Da freut sich der FC Fan – über 34 Millionen Euro Gewinn erzielt

1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018

Bilanz zum 30. Juni 2018

AKTIVA

30.06.2017
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 49.538.760,06 26.359.953,52
2. geleistete Anzahlungen 545.500,00 50.084.260,06 64.341,94
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.466.216,65 11.635.139,89
2. technische Anlagen und Maschinen 1.037.798,75 775.428,74
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.966.628,93 2.806.045,79
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 934.400,92 16.405.045,25 767.361,55
66.489.305,31 42.408.271,43
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 245.901,94 92.363,72
2. fertige Erzeugnisse und Waren 4.097.347,75 3.231.281,57
3. geleistete Anzahlungen 5.722,25 4.348.971,94 2.900,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.009.088,28 6.734.795,33
2. Forderungen gegen Gesellschafter 825.539,25 813.967,61
3. sonstige Vermögensgegenstände 288.125,01 5.122.752,54 1.956.996,28
III. Wertpapiere
sonstige Wertpapiere 0,00 1.505,00
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 16.112.327,02 14.930.652,21
25.584.051,50 27.764.461,72
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 606.450,84 948.654,24
92.679.807,65 71.121.387,39

PASSIVA

30.06.2017
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 2.500.000,00 2.500.000,00
II. Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 250.000,00 250.000,00
III. Bilanzgewinn 34.735.107,32 37.485.107,32 17.474.493,84
20.224.493,84
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 8.889.966,39 5.628.714,05
2. sonstige Rückstellungen 10.128.908,37 19.018.874,76 5.887.161,25
11.515.875,30
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 15.104.848,00 20.739.516,00
davon konvertibel EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.425.316,61 3.379.409,05
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.016.097,47 3.751.073,68
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 527.221,60 198.272,35
5. sonstige Verbindlichkeiten 5.424.472,96 28.497.956,64 4.442.609,50
davon aus Steuern: EUR 5.293.391,03 (Vorjahr: EUR 4.337.959,29) 32.510.880,58
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 17.544,68 (Vorjahr: EUR 5.853,82)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.560.603,38 6.763.897,92
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 117.265,55 106.239,75
92.679.807,65 71.121.387,39

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018

Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 170.130.063,90 127.165.112,24
2. sonstige betriebliche Erträge 1.708.795,41 1.985.342,87
3. Materialaufwand 8.948.431,04 8.284.307,80
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 62.177.443,10 49.597.431,81
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.744.678,98 65.922.122,08 3.114.738,97
davon für Altersversorgung: EUR 843,39 (Vorjahr: EUR 0,00)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 20.297.465,41 10.365.797,56
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 48.259.142,64 39.522.812,61
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.647,35 13.428,14
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.002.150,21 1.431.286,34
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10.000.952,08 5.778.251,35
davon Aufwendungen aus der Zuführung von latenten Steuern EUR 11.025,80 (Vorjahr: Erträge aus der Zuführung und Auflösung EUR 240.067,25)
10. Ergebnis nach Steuern 17.416.243,20 11.069.256,81
11. sonstige Steuern 155.629,72 19.329,70
12. Jahresüberschuss 17.260.613,48 11.049.927,11
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 17.474.493,84 6.424.566,73
14. Bilanzgewinn 34.735.107,32 17.474.493,84

Anhang für das Geschäftsjahr 2017/2018

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Köln ist im Registergericht Köln unter der HRB Nr. 37030 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 30.06.2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktienrechts und den Satzungen und Ordnungen des DFB sowie des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. erstellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß § 266 HGB i.V.m. § 152 AktG. Entsprechend § 264c Abs. 1 HGB wurden die Posten „Forderungen gegen Gesellschafter“ und „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ ergänzt. Der Eigenkapitalausweis erfolgte gemäß § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB i.V.m. § 158 AktG. Die Kontenzuordnung zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB erfolgte entsprechend dem in Punkt 5.1.2 von Anhang VII der Lizenzierungsordnung vorgegebenen Gliederungsschema.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Aufstellung des Abschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung, da dieser weder rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegenstehen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden in Übereinstimmung mit dem Vorjahresabschluss ausgeübt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen sich insgesamt wie folgt dar:

