Sondern vereinbaren Sie mit den Rechtsanwälten ein Honorar-Stufenmodell. Das ist für beide Seiten fair aus meiner Sicht. Zudem achten Sie genau darauf, was der Anwalt für Sie tut, denn wir hören von so mancher Alibiarbeit, die man sich sparen kann.
Warum sollte man jetzt die DEGAG Holding anschreiben? Macht aus meiner Sicht keinen Sinn, denn im Moment würde ich nicht einmal darauf wetten, dass die Post dort überhaupt noch geöffnet wird. Zudem ist hier ein Insolvenzantrag gestellt worden, wie allen bekannt ist. Was der dann bestellte Insolvenzverwalter mit den Anschreiben macht, können Sie sich sicherlich vorstellen.
Auch eine Kündigung Ihres Investments macht keinen Sinn, denn selbst wenn diese erfolgt, bringt sie Ihnen keinen einzigen Cent Ihres Geldes zurück – nur auf das Konto des Rechtsanwalts.
Wichtig wäre hier, den Vertrieb in die Haftung zu nehmen, falls er nachweislich falsch beraten hat. Doch auch hier bitte aufpassen: Keiner der Berater wird ein unerschöpfliches Vermögen haben, um alle dann zukünftig verlorenen Prozesse bezahlen zu können.
Verlangen Sie von Ihrem Rechtsanwalt, dass er vor einer Klage gegen den Vermittler eine Vermögensauskunft einholt. Und ganz wichtig: Fragen Sie Ihren Anwalt auch, ob er noch andere Mandanten hat, für die er gegen denselben Vermittler vorgehen will. Falls ja, sollten Sie genau überlegen, ob Sie eine Klage einreichen wollen oder nicht.
Denn wie ein altes Sprichwort in der Anwaltsbranche sagt:
„Der Rechtsanwalt gewinnt auch, wenn er verliert – er bekommt sein Honorar.“
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