Der DCV Deutsche Crowdsourcing Verband enthüllt das „neue VermAnlG“.

Der DCV hat, mit Hilfe von Mitgliedern der rechtsberatenden Berufe, die aktuell bekannten Änderungen des VermAnlG als Redliner zu Informationszwecken in das bestehende VermAnlG eingebracht. So ist den Stakeholdern im Crowdinvesting erstmals eine aktuelle Vorausschau auf das wohl demnächst den Bundestag passierende VermAnlG möglich. Diese Information ist selbstverständlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.

Christoph Sieciechowicz, Vorstand des DCV dazu: „Wir machen es heute schon möglich zu erkennen wie das Gesetz demnächst aller Wahrscheinlichkeit nach aussehen wird. Gleichwohl sollte als Basis für unternehmerische und wirtschaftliche Entscheidungen ausschließlich das novellierte VermAnlG verwendet werden, so wie es später einmal im Bundesgesetzblatt abgedruckt sein wird.“

Ansprechpartner:

Deutscher Crowdsourcing Verband e.V.

Christoph Sieciechowicz

cs@crowdfundingnetwork.de

Synopse VermAnlG – Stand Juni 2017 + Warnhinweis 3

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