Das ist Deutschland: Bekanntmachung über Änderungen gemäß § 5 der Packungsgrößenverordnung

Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

Bekanntmachung
über Änderungen gemäß § 5 der Packungsgrößenverordnung

Vom 10. September 2021

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) regelt mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Berücksichtigung der Klassifikation nach § 73 Absatz 8 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch das Nähere zur Ermittlung der Packungsgrößen nach den §§ 1 ff. der Packungsgrößenverordnung.

Die Bekanntmachung vom 3. Juli 2013 (BAnz AT 30.07.2013 B7), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 14. Mai 2021 (BAnz AT 31.05.2021 B6) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 1 wird ergänzt. Diese Ergänzungen sind in der Änderungsdatei zur Anlage 1 kursiv gedruckt und gelten ab dem ersten Tag des zweiten auf die Bekanntmachung im Bundesanzeiger folgenden Kalendermonats.

Die Verwaltungsvorschrift samt Anlagen ist auf der Internetseite des BfArM (ehemals DIMDI: www.dimdi.de) abrufbar und steht mit dem Tag der Veröffentlichung zur Verwendung gemeinfrei zur Verfügung.

Bonn, den 10. September 2021

Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

In Vertretung
Prof. Dr. Knöß

Anlage

Änderungsdatei zur Anlage 1
Übersicht der Messzahlen

Stand: September 2021

Abschnitt 1: Abgeteilte orale Darreichungsformen

Abschnitt 2: Nicht abgeteilte Darreichungsformen zur oralen Anwendung

Abschnitt 4: Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion

Abschnitt 1

Abgeteilte orale Darreichungsformen

(Stückzahl)

Folgende Positionen werden ergänzt:

N1 N2 N3
Antidiabetika 30 120 200
Ertugliflozin 10 30 100
Antiepileptika 50 100 200
Cenobamat 14 30 100
Kardiaka 30 50 100
Vericiguat 14 30 100
Abschnitt 2

Nicht abgeteilte Darreichungsformen zur oralen Anwendung

(Mengenangaben in ml oder g)

a)
Einzeldosis bis 3 ml oder g
b)
Einzeldosis bis 5 ml oder g (Teelöffel)
c)
Einzeldosis bis 20 ml oder g (Esslöffel)

Folgende Position wird ergänzt:

N1 N2 N3
Laxantien a) 20 50
b) 100 250
c) 100 250
Macrogol 4000 für Kinder c) 80 240 720
Abschnitt 4

Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion

(Stückzahl, soweit nicht anders angegeben)

Folgende Position wird ergänzt:

N1 N2 N3
Dermatika
Tralokinumab 4 12

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