Startseite Vorsicht Anlegerschutz Die.investments, eigentlich ADCADA, und das mit der erstrangigen Absicherung! Bitte nachweisen lassen!
Anlegerschutz

Die.investments, eigentlich ADCADA, und das mit der erstrangigen Absicherung! Bitte nachweisen lassen!

ThoughtCatalog (CC0), Pixabay
Teilen

ADCADA wirbt derzeit wieder verstärkt um Anlegerkapital „in Krisenzeiten“.

Was uns in der Redaktion nach wie vor nachdenklich macht, ist, dass das Unternehmen eine erstrangige Absicherung anbietet. Für unser Verständnis ist das doch eine Absicherung im Immobilienbereich.

Wenn wir da richtig liegen mit unserer Vermutung, sehr geehrter Benjamin Kühn vom Unternehmen ADCADA, dann sollten ja alle Anleger, die sich für eine Geldanlage mit erstrangiger Sicherheit entschieden haben, mit ihrem Namen im Grundbuch stehen.

Zudem sollte es ein Gutachten eines IHK vereidigten Sachverständigen geben, der den Wert der Immobilie, die auf die erstrangige Sicherheit eingetragen wird, auch bestätigt.

Zudem sollte ihr Darlehen an das Unternehmen ADCADA dann nicht mehr als 70% des festgestellten gutachterlichen Wertes betragen, denn mehr finanziert eine Bank im ersten Rang üblicherweise auch nicht.

Lassen Sie sich von Benjamin Kühn dann die derzeitige finanzielle bzw. wirtschaftliche Lage schildern. In der heutigen Situation ist das sicherlich ein wichtiger Aspekt, den man nicht vergessen sollte.

FireShot Capture 135 – adcada.money, festverzinsliche Geldanlage auch in Krisenzeiten_ – die.investments

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
AnlegerschutzFinanzen

Bonus statt Risiko: Rheinmetall-Zertifikat verspricht 20 % Rendite – auch bei schwankendem Kurs

Rheinmetall-Zertifikat: 20 % Renditechance bei begrenztem Risiko Die Aktie des deutschen Rüstungskonzerns...

Anlegerschutz

Insolvenzverfahren eröffnet im Schadensfall DEGAG – Anwalt rät – was gilt es für Anleger zu beachten?

Wir haben bereits – auf unseren Plattformen – als auch unsere Mandanten...

Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...