Startseite Allgemeines Das betrifft vor allem Betriebsrenten
Allgemeines

Das betrifft vor allem Betriebsrenten

Teilen

Angesichts der weiterhin niedrigen Erträge an den Kapitalmärkten genehmigt die BaFin ab sofort bei Pensions- und Sterbekassen grundsätzlich keine neuen Tarife mehr, bei denen der Rechnungszins über 1,25 % hinausgeht. Sie hat dazu am 6. August 2014 eine Auslegungsentscheidung veröffentlicht. Die BaFin hatte sich zuletzt im BaFinJournal 05/2011 zum Rechnungszins bei genehmigungspflichtigen neuen Tarifen von Pensions- und Sterbekassen geäußert. Seitdem hatte sie neue Tarife nur genehmigt, wenn deren Rechnungszins 1,75 % nicht überstieg.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Inflation als Dauerrausch: Warum Washington die Preise weiter anheizt

Hohe Preise haben die Stimmung der Amerikaner gegenüber der Wirtschaft nachhaltig verschlechtert...

Allgemeines

Baetz Energy GmbH Insolvenz

In dem Verfahren über den Antrag der BAETZ Energy GmbH Oberlinder Straße...

Allgemeines

Wo Sarah ist ist Chaos- Das BSW löst sich auf in Thüringen

In Thüringen gibt es politische Brombeeren – und offenbar inzwischen auch Brombeerkompott....

Allgemeines

Hotels by HR Neustadt-Glewe: Abstimmung über Insolvenzplan Ende September

Im Insolvenzverfahren der Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg...