DKM und ThomasLloyd- kommst du dir bei so einem Schreiben nicht restlos veralbert vor?

In welchem Film bin ich hier eigentlich? Das hat sich der Anleger wohl gedacht, als er dieses Schreiben vom Unternehmen DKM erhielt. 84.000 Euro hat er dem Unternehmen bezahlt, die er eigentlich für seine Altersvorsorge vorgesehen hatte. 84.000 Euro von seinem Einkommen. Davon gibt es real wohl jetzt nur noch etwas über 9.000 Euro. Das besagen zumindest die dem Schreiben an den Anleger beigefügten Kontoauszüge seiner Beteiligung. Und ob er selbst das Geld bekommt, steht ja noch unter Vorbehalt. Nun ist man aber im Unternehmen wohl so „schmerzfrei“, dass man ihm anbietet, diesen Betrag doch in seiner Beteiligung zu lassen, denn das Zielinvestment (Thomas Lloyd) ist ja so erfolgreich. Nun, wir wollen hier dann nicht kommentieren, was der Anleger zu dem Schreiben meint, dass wir Ihnen im Folgenden präsentieren:.

Mit Schreiben vom Dezember 2016 hatten wir Ihnen erste Informationen über die Kündigung Ihrer Beteiligung an unserer Gesellschaft (GOF) übermittelt. Hierzu teilen wir Ihnen heute ergänzend unter Bezugnahme auf dieses Schreiben mit, dass die Höhe des von uns ermittelten Abfindungsguthabens dem Ihnen bereits mitgeteilten Stand des Kapitalkontos entspricht.

Beurteilungsgrundlage hierfür ist der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss unserer Gesellschaft. Darüber hinaus wurde eine Bewertung des Zielinvestments, der Thomaslloyd Group Ltd. (TLG), durchgeführt. Diese Bewertung wurde durch Globalview Advisors, London, einem der global führenden Spezialisten im Bereich Unternehmensbewertung, vorgenommen und bestätigt die sehr guten Geschäftsperspektiven der TLG.

Einhergehend damit wurde dieser bei einer weiterhin konsequenten Fortführung der Expansionsstrategie und der Realisierung der damit einhergehenden Marktpotenziale ein signifikantes Wertsteigerungspotenzial für die kommenden Jahre in Aussicht gestellt, an der die Anleger unserer Gesellschaft partizipieren würden.

Derzeit steht nur noch auf Ebene unserer Gesellschaft die Bestätigung des Abfindungsguthabens durch den Abschlussprüfer aus.Sollten Sie angesichts dieser Informationen eine Rücknahme Ihrer Kündigung und Aufrechterhaltung Ihrer Beteiligung wünschen, ist es erforderlich, dass Sie das beigefügte Formular „Vertragsfortführung“ entsprechend ausfüllen, unterschreiben und an uns per Post. bis spätestens 8. Juni 2017 an die dort eingedruckte Adresse zurücksenden.

Gerne können Sie das Formular auch eingescannt per E-Mail an support@thomas-lloyd.com oder per Fax an 0049 69 710475207 schicken. Als Anleger aus Deutschland nutzen Sie auch gerne die kostenlose Faxnummer 00800 090 000 99 für die Zusendung.Sofern Sie Ihre Kündigung aufrechterhalten, bitten wir Sie uns mitzuteilen, wie Sie Ihr Wahlrecht in Bezug auf die Zahlung eines etwaigen Abfindungsguthabens ausüben. Ihnen steht gemäß § 15 Abs. 8 des Vertrages über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft das Recht zu, die Auszahlung in monatlich gleichbleibenden Raten auf die Dauer von fünf bis 15 Jahren zu verlangen. Hierzu sehen wir Ihrer Rückäußerung mittels des beigefügten Formulars bis zum 8. Juni 2017 entgegen.

Alternativ erfolgt die Auszahlung in einer Summe unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Liquiditätslage unserer Gesellschaft, wie sich aus § 15 Abs. 7 S. 2 des Vertrages über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft ergibt.

Erläuterung Auszahlungsprozess

Nachfolgend möchten wir Ihnen die weiteren Schritte des Prozesses der Auszahlung Ihres
Abfindungsguthabens erläutern, der am 8. Juni 2017 mit Ablauf der Frist zur Kündigungsrücknahme
beginnen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die GOF über ihre Beteiligung an der TLG nahezu
vollständig in illiquide, nicht an der Börse gehandelte Assets (Beteiligungen an Unternehmen, Projekten
etc.) investiert ist. Die GOF selbst hält als nicht-operative Beteiligungsgesellschaft eine nur begrenzte
Liquidität für ihren Geschäftsbetrieb vor und ist somit für die Schaffung der Liquidität für Kündigungen
auf Rückflüsse bzw. Verkaufserlöse aus den eingegangenen Beteiligungen angewiesen.
• Mit Fristablauf am 8. Juni 2017 wird der gesamte Kapitalbedarf für die Rückzahlungen gekündigter
atypisch stiller Beteiligungen zum 31. Dezember 2015 final ermittelt.
• Um die für die vollständige Rückzahlung der gekündigten atypisch stillen Beteiligungen erforderliche
Liquidität darzustellen, werden sukcessive unter Berücksichtigung der Interessen aller Anleger
Positionen des Anlagevermögens veräußert. Höchste Priorität genießt hierbei eine sorgfältige
Sondierung des Marktes und somit die Erzielung des bestmöglichen Verkaufspreises für die jeweilige
zu veräußernde Vermögensposition.
• Nach vollständiger bzw. teilweiser Liquidierung einzelner Positionen und der daraus der GOF
zufließenden Liquidität werden unverzüglich (Teil-) Rückzahlungen auf die uns von Ihnen genannte
Kontoverbindung erfolgen.
• Selbstverständlich streben wir – unter der oben genannten Prämisse – einer zügigen Abwicklung des
dargestellten Prozesses sowie der damit verbundenen Auszahlungen an. Derzeit gehen wir
konservativ davon aus, dass diese spätestens im zweiten Halbjahr 2018 abgeschlossen sein sollten.
• Über den laufenden Fortschritt halten wir sie unaufgefordert informiert.
Für weitere dringende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass
zwischenzeitliche Sachstandsanfragen, zum Beispiel zu Asset-Verkäufen, aufgrund der erforderlichen
Gleichbehandlung aller Anleger im Hinblick auf die Übermittlung von Informationen generell nicht
telefonisch beantwortet werden können. Stattdessen werden entsprechende Informationsschreiben an
alle Anleger versandt.
Mit freundlichen Grüßen
DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH
Anlegerverwaltung

Ende des Schreibens an den Anleger

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