Der lange Weg des Alexander Hahn von der Deutschen Lichtmiete

Der 8. Dezember 2021 war eine Zäsur im Leben des Alexander Hahn, die er sicherlich so nicht in seinem Leben gesehen hat und es ist eine Zäsur nicht nur in seinem unternehmerischen Leben, natürlich auch in seinem privaten Leben. Beides kann man sicherlich nicht voneinander trennen.

Alexander Hahn ist von seiner Unschuld überzeugt und diese Position muss man ihm dann auch zugestehen. Alexander Hahn geht sogar so weit, dass er der Staatsanwaltschaft in Oldenburg „handwerklich schlechte Arbeit“ vorwirft. Dies wohl in Bezug auf den Durchsuchungsbeschluss den er kennt. Jenen Durchsuchungsbeschluss, den wir nicht kennen. In der Mail an seine Mitarbeiter, die wir ja veröffentlicht hatten, spricht er ja sogar von einem dilettantischen Gutachten.

Möglich das, sollte Alexander Hahn seine Position untermauern können, die Staatsanwaltschaft in Oldenburg noch ins „Schwitzen kommen könnte“, was den derzeitigen Tatvorwurf betrifft. Aus dem Umfeld von Alexander Hahn haben wir gehört, dass, wenn die Staatsanwaltschaft die Konten nicht gesperrt hätte, seine Gesellschaften allen Verpflichtungen hätte nachkommen können. Es wäre genügend Geld auf den Konten gewesen.

So mancher Mitstreiter von Alexander Hahn ist geneigt, Alexander Hahn zu glauben, denn natürlich rechne sich das Geschäftsmodell für die Unternehmen, jetzt mehr denn je, nachdem der Strompreis so immens angestiegen ist. Viele sagen sogar, dass jetzt der ideale Zeitpunkt gewesen wäre, noch mehr Unternehmen davon zu überzeugen, ihr Unternehmen mit Produkten der Deutschen Lichtmiete auszustatten. Nun, diese Chance hat das Unternehmen nun nicht mehr.

Alexander Hahn soll in sein Umfeld schon den Begriff „Staatshaftungsfall“ ins Spiel gebracht haben. Aus seiner Sicht sicherlich nachvollziehbar, denn er hat wohl Gutachten vorliegen, die die Plausibilität seines Geschäftsmodells eindeutig bestätigen. Nun ist das mit der Staatshaftung so eine Sache. Da müsste man erst einmal einen Richter finden, der gegen seinen Arbeitgeber urteilt. Schwierig, denn da würde es ja um viel Geld gehen. Möglich aber auch, dass die Staatsanwaltschaft nun nach „anderen Verstößen“ suchen könnte, wenn man wirklich merkt, „war falsch, was wir da gemacht haben und könnte eng für uns werden“.

Das ist so, als wenn ihre Nachbarin bei der Polizei anruft mit dem Hinweis „nebenan wird gerade eine Frau vergewaltigt“, die Polizei macht sich auf den Weg, bricht ihre Wohnung mit Gewalt auf und findet sie im Sessel sitzend vor dem Fernseher. Bei der Durchsuchung der Wohnung nach der Frau findet die Polizei dann aber 3 Bücher, die Sie gestohlen haben. Dann ist das die Rechtfertigung der Polizei für ihre Maßnahmen. Schadensersatz vom Staat? Nun das versuchen sie dann mal.

Nun darf man gespannt sein, was die beiden vom Gericht in Oldenburg bestellten Insolvenzverwalter daraus machen, denn denen wird das (die) Gutachten sicherlich vorliegen und die werden natürlich genau hinschauen. Trotzdem, der Schaden ist eingetreten, sollten sich Hahns Vorwürfe bestätigen und belegbar sei, wäre der Staat sicherlich auch für die Schäden der Anleger in die Haftung zu nehmen.

Wir sind immer bemüht, auch die Gedanken der anderen Seite einmal durchzuspielen, wenn man uns Informationen dazu zuspielt in die Redaktion. Wir haben auch nicht das Recht, den Richter zu spielen, insofern verstehen Sie auch bitte diesen Bericht.

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