Die Vermögens- und Schuldposten wurden unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

1. Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, bewertet. Spielerwerte wurden unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 26. August 1992 zu Anschaffungskosten bewertet und linear, entsprechend der jeweiligen individuellen erstmaligen Vertragslaufzeit der Anstellungsverträge der Lizenzspieler, abgeschrieben. Im BFH-Urteil vom 14. Dezember 2011 sind die grundsätzlichen Aktivierungsvoraussetzungen für geleistete Transferzahlungen im Sinne des Urteils aus 1992 bekräftigt worden. In analoger Anwendung hat die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA auch die für die Verpflichtung des ab dem 1. Juli 2018 neuen Cheftrainers der Lizenzmannschaft, Markus Anfang, an den Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e. V., Kiel, vorab gezahlte Entschädigung unter den geleisteten Anzahlungen im Anlagevermögen ausgewiesen, wird diese ab dem Geschäftsjahr 2018/2019 unter den immateriellen Vermögensgegenständen bilanzieren und über die Erstvertragslaufzeit des Trainers abschreiben.

Der alleinige Kommanditaktionär der Aktiengesellschaft, der 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V., hat mit der Stadt Köln einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, welcher im Rahmen der Ausgliederung des Lizenzspielbetriebs in die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA auf diese übertragen worden ist. Das Erbbaurecht umfasst die Grundstücke Gemarkung Köln-Efferen und ist bis zum 31. Dezember 2054 befristet.

Mit notarieller Beurkundung vom 13. Februar 2012 ist das zwischen der Stadt Köln und dem 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. bestehende Erbbaurechtsverhältnis dahingehend geändert worden, dass auf Wunsch der Stadt Köln der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA für die Flurstücke, auf denen das Verwaltungsgebäude der Kapitalgesellschaft in 2009 errichtet wurde, ein eigenständiges Erbbaurecht eingeräumt worden ist. Die Neuregelung ist ebenfalls bis zum 31. Dezember 2054 befristet.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Planmäßige Abschreibungen wurden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Zu diesem Zweck wurden die seitens des Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten amtlichen AfA-Tabellen herangezogen. Für die geringwertigen Anlagegüter wurde analog zu § 6 Abs. 2a EStG ein jahrgangsbezogener Sammelposten gebildet, der im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.

2. Vorräte

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bei verminderter Verwertbarkeit einzelner Waren wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere und liquide Mittel

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen und das für die restlichen Forderungen bestehende Pauschalrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Wertpapiere (im Vorjahr), Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

5. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden bereits erzielte Einnahmen angesetzt, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Beträge werden zeitanteilig aufgelöst.

8. Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des unternehmensindividuellen Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird grds. das Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB ausgeübt, der Ausweis erfolgt unter dem Posten aktive latente Steuern.

Zur weiteren Erläuterung wird auf „III. Erläuterungen zur Bilanz“ verwiesen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Zur Entwicklung des Anlagevermögens zum 30.06.2018 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den separat dargestellten und als Anlage 3/14 dem Anhang beiliegenden Anlagenspiegel verwiesen.

Eine Belastung des Anlagevermögens oder Teilen davon durch Verpfändung, Sicherungsübereignung, Abtretung oder Ähnlichem liegt mit Ausnahmen der Eintragung einer Grundschuld zugunsten eines Kreditinstituts auf das Erbbaurechtsgrundstück des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V., dessen wirtschaftliches Substrat im Rahmen des Ausgliederungsplans vom 31. Oktober 2001 auf die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA übergegangen ist, sowie des eingeräumten Erbbaurechts der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA nicht vor.

