Musikproduzent, Rap-Legende, Business-Milliardär, Reality-Star – und nun auch offiziell: Bundesstrafgefangener mit Ambitionen zur Berufung. Sean „Diddy“ Combs legt Berufung gegen seine Verurteilung in einem vielbeachteten Sexcrime-Prozess ein – offenbar hat ihm die Knastmusik nicht gefallen.
Seine Anwälte reichten das Berufungsersuchen in der letzten Woche ein, rund zwei Wochen nach seiner Verurteilung zu 50 Monaten Haft wegen der charmanten Anklagepunkte:
► Zwang zur Prostitution,
► sexuelle Ausbeutung,
► und eine allgemeine Karriere in toxischer Männlichkeit.
Was war nochmal mit dem ganzen „Nicht schuldig“-Ding?
Erinnern wir uns: Im Juli sprach ihn die Jury von den ganz großen Schlagworten wie Racketeering und Sex-Trafficking frei (danke an Netflix-Dokus, dass wir alle jetzt wissen, was das ist), verurteilte ihn aber wegen „Transport zu Prostitutionszwecken“ – was nach einem sehr unangenehmen Roadtrip klingt.
Mehr als 30 Zeugen – darunter Ex-Freundinnen, FBI-Agenten, Hotelangestellte, Sexarbeiterinnen und ein Mann, der behauptet, Diddy habe Kid Cudis Haus gestürmt, weil er eifersüchtig war – sagten gegen den Rap-Mogul aus. Wenn Netflix das nicht verfilmt, ist die Welt nicht mehr zu retten.
Gericht, Geständnis, Grammy-Stimmung
Vor dem Urteil zeigte sich Diddy auf einmal kleinlaut. In einem Brief an Richter Arun Subramanian (der mit jedem Promi-Prozess fünf graue Haare mehr bekommt) schrieb er:
„Ich übernehme die volle Verantwortung für meine vergangenen Fehler.“
Aber wie jeder PR-Berater weiß: Schuldbekenntnis ist kein Schuldeingeständnis, sondern eher so etwas wie: „Ich sag, es war schlimm, damit ich vielleicht früher wieder auf Coachella darf.“
Vor Gericht entschuldigte er sich tränenreich bei Cassie Ventura, seiner ehemaligen Freundin, und einer weiteren Betroffenen namens „Jane“.
„Meine Taten waren widerlich, beschämend und krank.“
Was irgendwie wirkt, als hätte ein Imageberater mit einem sehr schlechten Gewissen den Text verfasst.
Berufung? Klar. Denn Promis machen das immer
Was genau Diddy mit seiner Berufung erreichen will, bleibt unklar. Vielleicht hofft er, dass die nächste Jury aus Bad Boy Records-Fans besteht. Vielleicht will er einfach nur ein Musikvideo mit dem Titel „Can’t Stop, Won’t Confess“ drehen. Vielleicht ist es auch einfach die Hoffnung, in einem anderen Gefängnis ein besseres Zellen-Design zu bekommen – vorzugsweise mit Instagram-freundlicher Beleuchtung.
Fazit:
Ob Diddy nun tatsächlich unschuldig ist oder einfach hofft, dass man im zweiten Versuch sein Promi-Level mehr berücksichtigt – eins steht fest: Der Fall bleibt eine bizarre Mischung aus Musikindustrie, Machtmissbrauch und der ewigen Promi-Strategie: Erst alles leugnen, dann ein bisschen entschuldigen, dann Berufung einlegen – und hoffen, dass die Öffentlichkeit vergisst.
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