Elon Musk ist es gewohnt, zu tun und zu lassen, was er will – ob mit seinen Unternehmen oder mit der von ihm geführten Regierungsabteilung für staatliche Effizienz (DOGE). Doch jetzt hat ein Bundesrichter in den USA entschieden, dass dieser seltsame Hybrid aus Privatimperium und Staatsapparat nicht einfach hinter verschlossenen Türen werkeln darf.
Richter Christopher Cooper stellte in einer Stellungnahme fest, dass DOGE „wahrscheinlich“ dem Freedom of Information Act (FOIA) unterliegt – also dem Gesetz, das staatliche Transparenz sicherstellen soll. Wahrscheinlich? Was für eine Überraschung! Eine Regierungsbehörde, die Milliardenbudget-kürzende Entscheidungen trifft, könnte tatsächlich dazu verpflichtet sein, ihre internen Dokumente offenzulegen. Wer hätte das gedacht?
Bisher hat sich DOGE vor allem durch radikale Einsparungen, fragwürdige Personalentscheidungen und eine Geheimhaltungspolitik ausgezeichnet, die man sonst nur von Schattenregierungen oder exklusiven Milliardärsclubs kennt. Dass Musks Behörde im Eiltempo ganze Ministerien auf Diät setzt, während niemand so recht weiß, nach welchen Maßstäben das geschieht, scheint für Richter Cooper ein „beispielloser“ Vorgang zu sein. Verständlich – selbst in den USA ist es eher ungewöhnlich, wenn ein Tech-Mogul ohne demokratische Kontrolle entscheidet, welche Behörden bleiben und welche verschwinden.
Besonders amüsant: Die Zurückhaltung der Dokumente verursache „einen irreparablen Schaden“ für die Öffentlichkeit. Oder anders gesagt: Niemand hat eine Ahnung, was Musk da eigentlich treibt – und das ist ein verdammt großes Problem.
Jetzt bleibt abzuwarten, ob DOGE tatsächlich seine Unterlagen offenlegen muss oder ob Musk noch ein juristisches Schlupfloch findet. Vielleicht erklärt er einfach, dass es sich um geschützte Tesla-Geheimnisse handelt oder dass eine Veröffentlichung den Aktienkurs seiner Unternehmen gefährden könnte. Eine PowerPoint-Präsentation mit Dogecoin-Memes als Ablenkung dürfte jedenfalls diesmal nicht ausreichen.
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