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden erworbene Spieler-/Trainerlizenzen, Software sowie die im Rahmen der im Jahr 2015 erfolgten Verschmelzung ehemaliger Tochtergesellschaften hinzugekommenen Rechte auf

• Ausrüstung der Lizenzspielermannschaft, der Nachwuchsmannschaft (U21, vormals U23) sowie der Jugendmannschaften einschließlich B1 (sog. „Ausrüsterrecht“)

• die Bewirtschaftung von Veranstaltungen des 1. FC Köln (sog. „Cateringrecht“) sowie auf

• die weltweit exklusive Vermarktung der der Gesellschaft zustehenden Werbe- und Marketingrechte (sog. „Agenturrecht“)

ausgewiesen.

Das Sachanlagevermögen umfasst in erster Linie die auf einem Erbbaurecht errichteten Gebäude und Anlagen, insbesondere das in 2009 bezugsfertig gestellte neue Verwaltungsgebäude der Gesellschaft sowie das Clubhaus mit Nachwuchsgeschäftsstelle und Gastronomie, das Franz-Kremer-Stadion sowie weitere Bauten und sportliche Einrichtungen des Trainingsgeländes und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Im Rahmen der vorgenannten Verschmelzung ist von den ehemaligen Tochtergesellschaften das wirtschaftliche Eigentum an den Aufbauten des Geißbockheims sowie sonstiges Sachanlagevermögen übertragen worden.

Bezüglich der Zusammensetzung und der Laufzeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gegen Gesellschafter, sonstige Vermögensgegenstände, liquiden Mitteln und Rechnungsabgrenzungsposten wird auf den als Anlage 3/15 dem Anhang beigefügten Forderungenspiegel verwiesen.

Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Ansprüche gegenüber dem 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. aus Verrechnungen in Höhe von TEUR 449 sowie aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 377.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Pfand- und Darlehensforderungen sowie ausstehende Geldeinzahlungen und debitorische Kreditoren. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurde in Vorjahren das zur Besicherung verpfändete Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 1.000 ausgewiesen. Dieses diente als Sicherheit für zwei Darlehen. Mit Schreiben vom 22. März 2017 wurde die Verpfändung seitens der kreditgebenden Banken mit Wirkung zum 1. Juli 2017 aufgehoben.

Die liquiden Mittel bestehen im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden auch seitens des Clubs an Lizenzspieler gezahlte sog. Handgelder ausgewiesen, welche ohne Anknüpfung an eine sportliche Leistung oder ein zu erreichendes sportliches Ziel als Gegenleistung für die Bindung des (ablösefreien) Spielers über die Dauer des Arbeitsverhältnisses an den Verein zu leisten sind. Entsprechend werden die Zahlungen über die jeweilige Vertragslaufzeit (Erstvertrag und/oder Verlängerung analog) verteilt. Zum 30.06.2018 beläuft sich die abzugrenzende Summe auf TEUR 259.

Das Grundkapital ist zerlegt in 250.000 Aktien im Nennbetrag von je EUR 10,00.

Die gesetzliche Rücklage wurde gemäß §§ 150 Abs. 2 i.V.m. § 158 Abs. 1 Nr. 4 lit. a AktG in voller Höhe gebildet.

Die Veränderung des Eigenkapitals beruht auf dem Jahresüberschuss (TEUR 17.260). Der Bilanzgewinn zeigt im Geschäftsjahr 2017/2018 folgende Entwicklung:

EUR
Jahresüberschuss 17.260.613,48
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 17.474.493,84
Bilanzgewinn zum 30.06.2018 34.735.107,32

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus einer ausstehenden Transferbeteiligung, ausstehenden Spielervermittlergebühren, tauschähnlichen Geschäften, gegenüber der Berufsgenossenschaft, ausstehenden Anleihezinsen und Vermarkterprovision sowie Zahlungsverpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen und sonstige der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verpflichtungen.

