DIC Asset AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

DIC Asset AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A1X3XX4 /​ WKN: A1X3XX

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022 sowie über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts)

1.)

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. März 2022 wurde der Vorstand bis zum 23. März 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Namen oder auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/​oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 600.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungs- bzw. Optionspflicht) auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 16.372.232,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen (zusammen auch „Anleihebedingungen“) zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen ist nur gegen Barzahlung möglich. Dabei steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen und in bestimmtem Umfang nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 14. Februar 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 9 auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt.

Zur Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 24. März 2022 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermächtigung bis zum 23. März 2027 begeben werden, hat die Hauptversammlung der DIC Asset AG am 24. März 2022 weiterhin beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 16.372.232,00 durch Ausgabe von bis zu 16.372.232 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022). Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 9 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 14. Februar 2022 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

2.)

Die ordentliche Hauptversammlung der DIC Asset AG hat am 24. März 2022 zudem beschlossen, die Gesellschaft bis zum 23. März 2027 zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Umfang von bis zu 10% des derzeitigen oder – falls der Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu ermächtigen, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 14. Februar 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 10 (Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung). Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die am 14. Februar 2022 im Bundesanzeiger erfolgte Bekanntmachung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 10 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen, den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Frankfurt am Main, im März 2022

DIC Asset AG

Der Vorstand

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