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DEGAG-Was aufgeklärt werden muss vom Insolvenzverwalter Dr. Eckert

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay
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Heute haben wir einen interessanten Artikel von Rechtsanwalt Reime auf anwalt.de gelesen, den wir den Mitgliedern der IG bereits zur Kenntnis gebracht haben. In der Tat haben wir dieses Thema auch in unserer Redaktion in den letzten Tagen diskutiert.

Wir kennen die Gesamtsumme des eingesammelten Geldes in Höhe von 275.000.000 Millionen Euro, die von den Anlegern stammt. Nun kennen wir auch das Geschäftsmodell der DEGAG Neu: Immobilien günstig erwerben, entwickeln und dann optimiert verkaufen. Natürlich ein Geschäftsmodell, das an nachgefragten Standorten funktionieren kann – keine Frage.

Die von der DEGAG erworbenen Immobilien hatten im Regelfall einen Leerstand von 30 % bis 40 % – eigentlich ideal, um eine Immobilie zu entwickeln. Denn dann hat man innerhalb des Objekts selbst mehr Spielraum, um beispielsweise Wohnungen zu renovieren oder zu sanieren. Anschließend könnten die Mieter aus den „alten“ in die renovierten oder sanierten Wohnungen umziehen – mit einer dann angepassten Miete.

Kapital und Finanzierung

Was braucht man, um eine Immobilie zu entwickeln? Natürlich Geld für den Erwerb, die Immobilie selbst und ein Konzept – und nicht zu vergessen das erforderliche Kapital. Durch unsere Recherchen wissen wir heute, dass die Immobilien finanziert wurden. Das bedeutet, es gibt Bankverpflichtungen auf jede Immobilie, wie uns bestätigt wurde. Eingesetzt wurde hier vermutlich nur das erforderliche Eigenkapital, um eine Finanzierung durch die Bank zu erhalten – üblicherweise 30 %.

Wir wissen von 5.000 Wohneinheiten mit einer durchschnittlichen Größe von 70 Quadratmetern. Die Immobilien wurden im Schnitt zu einem Quadratmeterpreis von 300 Euro erworben. Das ergibt einen Gesamtkaufpreis von 105.000.000 Euro, wovon 30 % 30 Millionen Euro Eigenkapital ausmachen.

Eingesetzte Gelder und offene Fragen

Unsere Recherchen haben außerdem ergeben, dass nur geringfügige Mittel für Sanierungen in den letzten Jahren eingesetzt wurden. Unser Ansatz: 5 Millionen Euro.

Natürlich wurden für den Vertrieb der Kapitalanlage auch Provisionen gezahlt. Unser Ansatz ist hier die gesetzlich höchstzulässige Provision in Höhe von 15 %, was rund 41 Millionen Euro ausmacht. Zudem wurden den Anlegern Zinsen gezahlt. Rechnen wir über drei Jahre hinweg durchschnittlich 7 %, ergibt sich eine Summe von 58 Millionen Euro.

Zusätzlich fallen Verwaltungs- und Personalkosten in Höhe von 1 Million Euro pro Jahr an, also insgesamt 3 Millionen Euro. Ob Zins und Tilgung der Banken zusätzlich subventioniert wurden, ist uns derzeit nicht bekannt – wir gehen jedoch nicht davon aus.

Rechnet man alle diese Beträge zusammen, kommt man auf einen Gesamtbetrag von rund 140 Millionen Euro.

Wo sind die restlichen Gelder?

Hier stellt sich die zentrale Frage: Wo sind die restlichen 135 Millionen Euro geblieben?

Diese Aufklärung erwarten wir vom Insolvenzverwalter, da er anhand der vorliegenden Unterlagen eine detaillierte Nachverfolgung durchführen kann. Sollte dies nicht restlos geklärt werden, könnte aus einer normalen Insolvenz eine Kriminalinsolvenz werden.

In der Vergangenheit haben wir in ähnlichen Fällen erfolgreich mit international tätigen Wirtschaftsdetektiven zusammengearbeitet, die versteckte Gelder aufspüren konnten und diese der Insolvenzmasse zuführten.

Lösungsvorschlag: Ein Treuhandfonds/Recherchefonds für Anleger

Eine Möglichkeit wäre, einen Treuhandfonds aus den Beiträgen aller Anleger zu bilden. Würde jeder Anleger maximal 100 Euro investieren, käme eine Summe zusammen, mit der professionelle Ermittlungen finanziert werden könnten. In Absprache it dem Insolvenzverwalter könnte man mit diesem vereinbaren, das dann das verauslagte Geld, an die Anleger zurückbezahhlt wurd.

Diese Diskussion wird in unserer Redaktion weitergeführt. Wir sind gespannt, wie sich der Insolvenzverwalter in dieser Sache positionieren wird.

 

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