Bezüglich der Zusammensetzung und der Laufzeiten der Verbindlichkeiten aus Anleihen, gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber Gesellschaftern, sonstigen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten wird auf den als Anlage 3/16 dem Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA hat zum 1. August 2005 49.882 (effektive und global verbriefte Stücke) Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100 begeben, die seit dem 1. August 2011 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt werden. Die zum 30.06.2018 unter den Anleihen ausgewiesenen TEUR 333 stellen den Gegenwert der noch nicht wieder eingereichten effektiven Stücke dar.

Darüber hinaus hat die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA im Geschäftsjahr 2012/2013 zwei weitere Schuldverschreibungen begeben:

Ab dem 8. August 2012 wurden neue nicht nachrangige, unbesicherte Inhaberschuldverschreibungen („FC-Anleihe 2012│2017″) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10.000.000,00 ausgegeben. Bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 29. Oktober 2012 konnten 6.075 effektive Stücke im Gesamtnennwert von EUR 3.807.372,00 und 61.922 global verbriefte Stücke im Gesamtnennwert von EUR 6.192.200,00 platziert werden, welche vollständig eingezahlt worden sind.

Zahlstelle ist die Sparkasse KölnBonn. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag verzinst, und zwar vom 1. August 2012 (einschließlich) bis zum 1. August 2017 (ausschließlich) mit 5 % p. a. Die Zinsen sind nachträglich am 1. August eines jeden Jahres zahlbar.

Des Weiteren wurden zum 1. November 2012 im Rahmen eines nicht-öffentlichen Angebots weitere nicht nachrangige, unbesicherte Inhaberschuldverschreibungen („1. FC-Köln 5%-Anleihe von 2012│2017″) in global verbriefter Form im Nennbetrag von bis zu 5.000 Euro und einem Gesamtnennwert von bis zu EUR 2.500.000,00 ausgegeben. Mit insgesamt 50 Zeichnungsanträgen konnte das nicht-öffentliche Angebot im Gesamtnennwert von EUR 2.500.000,00 platziert werden.

Zahlstelle ist ebenfalls die Sparkasse KölnBonn. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag verzinst, und zwar vom 1. November 2012 (einschließlich) bis zum 1. August 2017 (ausschließlich) mit 5 % p. a. Die Zinsen sind nachträglich am 1. August eines jeden Jahres zahlbar.

Sämtliche Schuldverschreibungen aus dem Jahre 2012 waren grundsätzlich am 1. August 2017 zu ihrem Nennbetrag zur Rückzahlung fällig.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 hat die Gesellschafterversammlung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA die Ausgabe von zwei neuen, nicht nachrangigen und unbesicherten Anleihen im Gesamtvolumen von bis zu EUR 15.500.000,00 beschlossen. Hierbei handelt es sich um die 3,5 % Schmuckanleihe 201612024 („FC-Schmuck-Anleihe“) und die 3,5 % Depotanleihe 201612024 („FC-Depot-Anleihe“).

Die Schuldverschreibungen der FC-Schmuck-Anleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.000.000,00 sind durch bis zu 3.468 effektive, auf den Inhaber lautende Urkunden mit Jahreszinsscheinen im Nennbetrag von je EUR 100, bis zu 900 effektive, auf den Inhaber lautende Urkunden mit Jahreszinsscheinen im Nennbetrag von je EUR 1.000 sowie bis zu 900 effektive, auf den Inhaber lautende Urkunden mit Jahreszinsscheinen im Nennbetrag von je EUR 1.948 verbrieft. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren jeweiligen Nennbetrag verzinst, und zwar ab dem 1. August 2016 (einschließlich) bis zum 1. August 2024 (ausschließlich) mit jährlich 3,5 %. Die Zinsen sind nachträglich am 1. August eines jeden Jahres zu zahlen.

Die Schuldverschreibungen der FC-Schmuck-Anleihe werden am 1. August 2024 zum jeweiligen Nennbetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gekündigt oder zurückgekauft wurden. Zahlstelle ist die Sparkasse KölnBonn.

