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DEGAG Genussrechte, was realistisch ist für Anleger und worauf sie achten sollten

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Ein Interview mit Finanzexperte Thomas Bremer

Frage: Herr Bremer, Sie beobachten die Entwicklungen rund um die DEGAG-Gruppe seit Langem. Wie ist die aktuelle Lage für die Investoren?

Thomas Bremer: Die Lage ist äußerst kritisch. Wer in DEGAG-Produkte investiert hat, muss mit einem Totalverlust rechnen. Die Insolvenz der Gesellschaften steht kurz bevor, und für Anleger wird es äußerst schwierig, überhaupt noch Geld zurückzubekommen. Bestenfalls gibt es eine Insolvenzquote, aber die dürfte bei maximal 10 bis 15 Prozent liegen – und das auch erst nach mehreren Jahren.

Frage: Welche Möglichkeiten haben betroffene Anleger noch?

Thomas Bremer: Es gibt eine Chance, wenn es gelingt, die eigenen nachrangigen Forderungen in gleichrangige Forderungen umzuwandeln, wie sie etwa Banken oder Lieferanten haben. Das ist jedoch kompliziert und erfordert juristische Schritte. Eine vielversprechendere Option ist die Prüfung des individuellen Beratungsprozesses. Wir haben mittlerweile über 100 Fälle untersucht und festgestellt, dass in den meisten Fällen eine mangelhafte Beratung vorlag. Daraus könnte sich eine Beraterhaftung ergeben.

Frage: Was genau bedeutet das für die Anleger?

Thomas Bremer: Wer eine fehlerhafte Beratung nachweisen kann, könnte seinen Schaden über eine Klage gegen den Vermittler geltend machen. Das Problem ist allerdings, dass viele Vermittler finanziell gar nicht in der Lage sein werden, sämtliche Schadensersatzforderungen zu begleichen. Deshalb gilt: Schnell handeln! Je mehr Geschädigte Klage erheben, desto geringer sind die Chancen, noch etwas zu bekommen.

Frage: Welche weiteren Haftungsgegner könnten in Frage kommen?

Thomas Bremer: Denkbar sind auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, falls sich herausstellt, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Bisher gibt es dafür jedoch keine konkreten Hinweise. Dennoch ist es wichtig, diese Möglichkeit im Blick zu behalten, da sich die Situation dynamisch entwickelt.

Frage: Was raten Sie betroffenen Investoren jetzt konkret?

Thomas Bremer: Lassen Sie den Beratungsprozess von einem spezialisierten Anwalt prüfen! Nur so lässt sich feststellen, ob eine Schadensersatzklage Aussicht auf Erfolg hat. Und vor allem: Warten Sie nicht zu lange! Wer zu spät kommt, könnte leer ausgehen.

Frage: Herr Bremer, vielen Dank für das Gespräch.

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