HORIZON B Balanced Growth, vor 15.00 Uhr

18. März 2022 für die übrigen aufzunehmenden Teilfonds vor dem in der folgenden Tabelle angegebenen Cut-Off:

Aufnehmende Teilfonds der Sicav DPAM CAPITAL B 13:30 Uhr
(belgische Zeit)

DPAM CAPITAL B Equities World ex Japan, Europe & USA Index

DPAM CAPITAL B Equities Japan Index

DPAM CAPITAL B Equities EMU Index

DPAM CAPITAL B Equities Europe Index

DPAM CAPITAL B Equities US Index

DPAM CAPITAL B Equities US ESG Leaders Index

15:00 Uhr
(belgische Zeit)

DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term

DPAM CAPITAL B Equities EMU Behavioral Value

DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Dividend Sustainable

DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023

DPAM CAPITAL B Equities US Behavioral Value

DPAM CAPITAL B Equities US Dividend Sustainable

DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Sustainable.

Aufzunehmende Teilfonds der Sicav DPAM HORIZON B: 12:00 Uhr
(belgische Zeit)

DPAM HORIZON B Defensive Strategy

DPAM HORIZON B Balanced Low Strategy

DPAM HORIZON B Balanced Strategy

DPAM HORIZON B Active Strategy

DPAM HORIZON B Global Diversified World

15:00 Uhr
(belgische Zeit)

DPAM HORIZON B Balanced Growth (siehe Anmerkung oben),

DPAM HORIZON B Balanced Flexible

DPAM HORIZON B Bonds Global Inflation Linked

DPAM HORIZON B BONDS Eur Quality Short Term.

Der Zeitraum, in dem die Anleger jedes aufzunehmenden Teilfonds die (abgesehen von Steuern und Abgaben, die von den Behörden in dem Land erhoben werden, in dem die Anteile vertrieben werden) kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen können, läuft ab dem 14. Februar 2022 bis zum 14. März 2022.

Sofern die Verschmelzung genehmigt wird, können die Anteilinhaber jedes aufzunehmenden Teilfonds, die ihre Rücknahmerechte nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist kostenlos ausgeübt haben oder die gegen die vorgeschlagene Verschmelzung gestimmt haben, ihre Rechte als Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds ab dem 1. April 2022 (Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung) ausüben.

Wird die Verschmelzung nicht genehmigt, werden die Anträge erneut ab dem 25. März 2022 mit Annahmeschluss zum vorstehend erwähnten Cut-Off angenommen.

8. Wesentliche Anlegerinformationen für Anleger der Anteilsklassen des aufnehmenden Teilfonds

Die wesentlichen Anlegerinformationen für Anleger der Anteilsklassen der aufnehmenden Teilfonds sind identisch mit den wesentlichen Anlegerinformationen der Anteilsklassen der entsprechenden aufzunehmenden Teilfonds.

Darüber hinaus wird die bisherige Wertentwicklung der aufgenommenen Anteilsklassen in den wesentlichen Anlegerinformationen der aufnehmenden Anteilsklassen aufgeführt.

Diese Informationen stehen auf der Website www.dpamfunds.com oder auf Anfrage der Anleger unter folgender Adresse zur Verfügung: dpam@degroofpetercam.com.

Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass es von Nutzen ist, diese wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen.