Bei der FC-Depot-Anleihe handelt es sich um eine global verbrieften Anleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.500.000,00. Die Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 100 sind durch eine oder mehrere auf den Inhaber lautende Globalurkunde(n) ohne Zinsscheine verbrieft. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag verzinst, und zwar ab dem 1. August 2016 (einschließlich) bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) mit jährlich 3,5%. Die Zinsen sind nachträglich am 1. August eines jeden Jahres zu zahlen. Zahlstelle ist ebenfalls die Sparkasse KölnBonn.

Soweit nicht zuvor ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, verpflichtet sich die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, die Schuldverschreibungen der FC-Depot-Anleihe jeweils am 1. August der Jahre 2017 bis 2023 in Höhe eines Nennbetrags zwischen EUR 10 (Minimum) und EUR 25 (Maximum) je Schuldverschreibung und am 1. August 2024 den gegebenenfalls noch ausstehenden restlichen Nennbetrag zurückzahlen. Darüber hinaus hat die Emittentin die Option, die Schuldverschreibungen nach ihrer Wahl zusätzlich ganz, aber nicht teilweise, am jeweiligen 1. August der Jahre 2017-2023 zu einem festlegten Kurs zurückzahlen, welcher beginnend bei 106% des Jahres 2017 jährlich um 1%-Punkt abnimmt, so dass der Kurs bei einer vorzeitigen Rückzahlung zum 1. August 2023 nur noch bei 100% liegt.

Im Zuge der vorgenannten Neuemissionen hat die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA die Inhaber der FC-Anleihe 2012│2017 und der 1. FC Köln 5 %-Anleihe von 2012│2017 (nachfolgend zusammen auch „Alt-Anleihen“) eingeladen, ihre Schuldverschreibungen zum Umtausch in die neuen Schuldverschreibungen der FC-Schmuck-Anleihe oder der FC-Depot-Anleihe anzubieten.

Das Umtauschangebot sah vor, dass Inhaber von Schuldverschreibungen der FC-Anleihe, die ihre Schuldverschreibungen zum Umtausch anbieten, je Schuldverschreibung der FC-Anleihe 2012│2017 mit einem Nennbetrag von EUR 100, EUR 1.000 oder EUR 1.948 Schuldverschreibungen der FC-Depot-Anleihe oder FC-Schmuck-Anleihe mit einem entsprechenden Nennbetrag erhalten, je nach gewählter Schuldverschreibungsart bei der FC-Anleihe 2012│2017: Inhaber von Schmuckurkunden der FC-Anleihe 2012│2017 sollten bei Annahme des Umtauschangebots ausschließlich Schuldverschreibungen der FC-Schmuck-Anleihe, jedoch keine der FC-Depot-Anleihe erhalten. Für Inhaber von global verbrieften Schuldverschreibungen der FC-Anleihe 2012│2017 und der 1. FC Köln 5 %-Anleihe waren bei Annahme des Umtauschangebots ausschließlich Schuldverschreibungen der FC-Depot-Anleihe, jedoch keine der FC-Schmuck-Anleihe vorgesehen.

Inhaber der 1. FC Köln 5 %-Anleihe von 2012│2017, die ihre Schuldverschreibungen zum Umtausch angeboten haben, sollten je Schuldverschreibung mit einem Nennbetrag von EUR 5.000 im Gegenzug 50 Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 100 der FC-Depot-Anleihe erhalten.

Als Ausgleich für den im Vergleich zu den umgetauschten Schuldverschreibungen aus dem Jahr 2012 verringerten Zins sollten die Inhaber der Schuldverschreibungen der Alt-Anleihen, die ihre Schuldverschreibungen nach vorgenanntem Prozedere umgetauscht haben, einen Betrag der Zinsen aus den umgetauschten Schuldverschreibungen für den Zeitraum 1. August 2016 (einschließlich) bis 1. August 2017 (ausschließlich) in Höhe von 1,5% p.a. (EUR 1,50, EUR 15, EUR 29,22 oder EUR 75) je Schuldverschreibung erhalten. An die Inhaber der letztlich umgetauschten Schuldverschreibungen wurden bis zum 30.06.2018 insgesamt EUR 113.852,34 an Zinskompensation gezahlt.

