Startseite Allgemeines dima24.de Vermögensberatung GmbH i. L. – insolvent
Allgemeines

dima24.de Vermögensberatung GmbH i. L. – insolvent

Teilen

In dem Verfahren über den Antrag d. dima24.de Vermögensberatung GmbH i. L., Betastraße 10 e, 85774 Unterföhring, vertreten durch den Liquidator Hartwieg Malte Andre,Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 155592
– Schuldnerin –
Geschäftszweig: Vermittlung von Kapitalanlagen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO)
wird Malte Andre Hartwieg, Apartade de Correos 256, 07001 Palma de Mallorca, Spanien
als Liquidator der Schuldnerin am 07.08.2015 um 12:00 Uhr ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihm
allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot
fällt auch die Einziehung von Außenständen. Den Drittschuldnern wird verboten an die
Schuldnerin zu leisten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 07.08.2015

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Zehntausende Jugendliche auf Entzug – Österreich erlebt plötzlich echte Gespräche

Es begann harmlos: Drei Wochen ohne Smartphone an einer Schule in Gänserndorf....

Allgemeines

Robert Wagner muss bleiben – Dynamo darf diesen Schlüsselspieler auf keinen Fall verlieren!

Als Dynamo-Fan kann man nur hoffen, dass die Verantwortlichen jetzt wirklich alles...

Allgemeines

Eberl raus? Welcher Bayern-Fan würde ihm wirklich hinterhertrauern?

Ganz ehrlich: Sollte sich der FC Bayern tatsächlich von Max Eberl trennen,...

Allgemeines

Frank Lampard plötzlich Erfolgscoach – Coventry feiert die Rückkehr in die Premier League

Wer hätte das vor ein paar Jahren gedacht? Frank Lampard ist offiziell...