9. Schematische und chronologische Darstellung

Datum 2022 Tag Aufzunehmende Teilfonds Aufnehmende Teilfonds
10.02. Donnerstag T – mindestens 6 Wochen vor T Spätestens bei Einreichung des Verschmelzungsplans bei der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts Spätestens bei Einreichung des Verschmelzungsplans bei der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts
14.02. Montag T – mindestens 1 Monat Veröffentlichung der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung und der Informationen für die Anteilinhaber
Beginn des Zeitraums, in dem die Anteilinhaber die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen können
Veröffentlichung der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung und der Informationen für die Anteilinhaber
14.03. Montag T – mindestens 5 Geschäftstage Ende der Frist, in der die Anleger die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen können
DPAM HORIZON B Balanced Growth*
Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge (Annahmeschluss um 15:00 Uhr)
15.03. Dienstag DPAM HORIZON B Balanced Growth*: Berechnung des NIW vom 14.03.
Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
16.03. Mittwoch DPAM HORIZON B Balanced Growth*: Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
17.03. Donnerstag DPAM HORIZON B Balanced Growth*: Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
18.03. Freitag DPAM HORIZON B Balanced Growth*: Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
Sonstige Teilfonds T+1 und T+2***:
Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
(letzter Cut-Off zur vorgenannten Zeit)
21.03. Montag Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
Teilfonds T+1***: Berechnung des auf den 18.03. datierten NIW
22.03. Dienstag Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
Teilfonds T+2***: Berechnung des auf den 18.03. datierten NIW
23.03. Mittwoch Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
24.03. Donnerstag T Abhaltung der außerordentlichen Hauptversammlungen der Anteilinhaber der aufzunehmenden Teilfonds gemäß der geplanten Verschmelzung
Berechnung des Umtauschverhältnisses auf der Grundlage des NIW.
– vom 18.03. (berechnet am 21.03.)
– vom 18.03. (berechnet am 22.03.)
– vom 14.03. (berechnet am 15.03.) für den DPAM HORIZON B Balanced Growth***
Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
Abhaltung der außerordentlichen Hauptversammlung der Anteilinhaber der Sicav DPAM INVEST B zur vorgeschlagenen Verschmelzung.
Berechnung des Umtauschverhältnisses der Anteile.
25.03. Freitag T + 1** Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
28.03. Montag T + 2 Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
29.03. Dienstag T + 3 Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
30.03. Mittwoch T + 4 Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
31.03. Donnerstag T + 5 Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
Bestätigung des Umtauschverhältnisses durch den Abschlussprüfer
Bestätigung des Umtauschverhältnisses durch den Abschlussprüfer
01.04. Freitag T + 6 Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung
Die Anteilinhaber können ihre Rechte als Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds ausüben.
Ende des Bestehens des aufzunehmenden Teilfonds
Auflösung der Sicav kraft Gesetzes
Auflegung der neuen Teilfonds
Angenommene Zeichnungs- und Rücknahmeanträge
04.04. Montag T + 7 Veröffentlichung der gemeinsamen Pressemitteilung zum Ergebnis der Abstimmungen der Hauptversammlungen über die Durchführung der Verschmelzung Veröffentlichung der gemeinsamen Pressemitteilung zum Ergebnis der Abstimmungen der Hauptversammlungen über die Durchführung der Verschmelzung
Berechnung des auf den 01.04. datierten NIW

* Der NIW des Teilfonds DPAM HORIZON B Balanced Growth wird wöchentlich bewertet, was eine Ausnahme im vorliegenden Schema darstellt.
** Bankgeschäftstage
*** Für Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge von Anteilen oder auf Umschichtung in einen anderen Teilfonds, die am Tag T (T = jeder Geschäftstag, an dem der Finanzdienst für das Publikum geöffnet ist) gestellt werden, wird der NIW wie folgt berechnet:

Aufnehmende Teilfonds der Sicav DPAM CAPITAL B T + 1

DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term

DPAM CAPITAL B Equities EMU Behavioral Value

DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Dividend Sustainable

DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023

DPAM CAPITAL B Equities US Behavioral Value

DPAM CAPITAL B Equities US Dividend Sustainable

DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Sustainable

DPAM CAPITAL B Equities EMU Index

DPAM CAPITAL B Equities Europe Index

DPAM CAPITAL B Equities US Index

DPAM CAPITAL B Equities US ESG Leaders Index

T + 2

DPAM CAPITAL B Equities World ex Japan, Europe & USA Index

DPAM CAPITAL B Equities Japan Index

Aufzunehmende Teilfonds der Sicav DPAM HORIZON B T + 1

DPAM HORIZON B Balanced Flexible

DPAM HORIZON B Bonds Global Inflation Linked

DPAM HORIZON B BONDS Eur Quality Short Term.

T + 1
(jede Woche)

DPAM HORIZON B Balanced Growth

T + 2

DPAM HORIZON B Defensive Strategy

DPAM HORIZON B Balanced Low Strategy

DPAM HORIZON B Balanced Strategy

DPAM HORIZON B Active Strategy

DPAM HORIZON B Global Diversified World

10. Bestätigung des Umtauschverhältnisses und des Datums des Inkrafttretens der Verschmelzungen

Das Umtauschverhältnis wird vom Abschlussprüfer der Sicav spätestens am fünften Bankgeschäftstag nach den übereinstimmenden Beschlüssen der jeweiligen außerordentlichen Hauptversammlungen der aufzunehmenden Teilfonds der Sicav DPAM CAPITAL B und der Sicav DPAM HORIZON B sowie der Sicav DPAM INVEST B, d. h. spätestens am 31. März 2022, für rechtsgültig erklärt.

Die Verschmelzungen werden am sechsten Bankgeschäftstag nach den übereinstimmenden Beschlüssen der jeweiligen außerordentlichen Hauptversammlungen der aufzunehmenden Teilfonds sowie der Sicav DPAM INVEST B wirksam, d. h. am 1. April 2022, wobei Nicht-Geschäftstage berücksichtigt werden.