Neben dem vorgenannten Umtauschangebot konnten die Inhaber der Alt-Anleihen, die am Umtauschangebot teilgenommen haben, darüber hinaus ein Angebot zum Erwerb weiterer Schuldverschreibungen der FC-Depot-Anleihe oder der FC-Schmuck-Anleihe abgeben (sog. Mehrerwerbsoption). Inhaber von global verbrieften Schuldverschreibungen der FC-Anleihe 2012│2017 und Inhaber der 1. FC Köln 5 %-Anleihe von 2012│2017 konnte dabei lediglich ein Angebot zur Zeichnung von Schuldverschreibungen der FC-Depot-Anleihe abgeben. Inhaber der Schmuckurkunden der FC-Anleihe 2012│2017 können Angebote zur Zeichnung von Schuldverschreibungen der FC-Depot-Anleihe und der FC-Schmuck-Anleihe abgeben.

Nach Ablauf der vorgenannten Umtausch- und Mehrerwerbsphase waren die beiden neuen Anleihen im Gesamtnennbetrag von EUR 15.499.948,00 durch Umtausch und Mehrerwerb vollständig platziert. Ein ursprünglich geplantes öffentliches Zeichnungsangebot wurde nicht mehr durchgeführt.

Das Umtauschangebot wurde von den Alt-Anleihen aus dem Jahr 2012 mit insgesamt 1.314 Schmuckurkunden mit Nennbetrag von je EUR 100, 279 Schmuckurkunden mit Nennbetrag von je EUR 1.000 und 648 Schmuckurkunden mit Nennbetrag von EUR 1.948 wirksam wahrgenommen worden (Gesamtnennbetrag EUR 1.672.704,00). Darüber hinaus wurden aus den beiden Alt-Anleihen global verbriefte Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 5.923.000,00 über die depotführenden Banken wirksam umgetauscht.

Im Rahmen der Mehrerwerbsoption wurden insgesamt 465 Schmuckurkunden mit Nennbetrag von je EUR 100, 287 Schmuckurkunden mit Nennbetrag von je EUR 1.000 und 428 Schmuckurkunden mit Nennbetrag von EUR 1.948 (Gesamtnennbetrag EUR 1.167.244,00) sowie global verbriefte Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 6.737.000,00 von den Inhabern der Alt-Anleihen zusätzlich erworben.

Nach Beendigung der Umtauschphase sind von der FC-Anleihe 2012│2017 Schuldverschreibungen im Gesamtbetrag von EUR 5.570.704,00 und von der 1. FC-Köln 5%-Anleihe von 2012│2017 Schuldverschreibungen im Gesamtbetrag von EUR 2.025.000,00 umgetauscht worden, so dass die beiden Alt-Anleihen aus 2012 zum 30. Juni 2017 noch mit EUR 4.428.868,00 bzw. EUR 475.000,00 valutierten. Die Gesamtsumme von EUR 4.903.868,00 war zum 1. August 2017 zur Rückzahlung fällig, der Anteil an globalverbrieften Schuldverschreibungen in Höhe von EUR 2.769.100,00 wurde an diesem Fälligkeitstag bereits in voller Höhe geleistet. Der Anteil der Schmuckurkunden valutiert zum 30.06.2018 noch mit EUR 537.700,00.

