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Der Markt für Anlegerschutzanwälte wird kleiner

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Ganz klar, denn es fehlen die Emittenten vom „grauen Kapitalmarkt“. Mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz und der Einführung der AIFM Richtlinie gibt es viel weniger Produkte, und auch das Thema „Schrottimmobilien“ hat sich so gut wie erledigt. Die Kontrollmechanismen der Banken, aber auch der größten Vertriebe sind wesentlich engmaschiger geworden, und ganz klar es werden auch kaum noch Provisionen über 10% in diesem Bereich an Vermittler bezahlt.

Immobilien verkaufen sich von alleine, das merken vor allem die guten Initiatoren, aber das nutzen die natürlich auch aus in dem man dann dem Vertrieb eben auch wesentlich weniger Provision bezahlt. Um die 6% ist das was man so von vertrieben hört, also das ganz normale Maklerhonorar, sind wohl derzeit üblich. Vor Jahren kannte man hier noch ganz andere Zahlen. Gut das diese Zeit vorbei ist.

Die neue AIFM Richtlinie der BaFin hat aus Graumarktprodukten jetzt Weißmarktprodukte gemacht, aber auch mit der Konsequenz, das die Kosten der Fonds wesentlich höher sind, denn mehr Kontrollstellen bedeutet hier auch ganz klar mehr Kosten. Insbesondere die KVG ist hier zu nennen und die Zahlstelle, die enorme Zusatzkosten verursachen, damit die Erträge deutlich schmälern für die Anleger. Wohlgemerkt für diese Kosten ist nicht der Emittent verantwortlich, sondern der Gesetzgeber. So mancher „Graumarktemittent“ hat sich mittlerweile aus dem Geschäft zurückgezogen, so das das derzeitige Angebot in diesem Bereich sehr „ausgedünnt ist“. Das alles trägt zu „weniger Kundschaft“ bei den Anlegerschutzanwälten bei.

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