11. Datum, ab dem die zugeteilten Anteile des aufnehmenden Teilfonds Anspruch auf Beteiligung an den Gewinnen verleihen, und die Modalitäten in Bezug auf diesen Anspruch

Am Datum des Inkrafttretens der Verschmelzungen, am 1. April 2022, verleihen die Anteile des aufnehmenden Teilfonds, die den Anteilinhabern des entsprechenden aufzunehmenden Teilfonds zugeteilt wurden, Anspruch auf eine Beteiligung an den Gewinnen.

Die diesen Anteilinhabern übertragenen Rechte sind mit den Rechten der Anteilinhaber des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds identisch.

12. Regeln für die Übertragung von Vermögenswerten und den Umtausch von Anteilen

Die Anträge auf Zeichnung und Rücknahme von Anteilen (oder Umtausch in Anteile anderer Teilfonds) jedes aufzunehmenden Teilfonds werden bis zu folgenden Zeitpunkten angenommen: zum 18. März 2022 zu den vorstehend genannten Cut-Offs (belgische Zeit) (außer für DPAM HORIZON B Balanced Growth: akzeptiert bis zum 14. März 2022 vor 15.00 Uhr (belgische Zeit)).

Namensanteile der aufzunehmenden Teilfonds werden über die Registerstelle für Namensanteile automatisch umgetauscht.

Stückelose Anteile der aufzunehmenden Teilfonds werden über den Finanzintermediär des Kontoführers für stückelose Anteile automatisch umgetauscht.

13. Vertrieb im Ausland

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass die aufzunehmenden Teilfonds bislang außerhalb Belgiens in den folgenden Ländern zum Vertrieb registriert sind:

Aufzunehmende Teilfonds der DPAM CAPITAL B AT CH DE ES FR IT* LU NL
DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term X X X X X X
DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023 X
DPAM CAPITAL B Equities EMU Behavioral Value X X X X X X X X
DPAM CAPITAL B Equities EMU Index X X X
DPAM CAPITAL B Equities Europe Index X X X
DPAM CAPITAL B Equities Japan Index X X X X
DPAM CAPITAL B Equities US Behavioral Value X X X X X X X X
DPAM CAPITAL B Equities US Dividend Sustainable X X X X X X X X
DPAM CAPITAL B Equities US ESG Leaders Index
DPAM CAPITAL B Equities US Index X X X X
DPAM CAPITAL B Equities World ex Japan, Europe & USA Index X X X X
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Dividend Sustainable X X X X X X X
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Sustainable X X X X X X X X
Aufzunehmende Teilfonds der DPAM HORIZON B AT CH DE ES FR IT* LU NL
DPAM HORIZON B Active Strategy X X X X X X
DPAM HORIZON B Balanced Flexible X X X X
DPAM HORIZON B Balanced Growth
DPAM HORIZON B Balanced Low Strategy X X X X X X
DPAM HORIZON B Balanced Strategy X X X X X X
DPAM HORIZON B BONDS Eur Quality Short Term. X X X X X X
DPAM HORIZON B Bonds Global Inflation Linked X X X X X X X
DPAM HORIZON B Defensive Strategy X X X X X X
DPAM HORIZON B Global Diversified World

* Registrierung von Anteilsklassen, die ausschließlich für institutionelle Anleger vorgesehen sind

Die neuen aufnehmenden Teilfonds der DPAM INVEST B Sicav werden ebenfalls in denselben Ländern zum Vertrieb registriert.

14. Sonstige Informationen

Umbenennung der Sicav von DPAM INVEST B in „DPAM B“.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung von DPAM INVEST B am 24. März 2022, die über die vorliegende Zusammenlegung abstimmen wird, wird den Anteilinhabern die Umbenennung der Sicav von DPAM INVEST B in DPAM B vorgeschlagen.

Dementsprechend werden auch die bestehenden Teilfonds der Sicav DPAM INVEST B umbenannt.

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Alle weiteren Informationen zur Verschmelzungstransaktion sind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich: dpam@degroofpetercam.com

Ein Exemplar der verschiedenen Berichte bezüglich der Verschmelzung, d. h. der in Artikel 172 des königlichen Erlasses 2012 vorgesehene Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers und/​oder der Depotbank, stehen – sobald sie vorliegen – auf Anfrage unter untenstehender E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Die vorliegende Einberufung der Hauptversammlung an die Anteilinhaber sowie die Informationen für die Anteilinhaber sind auf den Websites www.dpamfunds.com, www.beama.be, www.fundinfo.com, und www.bundesanzeiger.de verfügbar.

Der Verwaltungsrat.

 

 

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