Die ersten beiden Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe des Mindestwertes von EUR 10 je Nennwert wurden in Höhe von jeweils EUR 1.266.000,00 zum 1. August der Jahre 2017 und 2018 vollständig geleistet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Teilen durch eine Grundschuld in Höhe von TEUR 1.790 besichert, darüber hinaus wurden vertragliche Ansprüche an die kreditgebenden Banken abgetreten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen solche aus laufenden Geschäftsvorfällen und aus Transfertätigkeit.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen solche aus laufender Verrechnung mit dem 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. und darunter erstmalig eine (noch für das 1. Halbjahr 2018 ausstehende) anteilige Weiterbelastung der seit dem 1. Juli 2017 an den Vorstand des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. gezahlten Vergütung. Die Weiterbelastung erfolgt in Höhe von 80% an die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, da die Tätigkeit des Gremiums in Höhe dieses relativen Anteils durch die Aufgaben für die Tochtergesellschaft des Vereins begründet ist.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Lohnsteuerverpflichtungen und Umsatzsteuerzahllast.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen aus Sponsoring, Dauerkartenverkäufen und sonstige Einnahmen, die erst im nächsten Geschäftsjahr zu Erträgen werden.

Die passiven latenten Steuern beruhen im Geschäftsjahr 2017/2018 auf der verbleibenden Abgrenzung aus lediglich in der Handelsbilanz (Bauten auf fremden Grundstücken) realisierten stillen Reserven. Diese wurden im Rahmen der Einbringung des Lizenzspielbetriebs seitens des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. in die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA im Jahr 2001 gehoben. Der ausgewiesene Saldo beinhaltet eine aktive Latenz aus einer lediglich in der Steuerbilanz erfolgten Abzinsung einer langfristigen, vertraglich zinslosen Ratenkaufverbindlichkeit.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit dem am Abschlussstichtag bestehenden unternehmensindividuellen Steuersatz von 32,45%. Die Veränderung der latenten Steuern beträgt TEUR 11 (Aufwand) und wird gesondert unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen. Die latenten Steuersalden haben sich wie folgt entwickelt:

Stand 01.07.2017 Veränderung Stand 30.06.2018
TEUR TEUR TEUR
Aktive latente Steuern 35 17 18
Passive latente Steuern 141 6 135

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB lagen zum Abschlussstichtag nicht vor.

Am Abschlussstichtag bestehen folgende in der Bilanz nicht auszuweisende sonstige finanzielle Verpflichtungen, und zwar

TEUR
Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen Gebühren 3.128
Verpflichtung aus sonstigen Mietverträgen (insbesondere Fan-Shops) 1.730
Verpflichtungen aus Erbpachtverträgen 1.662
Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Nutzungsüberlassungsverträgen (Stadionpachtvertrag)
– unter der Annahme Aufstieg in 1. Bundesliga 53.200
– unter der Annahme Verbleib in 2. Bundesliga 22.350
Verpflichtungen aus fest abgeschlossenen Transfer-, Lizenz- und Spielervermittlerverträgen 10.565
Bestellobligo für vertraglich vereinbarte Merchandisingartikel der Saison 2018/2019 964

Die Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen Gebühren beinhalten die Aufwendungen aus dem im Geschäftsjahr 2016/2017 vollzogenen Wechsel der Server-Umgebung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA. Die neben den im Anlagevermögen aktivierten infrastrukturellen Anschaffungen monatlich anfallenden Gebühren für den im Zuge der Umstellung neu abgeschlossenen, über 4 Jahre laufenden Dienstleistungsvertrag für Hardware & Lizenzen sind in der obigen Position enthalten. Darüber hinaus werden unter diesem Posten erstmalig die Aufwendungen aus dem im Geschäftsjahr 2017/2018 abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung einer cloudbasierten CRM-Software ausgewiesen, dessen Laufzeit 5 Jahre beträgt. Die erwarteten Aufwendungen aus Leasingverträgen berücksichtigen des Weiteren bereits die verhandelte vorzeitige Verlängerung des Fahrzeug-Sponsors.

