Startseite Allgemeines Deutsche Bausparkasse Badenia AG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
Allgemeines

Deutsche Bausparkasse Badenia AG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. August 2022 gegenüber der Deutsche Bausparkasse Badenia AG zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.

Grund für diese Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in geprüften Bereichen derzeit nicht gegeben ist.

Rechtsgrundlage für die Anordnung ist § 10 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG

Der Bescheid ist seit dem 22. September 2022 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des Kreditwesengesetzes.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Weltpolitik als Puppenbühne? Wenn Bomben fallen und Bildungsreden gehalten werden

Während im Nahen Osten Raketen starten, Drohnen sirren und Schulen in mehreren...

Allgemeines

Israel schließt Übergänge im Westjordanland – Siedlergewalt nimmt im Schatten des Iran-Kriegs zu

Im Zuge des Krieges zwischen den USA, Israel und dem Iran hat...

Allgemeines

Insolvenz:Sanos Group GmbH

3605 IN 1395/26 | In dem Verfahren über den Antrag Sanos Group...

Allgemeines

nsolvenz:Natulis Group AG

3608 IN 1387/26 | In dem Verfahren über den Antrag Natulis Group...