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Sympatex-Affäre: Ab Dienstag stehen prominente Berater vor Gericht – Vorwurf des Millionenbetrugs

fancycrave1 (CC0), Pixabay
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Die Münchener Justiz beginnt am kommenden Dienstag mit der juristischen Aufarbeitung der sogenannten Sympatex-Affäre. Auf der Anklagebank im Sitzungssaal B 173 des Landgerichts München I: Stefan Sanktjohanser, Miteigentümer der Sympatex Technologies GmbH (STX) und Gründer des Beratungshauses Goetzpartners, sowie Frank Günther, Geschäftsführer der Sanierungsberatung One Square Advisors (OSA). Gemeinsam mit zwei weiteren Managern sollen sie Privatinvestoren um mehr als eine Million Euro geschädigt haben.

Prominente Berater vor Gericht

Sanktjohanser und Günther waren bislang feste Größen in der deutschen Restrukturierungsbranche. Vorstände vertrauten ihnen, wenn Unternehmen in Schieflage gerieten. Nun stehen sie im Zentrum eines der aufsehenerregendsten Wirtschaftsstrafverfahren der letzten Jahre. Die Staatsanwaltschaft München I wirft den Angeklagten vor, eine drohende Insolvenz von Sympatex bewusst inszeniert und mit einem konstruierten „Retter“-Narrativ verbunden zu haben, um Gläubiger unter Druck zu setzen.

Im Fokus: Eine im Jahr 2013 von der Muttergesellschaft Smart Solutions Holding GmbH begebene Anleihe über 13 Millionen Euro. Die Gläubiger dieser Anleihe wurden 2017 zu einer drastischen Kürzung ihrer Forderungen bewegt – auf nur noch zehn Prozent des Nominalwerts. Laut Anklage basierte dieses Vorgehen auf einer gezielten Täuschung.

Massive Vorwürfe: Betrug, Untreue, Marktmanipulation

Die Ermittlungen der Wirtschaftsstrafabteilung der Staatsanwaltschaft begannen im Herbst 2022. Zwei Anklagen wurden inzwischen beim Landgericht München I eingereicht. Die Vorwürfe wiegen schwer:

  • Betrug in 97 Fällen,

  • versuchter Betrug in 180 Fällen,

  • Untreue bzw. Anstiftung zur Untreue in 277 Fällen,

  • sowie Marktmanipulation.

Zusätzlich wird einzelnen Beschuldigten versuchter Prozessbetrug und Beihilfe zur Falschaussage vorgeworfen.

Ein Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Anleihe im Tatzeitraum noch einen Wert von 49,5 Prozent des Nominalwerts hatte. Der durch den sogenannten „Anleiheschnitt“ verursachte Schaden wird auf rund eine Million Euro beziffert – wobei der tatsächliche wirtschaftliche Schaden infolge möglicher Insidergeschäfte deutlich höher liegen dürfte. Die Beschuldigten sollen über Strohmänner vor dem Schuldenschnitt selbst Anleihen im Wert von 5,7 Millionen Euro erworben und dadurch spekulativ profitiert haben – zulasten der übrigen Investoren.

Prozessauftakt unter hoher Aufmerksamkeit

Die erste Hauptverhandlung beginnt am Dienstag, 1. Juli 2025. Der Angeschuldigte Günther sitzt bereits seit Dezember 2024 in Untersuchungshaft. Die Verfahren wurden im Februar 2025 teilweise abgetrennt, um in Haftsachen dem Beschleunigungsgrundsatz zu genügen. Die Verfahren gegen weitere Beschuldigte sind noch nicht abgeschlossen.

Das Landgericht wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und mögliche weitere Hauptverhandlungstermine gesondert entscheiden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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