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Das AUS für das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht für Immobilien-alt-kredite

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Wir hatten ja in der vorogen Woche über den Vorgang hier bei uns berichtet. Nun hat das Bundeskabinett, zum Schutz von Banken und Versicherungen, das „ewige Widerrufsrecht“ defacto abgeschafft. Das „ewige Widerrufsrecht“ war ein Segen für Häuslebauer, hatten sie doch damit die Möglichkeit aus teuren Altfinanzierungen von Immobilien herauszukommen.

Ermöglicht hatte ihnen das ein Urteil des BGH. Wer ist schon der BGH, wenn es um den Schutz von Banken udn Versicherungen geht, wird sich unsere Regierungskoalition gesagt haben. Begründet wurde der gestrige zu dieser Widerrufsmöglichkeit für Verbraucher, das dies zugunsten der Rechtssicherheit geregelt werden müsse.

Was folgt daraus?  Verbraucher haben ab jetzt 3 Monate Zeit für einen gültigen Widerruf – danach verfällt jeglicher Anspruch für Sie!

Ob man solch einen Beschluss dann Verbraucherfreundlich nennen kann, lassen wir einmal dahingestellt. Sicher ist nur eines, Banken und Versicherungen werden da dann am gestrigen Abend die Sektkorken haben knallen lassen in den Vorstandsetagen, und die Lobbyarbeiter haben sich eine Prämie verdient.

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