Das MHD- Mindesthaltbarkeitsdatum aus Sicht der Verbraucherzentrale

Bundesernährungsminister Christian Schmidt hat vorgeschlagen, das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) für bestimmte Lebensmittel abzuschaffen. Er sieht darin einen Schritt, die Verschwendung von Lebensmitteln einzudämmen. Auch von intelligenten Verpackungen war die Rede, bei denen sich durch Farbveränderungen die Qualität der Lebensmittel ablesen lässt.

Die Verbraucherzentrale gibt Antworten auf Fragen rund ums MHD.

Kann ich Lebensmittel nach Ablauf des MHDs noch essen?

Theoretisch ja. Es kommt auf das Lebensmittel an und wie lange das MHD bereits abgelaufen ist. Milchprodukte sind oft noch mehrere Tage oder länger haltbar, Marmelade oft einige Monate.

Wie kann ich sicher gehen, dass Lebensmittel mit abgelaufenem MHD noch gut sind?

Benutzen Sie all Ihre Sinne: Sieht es schon schimmelig aus, hat sich Gas in der Verpackung gebildet, ist der Deckel gewölbt, riecht es komisch oder schmeckt sauer (zum Beispiel Milch)? Dann Finger weg!

Auch Flüssigkeit in der Verpackung sowie weiche Stellen, Farbveränderungen oder Prickeln auf der Zunge sind Anzeichen dafür, dass das Lebensmittel lieber entsorgt werden sollte.

Dann gibt es ja noch das Verbrauchsdatum: Was heißt das?

Ein Verbrauchsdatum (verbrauchen bis… ) ist für besonders schnell verderbliche, empfindliche Lebensmittel vorgeschrieben ‒ zum Beispiel bei Hackfleisch oder frischem Lachs. Hier kann nach Ablauf des Verbrauchdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen. Daher lieber schnell verzehren oder wegwerfen.

Dürfen Lebensmittel, wenn das MHD oder das Verbrauchsdatum überschritten ist, noch verkauft werden?

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Ware nicht automatisch verdorben. Sie darf noch verkauft werden, wenn sie einwandfrei ist. Die Verantwortung dafür trägt der Lebensmittelunternehmer, der die Ware in Verkehr bringt.

Nach dem Ablauf des Verbrauchsdatums darf das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden.

Wer legt MHD und Verbrauchsdatum eigentlich fest?

Der Lebensmittelunternehmer macht beide Angaben in eigener Verantwortung. Es ist verboten, gesundheitsschädliche, nicht sichere sowie Lebensmittel mit irreführender Bezeichnung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen. Eine Irreführung liegt auch dann vor, wenn bei einem Lebensmittel ein falsches bzw. unzutreffendes Mindesthaltbarkeitsdatum angebracht wird, um den Verbraucher zu täuschen. Entsprechende Verbote zum Schutz der Gesundheit und Vorschriften zum Schutz vor Täuschungen sind im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geregelt.

Ist die Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums die Lösung im Kampf gegen die Verschwendung von Lebensmitteln?

Die Abschaffung des MHD setzt nur am untersten Glied der Lebensmittelkette, dem Verbraucher, an. Da die Verschwendung von Lebensmitteln aber auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion, des Handels und des Konsums stattfindet, kann die Abschaffung der Mindesthaltbarkeit für bestimmte Produktgruppen und deren Ersatz durch ein Produktionsdatum allein das Problem nicht lösen.

Verfallsdatum statt Mindesthaltbarkeitsdatum – geht das?

Das Verfallsdatum wird ebenso wie das MHD durch die Hersteller festgelegt. Würden diese dann das Verfallsdatum ebenfalls entsprechend zeitnah ansetzen, um Haftungsfragen auszuweichen, wäre nichts gewonnen. Vor allem nicht, wenn auch der Handel weiterhin Produkte mit nahenden Verfallsdaten vorab aussortieren würde.

Stattdessen eine Reform des Mindesthaltbarkeitsdatums?

Das MHD-System kann durchaus verbessert werden, zum Beispiel durch die Vergabe einheitlicher Richtlinien. Beispielsweise kann die Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums um nur einen Tag bei manchen Produkten, etwa Joghurt, schon eine ganze Menge Lebensmittelmüll vermeiden, ohne dass dadurch die Sicherheit der Konsumenten beeinträchtigt wird; dies zeigt ein Bericht des Waste & Resources Action Programme (WRAP) in Großbritannien (Reducing food waste by extending product life, 2015).

Wichtig ist es, über das Mindesthaltbarkeitsdatum aufzuklären und auch abgelaufene Ware im Supermarkt anzubieten, um das schlechte Image von diesen Lebensmitteln bei Verbrauchern zu reduzieren.

Gehört intelligenten Verpackungen die Zukunft?

Verpackungen, die den Verbrauchern den Verfallsgrad mittels Ampelfarben – rot, gelb, grün – anzeigen sind noch reine Zukunftsmusik. Es wird geforscht, aber es liegen keine konkreten Konzepte dazu vor. Die Beurteilung von Kosten, Zuverlässigkeit und zusätzlichem Müll kann derzeit nicht beantwortet werden. Ebenso wenig, wie Verbraucher zum Beispiel auf die Farbe Gelb reagieren würden und ob die Farbkennzeichnung ihnen überhaupt Vorteile bringt.

Weitere Strategien: Steigerung der Wertschätzung bei Verbrauchern

Wichtig ist, bei allen Akteuren nach Ideen und Möglichkeiten zu suchen, Abfall zu verringern ‒ denn die Verschwendung findet auf allen Ebenen statt: vom Acker bis zum Teller. Umfassend über die Herstellung von Lebensmitteln aufzuklären und zu informieren, erachten wir als besonders wichtig. Bessere Kenntnisse über Anbau- und Produktionsbedingungen könnten die Wertschätzung und den Konsum hochwertiger Nahrung fördern. Eine Ernährungs- und Verbraucherbildung, die Haltbarkeit und Lagerung von Lebensmitteln, Zubereitungstipps für Essensreste sowie den richtigen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum einschließt, gehören ebenso dazu.

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