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Das Märchen von der Popppy und Balloony Auffanggesellschaft……und es geht dann weiter

cocoparisienne (CC0), Pixabay
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Offensichtlich werden die Investoren genannter Investments immer noch für „dumm verkauft“ von so manchem Vermittler, das natürlich wiederum aus Gründen des Eigenschutzes. Mit Verlaub, wie kann man nur so Verlogens ein als Vermittler? Unglaublich, einfach unglaublich.

Natürlich kann jeder der will eine Gesellschaft gründen und die auch als Auffanggesellschaft betiteln, aber außer Verarschung der Anleger ist das in Sachen Popppy und Balllony nichts, aber auch garnichts.

Der Insolvenzverwalter muss doch ersteinmal eine Bestandsaufnahme über die vorhandenen Automaten machen, dann rechtlich prüfen wem diese Automaten gehören. Stellt er dann fest, dass Ihnen ein Automat gehört, dann kann der sie anrufen und sagen „hol den Automaten ab und werde Glücklich damit“.

Stellt er aber fest das er Eigentümer ist, rechtlich gesehen, dann wird er diese Automaten in einem öffentlichen Bieterverfahren zum Kauf anbieten. Dazu wird er dann die Rahmenbedingungen festlegen, und an die muss sich dann jeder Bieter in einem möglichen Bieterprozess auch halten. Ganz klar, sogar halten müssen.

Dann wird der Insolvenzverwalter in Abstimmung mit dem zuständigen Insolvenzgericht, einem Bieter den Zuschlag erteilen, aber dafür wird der Bieter mit Sicherheit auch BARGELD auf den Tisch legen müssen. Mit „ich mache das jetzt und bezahle später“, das wird garantiert dann nichts. Das wird auch die „Auffanggesellschaft“ wissen, nur eben möglicherweise den Anlegern nicht so sagen um nicht in die Beraterhaftung genommen zu werden.

Glauben sie bitte nicht jeden Mist, den ihnen ein Berater erzählt, der hat sein Geld verdient und ist nur um Schadensbegrenzung bemüht, aber für sich nicht für Sie- jede Wette!

Bedenken sie bitte auch, das letzte Wort hat aber das Insolvenzgericht, denn der Insolvenzverwalter ist nur Dienstleister des Insolvenzgerichtes.

Wir hatten bisher mit allen Vorhersagen immer richtig gelegen, das werden wir auch hier!

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