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Daueraufenthalt nach Straftat erschwert

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Erwerb eines Daueraufenthalts für EU-Ausländer erschwert, die in ihrer Anwartszeit eine Haftstrafen verbüßt haben. Nur wer sich „rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen“ in einem Aufnahmestaat aufgehalten hat, hat Anspruch auf Daueraufenthalt, wie das Gericht heute in Luxemburg entschied. Demnach dürfen Haftzeiten weder auf die Fünfjahresfrist angerechnet noch die Aufenthaltszeiten in Freiheit davor und danach addiert werden.

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