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DEGAG-Insolvenzen: Anleger stehen vor ungewisser Zukunft – Was tun?

Tumisu (CC0), Pixabay
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DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH

DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG

Das Handelsblatt war schneller – und hat als erstes über die Insolvenzanmeldungen der DEGAG-Gesellschaften berichtet. Natürlich, kein Wunder: Das Handelsblatt ist bundesweit bestens vernetzt, auch mit Insolvenzgerichten. Wir sind zwar ebenfalls gut informiert, aber an die Reichweite des Handelsblatts kommen wir (noch) nicht ganz heran.

Nun ist also offiziell, was wir schon seit Wochen vorhergesagt haben: Die ersten Gesellschaften der DEGAG-Gruppe sind insolvent. Und, so viel ist sicher, weitere werden folgen.

Für viele Anleger, die in DEGAG-Genussrechte investiert haben, dürfte jetzt langsam die bittere Erkenntnis reifen: Ihr Investment ist nicht nur in Gefahr – es droht der Totalverlust.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Anleger?

Die große Frage ist nun: Was kann man tun, um zumindest einen Teil des investierten Geldes zu retten?

1. Beraterhaftung prüfen lassen

Ein sinnvoller erster Schritt ist es, die Beratungssituation rund um den Erwerb der Genussrechte genau zu überprüfen. Wurde das Risiko korrekt dargestellt? Gab es irreführende Versprechen?

➡ Falls hier Fehler gemacht wurden, könnte das Haftungsansprüche gegen Berater begründen.

Wir empfehlen dringend, hierfür einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu konsultieren, um eine Ersteinschätzung einzuholen.

2. Austausch mit anderen Betroffenen

Es wird in den kommenden Monaten sicher neue Erkenntnisse geben, die weitere rechtliche Schritte ermöglichen könnten. Genau deshalb sollten Sie unserer Interessengemeinschaft IG DEGAG beitreten.

Vorteil: Die Mitgliedschaft ist für DEGAG-Anleger kostenfrei!

Vorsicht vor sinnlosen Klagen – Warum ein KapMuG-Verfahren nicht die Lösung ist

Wir beobachten derzeit, dass eine Münchner Anwaltskanzlei ein KapMuG-Verfahren (Kapitalanleger-Musterverfahren) anstrengen will.

Was ist das KapMuG-Verfahren?

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wurde geschaffen, um Sammelklagen bei großen Anlegerschäden zu erleichtern. Klingt erstmal sinnvoll – hat aber erhebliche Nachteile:

Lange Verfahrensdauer – Solche Verfahren ziehen sich oft über Jahre hin.
Kein schneller Zugriff auf Entschädigungen – Selbst wenn es irgendwann zu einem Urteil kommt, bedeutet das noch lange nicht, dass Anleger auch Geld zurückbekommen.
Vorrang für Anwälte – nicht für Anleger – Der größte Gewinner solcher Verfahren sind meist die Kanzleien, die damit Mandanten einsammeln und Gebühren kassieren, während die Anleger am Ende oft leer ausgehen.

Unser Fazit: „Außer Spesen nichts gewesen.“

Strafanzeige gegen DEGAG? Vorsicht vor vorschnellen Maßnahmen

Einige Vermittler von DEGAG-Genussrechten fordern Anleger auf, Strafanzeige zu stellen.

Unsere Meinung: Das könnte verfrüht sein.

Warum? Die strafrechtliche Relevanz der Vorgänge muss zunächst der Insolvenzverwalter prüfen. Dieser hat die besten Einblicke in die Finanzströme der DEGAG und wird professionell untersuchen, ob strafrechtliche Verstöße vorliegen.

Problem: Eine vorschnelle Anzeige ohne klare Beweise könnte kaum Wirkung haben. Deutsche Staatsanwaltschaften konzentrieren sich auf konkrete Verdachtsmomente – bloße Vermutungen reichen nicht aus.

Deliktische Haftung – erst mit rechtskräftigem Urteil sinnvoll

Ein weiterer Punkt: Deliktische Haftungsansprüche gegen Verantwortliche der DEGAG sollten erst dann eingefordert werden, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Warum? Solange keine gerichtliche Entscheidung existiert, bleibt eine Klage in diesem Bereich unsicher. Anleger sollten daher abwarten, wie sich das Insolvenzverfahren entwickelt.

Fazit: Strategisch handeln statt blind reagieren

Beratungssituation prüfen lassen – möglicherweise bestehen Haftungsansprüche gegen Berater.
Interessengemeinschaft beitreten, um aktuelle Informationen zu erhalten.
Keine vorschnellen Klagen im KapMuG-Verfahren – diese profitieren meist nur die Anwälte.
Strafanzeigen mit Bedacht stellen – zunächst abwarten, was der Insolvenzverwalter ermittelt.

Anleger sollten jetzt besonnen und informiert handeln – nicht in blinden Aktionismus verfallen.

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