DGW Deutsche Grundwert AG – Unwirksamkeit des Ausschlusses der Inhaberschaft von Aktien

DGW Deutsche Grundwert AG

Berlin

Mit Urteil des Landgericht Berlin vom 03.09. 2019 und Bestätigung durch das Kammergerichtsurteil 29.10.2020 vom wurde festgestellt, dass mangels wirksamer Aufforderung zur Einzahlung i.S.d. § 63 AktG, die Gesellschaft nachfolgendes zu veröffentlichen hat:

Die Gesellschaft macht bekannt, dass der mit Erklärung vom 11.04.2016 und am 13.04.2016 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Ausschluss der Inhaberschaft des Ivo Zschommler an 25.000 Aktien der DGW Deutsche Grundwert AG mit einem Nennwert von 1,00 Euro gemäß § 64 Aktiengesetz unwirksam ist, seine Aktionärsstellung fortbesteht und die geleistete Einlage nicht verlustig gegangen ist.

DGW
Deutsche Grundwert Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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