Startseite Allgemeines DEGAG – jetzt kam dann doch noch eine Antwort auf unsere Presseanfrage
Allgemeines

DEGAG – jetzt kam dann doch noch eine Antwort auf unsere Presseanfrage

Teilen

wenn auch mit 2 Tagen Verspätung. Nun haben wir die Antwort einmal analysiert. Lesen Sie selber:


1. Seit wann ist Ihnen die Person des Herrn Birger D. in Bezug auf seine mögliche Rolle als faktischer Geschäftsführer bei der Nordstein GmbH, der belvona Gebäudemodernisierung GmbH sowie eventuell auch bei der DEGAG bekannt?

Beantwortet – teilweise und differenziert:

  • Nordstein GmbH: Der Name D. fiel in einem der ersten Gespräche im Februar 2024, jedoch in „sehr undefinierter Rolle“ als „Geldgeber“. Später wurde ein „Mitspracherecht“ angedeutet.

  • DEGAG: Die Rolle von B.D. als faktischer Geschäftsführer wurde bereits zu Beginn des Verfahrens durch den Vorstand beschrieben.

  • belvona: Keine explizite Erwähnung in der Antwort – damit offen geblieben.


2. Seit wann war Ihnen bekannt, dass Herr D. als Gründer und ideengebender Kopf der DEGAG-Gruppe gilt?

Offen geblieben:

  • Diese Frage wird nicht direkt beantwortet. Zwar wird auf D. Rolle in der DEGAG verwiesen („faktischer Geschäftsführer“ laut Vorstand), aber kein zeitlicher Bezug zu seiner Rolle als Gründer/Ideengeber angegeben.


3. Welcher Richter am Amtsgericht Hameln hat Sie im Verfahren Nordstein GmbH (Az. 36 IN 6/24-4) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt?

Beantwortet:

  • Der Name der Richterin wird genannt: Frau B. vom AG Hameln.


4. Gab es im Rahmen der Bestellung in einem oder mehreren DEGAG-Insolvenzverfahren einen Vorschlag des DEGAG-Aufsichtsrats – konkret von Herrn B. –, Sie als Sachverständigen oder vorläufigen Insolvenzverwalter zu berücksichtigen? Falls ja: Stand dieser Vorschlag möglicherweise im Zusammenhang mit Ihrem Wissen um die Rolle Herrn Dehnes?

Offen geblieben:

  • Kein Wortlautbezug auf H. B. oder etwaige Vorschläge/Abläufe der Bestellung.

  • Keine Stellungnahme, ob es eine Empfehlung durch den Aufsichtsrat gab oder nicht.


5. Gab es vor Ihrer Bestellung zum vorläufigen Verwalter bzw. Gutachter in der DEGAG-Sache persönliche oder berufliche Kontakte zwischen Ihnen und Herrn D. bzw. Herrn B.?

Beantwortet:

  • „Meinerseits gibt oder gab es keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu Herrn D.“

  • Herr B. wird nicht erwähnt, damit bleibt dieser Teil offen.


6. Haben Sie sich – direkt oder indirekt – um die Bestellung als vorläufiger Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzverwalter in einem oder mehreren DEGAG-Verfahren bemüht?

Offen geblieben:

  • Diese Frage wurde nicht angesprochen oder beantwortet.


Zusammenfassung

Beantwortete Fragen:

  • Frage 1: Teilweise (nur Nordstein und DEGAG, nicht belvona)

  • Frage 3: Vollständig

  • Frage 5: Teilweise (nur D., nicht B.)

Offen gebliebene Fragen:

  • Frage 1 (bezogen auf belvona)

  • Frage 2

  • Frage 4

  • Frage 5 (Bezug zu H. B.)

  • Frage 6

3 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Analyse des Crowdinvesting-Projekts „AIRY – Naturtechnologie für gesunde Raumluft“ – mit besonderem Hinweis auf Chancen, Risiken und das Totalverlustrisiko:

Projektüberblick AIRY Green Solutions GmbH entwickelt luftreinigende Pflanzensysteme für Innenräume. Die Technologie...

Allgemeines

Analyse des Jahresabschlusses 2023 – dagobertinvest AG

1. Ertragslage Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von...

Allgemeines

Analyse aus Anlegersicht: BERGBLICK Residenzen Benediktbeuern

Das Immobilienprojekt BERGBLICK Residenzen wirbt mit ansprechenden Eckdaten: hochwertige Neubauten im alpenländischen...

Allgemeines

Wenn ChatGPT der Weihnachtsmann wird – KI mischt bei Geschenkejagd mit

Black Friday ist kaum vorbei, da stürzt sich Österreich auch schon in...