Startseite Allgemeines Deutsche Edelfisch Landgericht Leipzig erlässt einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen von Hans Acksteiner
Allgemeines

Deutsche Edelfisch Landgericht Leipzig erlässt einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen von Hans Acksteiner

qimono (CC0), Pixabay
Teilen

Nun, wer austeilt, muss auch einstecken können. Keine Frage, denn das ist seit Jahren immer unser Motto gewesen, weil wir uns nicht verstecken, sondern jeder weiß, wo er uns finden kann, in Leipzig in der Jordanstraße 12.

Nahezu mit allen unseren Kritikern haben wir uns ordentlich in sachlicher Art und Weise auseinandergesetzt. Das war leider mit Herrn Acksteiner nicht möglich, warum auch immer. Mit sachlicher und fachlicher Kritik kann Herr Acksteiner von der Deutschen Edelfisch dann leider nicht umgehen. Irgendwann reicht es uns dann auch mal und auch wir gehen dann mal, wenn auch eher selten, zu Gericht.

Nun hat die Deutsche Edelfisch von Herrn Acksteiner die Kosten für eine einstweilige Verfügung, die sie tragen muss. Zudem haben wir weitere juristische Schritte gegen Herrn Acksteiner eingeleitet. Herr Acksteiner wird dazu sicherlich in den nächsten Wochen dann von der Berliner Justiz Kenntnis bekommen. Der Artikel wird dann auch keine Werbung für das Unternehmen sein. Hätte man alles vermeiden können.

Es zeigt uns aber auch wieder, dass wir mit unserer Kritik recht hatten, nicht nur weil die BaFin das Unternehmen mittlerweile amtlich auf seine Liste gesetzt hat, sondern weil wir von Beginn an der Meinung waren, dass das Angebot eben nicht in Ordnung war.

Nun gut, nun schauen wir mal, ob das Unternehmen Deutsche Edelfisch mit GF Hans Acksteiner dann dem Urteil des LG Leipzig nachkommt oder ob wir dann ein weiteres schwereres rechtliches Geschütz auffahren müssen.

1 Komment

  • Liebe Leute,
    Sie schreiben etwas, nicht besonders nettes, und zitieren eine Gerichtsentscheidung.
    Die Suche nach der Quelle ergibt: nichts!
    Sollen/ dürfen die Leser Ihr Werk jetzt als fake betrachten, schlichte Falschinformation? Ich muss das gegenwärtig tun, da Sie keine Quelle angeben, die belastbar / überprüfbar wäre.
    Damit reihen Sie sich in die Truppe der bösartigen Kommentierer ein!
    Ist das Ihr neues Geschäftsmodell?
    Bitte um Klarstellung und Quellennachweis!
    Gruss
    Gehlhar

    Anmerkung der Redaktion:
    Da es sich um einen Privatprozess handelt werden sie den auch kaum im Internet finden, aber fragen Se doch einmal Herrn Acksteiner ob wir das gesamte Urteil hier veröffentlichen dürfen, dann machen wir das natürlich gerne. Bitte aber so wie das Urteil dann auch ist, nicht dann überall „geschwärzt“ aus Datenschutzgründen. Dafür brauchen wir die schriftliche Zustimmung von Herrn Acksteiner. Sollten Se Anleger sein, dann empfehle ich Ihnen einmal die öffentlichen Warnungen der BaFin bezüglich der Arbeit von Herrn Acksteiner zu lesen. Das Urteil erging unter dem Aktenzeichen 08 O 510121 beim Landgericht Leipzig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Ist unsere Gasversorgung noch sicher?

Ach, wie beruhigend — unsere Energieversorgung ist ja schließlich in den besten...

Allgemeines

ChatGPT sagt auf die Frage was weist Du über die TGI AG in Vaduz?

Zur TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) gibt es einige Punkte,...

Allgemeines

Miley Cyrus bringt „Hannah Montana“ zurück – inspiriert von Dolly Parton

Das Comeback von „Hannah Montana“ könnte einer anderen berühmten Blondine zu verdanken...

Allgemeines

Hypothekenzinsen steigen auf Drei-Monats-Hoch – Nahostkrieg schürt Inflationssorgen

Der Krieg im Iran wirkt sich zunehmend auf den US-Immobilienmarkt aus: Die...