Deutscher Dialog Marketing Verband Patrick Tapp – Selten so einen Blödsinn gelesen!

Solch einen Artikel herauszugeben als Meinung eines Verbandes, ist schon starker Tobak, aber in einer Demokratie natürlich erlaubt. Der Deutsche Dialog Marketing Verband vertritt diese Position aber sicherlich vor allem aus eigenem Interesse, denn das neue Kleinanlegerschutzgesetz bedeutet natürlich auch für die Mitglieder dieses Verbandes zukünftig Einschränkungen. Mit Verlaub Herr Tapp, das ist auch gut so!Natürlich hat der Staat die verdammte Pflicht sich um seine Bürger zu kümmern und das besagte schon der Amtseid unserer Bundeskanzlerin, der Minister und des Bundespräsidenten. Da ist eben nicht nur die große Weltpolitik mit gemeint, sondern natürlich auch die alltäglichen Dinge, die den Verbraucher gefährden. Dazu, sehr geehrter Herr Tapp, gehörten im Finanzbereich vor allem auch die Produkte des grauen Kapitalmarktes. Die Pleiten hier kennen Sie doch alle, oder nicht? Infinus,Prokon,dima24 und so weiter. Für alle diese Produkte wurde Werbung gemacht, völlig legitim. Aber erst durch manche Werbung ist der Kunde der Verlockung bestimmte Angebote zu zeichnen, verfallen. Ganz extrem war hier die Werbung des Unternehmens Prokon. Daes ich als Gesetzgeber natürlich auch dort ansetzen muss, wenn ich ein neues Gesetz schaffe, ist doch absolut nachvollziehbar. Gerade die Werbung  für Kapitalanlageprodukte ist gefährlich, wenn sie nicht auf die Gefahren eines Produktes hinweist. Ihr Beispiel mit dem Gebrauchtwagen, was ist das für ein Vergleich? Zitat Tapp: „Derartige Warnhinweise sind ähnlich, wie wenn man Kunden eines Gebrauchtwagenhändlers vor einem möglicherweise schrottreifen Wagen warnen würde. Die Gefahren eines Gebrauchtwagenkaufs kennt jeder und der Kunde trifft seine Risiko- und Kaufentscheidung eigenverantwortlich.“ Bei einem Gebrauchtwagen kann der Kunde eine Gebrauchtwagengarantie abschließen Herr Tapp, um genau das zu vermeiden, dasS wenn er Schrott kauft, alleine auf dem Schaden sitzen bleibt. Sagen Sie mir bitte eine Versicherung, die der Kunde hier bei Kapitalanlagen abschließen kann, die dann seinen Schaden abdeckt, wenn das Kapitalanlageprodukt dann Schrott war? Nochmals, das Kleinanlegerschutzgesetzt ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn die Komplexität eines Finanzproduktes verstehen selbst wir nicht immer. Wie soll der normale Verbraucher es dann verstehen? Liest man Ihren Artikel mehrfach, dann sieht das eigentlich nur nach „beleidigte Leberwurst“ aus, weil man Ihre Einwände möglicherweise nicht erhört hat. Ich bin mir aber auch sicher, dass die guten und intelligenten Mitglieder Ihres Verbandes mit dem Gesetz umzugehen wissen werden. Business as usual nennt man das doch auch bei Ihnen oder?

http://www.presseportal.de/pm/56536/3045309

One Comment

  1. Patrick Tapp Mittwoch, 17.06.2015 at 14:38 - Reply

    …man liest ja bekanntlich gerne, dass was man lesen will. Aber erlauben Sie mir eine Verdeutlichung dessen, was wir kritisiert haben. Wir glauben nicht, dass es dem Staat zusteht, als Oberpädagoge aufzutreten. Will heißen, der Staat entscheidet zwischen vermeintlichem Bildungsbürgertum und bildungsfernen Schichten und schreibt dann vor, wo und für wen Werbung gemacht werden darf. Ich denke, der Verbraucher soll sich ein eigenes Bild machen dürfen und es bedarf keiner Werbeselektion durch den Staat vorab. Schutzgesetze im eigentlichen Finanzbereich haben wir mit unserer Kritik nicht gemeint. Wir setzen uns lediglich für Werbefreiheit ein. Ganz und gar nicht beleidigt, bester Gruß Patrick Tapp

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