Deutsche Lichtmiete mahnt unsere Interessengemeinschaft ab durch die Kanzlei Eisenfuhr Speiser

Nun denn, natürlich werden wir uns auch dieser Auseinandersetzung dann stellen.

Wir haben es uns aber dann nicht nehmen lassen, Rechtsanwalt Böhm von der Kanzlei Eisenführ Speiser, eine kurze Rückantwort zu übermitteln, neben der Antwort die unser Rechtsanwalt Herrn Rechtsanwalt Böhm geben wird. Hier der Inhalt unserer Mail:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe mir Ihr Schreiben, unabhängig von meinem Rechtsanwalt, noch einmal angeschaut. Natürlich verdienen Sie Ihr Geld damit solche Schreiben zu versenden, aber erklären Sie den hilflosen Anlegern des von Ihnen vertretenen Unternehmenskonstrukt doch bitte einmal, dass sie sich keine Sorgen um ihre Gelder machen müssen, dann verehrter Herr Rechtsanwalt brauchte man solch eine Interessengemeinschaft doch gar nicht.

Ich sage seit dem Jahr 2014 das sich das Geschäftsmodel Ihrer Mandantschaft nicht rechnet , habe das auch immer wieder zum Ausdruck gebracht in unzähligen Artikeln.

Ich war übrigens auch die Person die den Skandal um das von Ihnen vertretene Unternehmen zuerst vermeldet hat, weil man mir diese Information hat zuerst hat zukommen lassen.

Wie  man weiß „Bremer kümmert sich!“ Das die Gründung einer Interessengemeinschaft dann nicht nur naheliegend ja aus meiner Sicht sogar zwingend ist, dürfte auch für seriöse Rechtsanwälte nachvollziehbar sein.

Hinzukommt das ich mich nicht an irgendwelchen Mitgliedsbeiträgen bereichere, sondern hier versuche eben Anlegern zu helfen soweit ich das kann ohne gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz zu verstoßen. Ich stehe auch in keinem Wettbewerb zum von Ihnen vertretenen Unternehmen, da ich weder überteuerte Glühbirnen verkaufe noch Schuldverschreibungen anbiete. Mir geht es um „das recht des kleinen Anlegers“ der sich in solchen traurigen Fällen, hier geht es um den Verdacht eines möglichen Millionenbetruges wobei natürlich die Unschuldsvermutung gilt,  eben nicht zu helfen weiß und den man mit vielen Fragen im Regen stehen lässt.

Ich, auch das lassen sie mich hier anmerken, stehe auch der Werbung so mancher Anlegerschutzanwälte sehr kritisch gegenüber, denn im Moment handelt es sich eben nur um einen Verdacht.

Genau deshalb ist man in einer Interessengemeinschaft gut aufgehoben. Ich hätte eher erwartet das der Beschuldigte Alexander Hahn auf mich zugekommen wäre und gesagt hätte „wie kann ich sie mit Informationen  unterstützen“, denn auch Ihnen sollte klar sein, das was jetzt passiert ist „Jagd machen auf die Deutsche Lichtmiete“, und wie wir Alle wissen „viele Jäger sind des Hasen Tod“.

Mit Verlaub das wird auch bei der Deutschen Lichtmiete so sein, denn mal ehrlich Herr Anwalt, wer hat jetzt noch Vertrauen in das Unternehmen?  Diese Frage können Sie sich doch bitte nun selber beantworten, und ganz klar JA ich bin auch bereit damit vor Gericht zu gehen, denn das ich ein Kämpfer bin habe ich in fast 12 Jahren bewiesen.

Deutsche Gerichte wissen schon zu Unterscheiden zwischen dem tatsächlichen Anliegen was eine Partei hat, Ihr Anliegen ist nur eine Interessengemeinschaft die man eigentlich Unterstützen sollte, letztlich Mundtot zu machen. Nachvollziehbar, in der jetzigen Situation der DLM und von Alexander Hahn, aber ob ihm das dann helfen wird weiß ich nicht?

Ich weiß, das wenn man nach einer Lösung sucht immer eine Lösung gefunden werden kann. Mir ist eine Sanierungslösung allemal lieber als eine Insolvenz der DLM Gruppe oder einzelner Gesellschaften.

Darüber kann man, so meine Erfahrung aus vielen ähnlichen Situationen der letzten Jahre, dann eben mit einer Interessengemeinschaft sehr gut reden. Da verdienen zwar dann Herren und Damen wie Sie kein Geld, aber das mit Verlaub steht für mich auch bei solch einer Interessengemeinschaft nicht einmal im Ansatz in meiner Denke. Da bin ich eben nicht Rechtsanwalt.

Mein Rechtsanwalt weilt bis zum Montag in Urlaub  wird sich möglicherweise aber bereits Vorher vorab kurz melden bei Ihnen.

Bleiben Sie Gesund!

Thomas Bremer

 

 

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