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Die Rechtsmeinung des LG Hamburg/Pressekammer

ThomasWolter (CC0), Pixabay
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Pressefreiheit ist nicht erwünscht. Aus privilegierten Quellen, in dem Fall einer Bundesbehörde (BaFin), darf natürlich nicht ohne Weiteres zitiert werden.

Da fehlen einem die Worte. Man muss sich da einmal die Frage stellen, welche Abwägung im konkreten Fall vorgenommen wurde. Meinungs- und Pressefreiheit fußt auf Grundrechten. Wehret den Anfängen!

1 Komment

  • Liebe Redaktion,
    die oben genannte Aussage kann man kaum glauben, weitere und nähere Informationen wären sehr willkommen.
    Wen soll ich denn sonst zitieren, um seriösen Journalismus zu machen?
    Dass zuweilen Behörden nicht von ihren Schriftsätzen berichtet haben wollen, kann man noch verstehen, aber dass ein Gericht dem so folgt, unglaublich!

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