Die unterschiedlichen Verpflichtungen aus dem Stadionpachtvertrag in den Varianten der 1. Liga und 2. Liga resultieren aus einer Regelung im Pachtvertrag für das Stadion, nach der die Höhe des Pachtzinses von der Teilnahme an der 1. oder 2. Liga abhängt. Der im Geschäftsjahr 2013/2014 neu gefasste Pachtvertrag ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Bei der Bemessung der ausstehenden Pachtaufwendungen aus der Beherbergung der Fan-Shops bei den Standorten Köln-Weiden und Köln-Kalk wurden die aktuell noch fixen Erstlaufzeiten des jeweiligen Pachtverhältnisses angesetzt. Beim Fan-Shop Köln-Innenstadt wurde aufgrund von geplanten Umstrukturierungen seitens des Verpächters ein Pachtzeitende zum 30.07.2019 unterstellt. Der im Dezember 2017 neu eröffnete Fan-Shop im Kölner Hauptbahnhof wurde mit einer Erstlaufzeit von 5 Jahren gepachtet.

Im Rahmen von zurückgekauften Genussrechten aus früheren Geschäftsjahren wurde ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein ausgesprochen.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse betragen im Berichtsjahr EUR 170,1 Mio. und gliedern sich nach Tätigkeitsfeldern wie folgt:

2017/2018 2016/2017
TEUR TEUR
Spielbetrieb 33.193 21.404
Werbung 38.296 38.309
Fernseh- u. Hörfunkverwertung 50.263 29.872
Transfer 28.661 17.014
Merchandising 13.221 13.770
Catering 2.628 2.366
Zuwendungen DFL 1.204 2.175
Sonstige 2.664 2.255
170.130 127.165

Die Erhöhung der Erlöse aus Spielbetrieb resultiert aus der Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Europa League 2017/2018.

Die angestiegenen Erlöse aus der Fernseh- und Hörfunkverwertung sind in erster Linie durch die deutlich höheren Ausschüttungen aus dem neuen Fernsehgeldvertrag ab der Saison 2017/2018 begründet.

Die Transfererlöse betreffen nahezu ausschließlich solche aus der Ausleihe und dem endgültigen Wechsel von Anthony Modeste zum chinesischen Verein Tianjin Quanjian Football Club.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 237 primär aus Versicherungsentschädigungen, Auflösungen von Rückstellungen und Einzelwertberichtigungen sowie sonstigen periodenfremden Erträgen enthalten.

Der Materialaufwand betrifft Aufwendungen aus dem Bereich Merchandising und Catering.

Zum 30.06.2018 wurde bei den immateriellen Vermögensgegenständen eine außerplanmäßige Abschreibung im Lizenzspielervermögen in Höhe von EUR 1,2 Mio. vorgenommen.

Das Ergebnis wurde im Berichtsjahr durch periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 831 im Wesentlichen aus einer zu erwartenden nachträglichen Spielervermittlergebühr, aus der Zuführung von Einzelwertberichtigungen und aus Forderungsverlusten belastet.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten (periodenfremde) Aufwendungen in Höhe von TEUR 572 aus der im Berichtsjahr durchgeführten steuerlichen Betriebsprüfung für die Veranlagungsjahre 2013-2015, aus Vorsichtsgründen wurden die möglichen steuerlichen Folgen der Prüfungsfeststellungen für die Folgejahre bis zum aktuellen Bilanzstichtag ebenfalls berücksichtigt. Des Weiteren wurden die voraussichtlichen umsatzsteuerlichen Auswirkungen der vorgenannten Betriebsprüfung und deren Folgejahre bis zum 30.06.2018 mit TEUR 136 unter den sonstigen Steuern erfasst. Gegen Teile der Feststellungen der Betriebsprüfung wird im Rechtsbehelfsverfahren vorgegangen werden.

Für das Geschäftsjahr 01.07.2017 — 30.06.2018 sind folgende Abschlussprüferhonorare angefallen:

TEUR
a) Abschlussprüfungsleistungen 63
b) andere Bestätigungsleistungen 2
c) Steuerberatungsleistungen 39
d) sonstige Leistungen 13
117

V. Sonstige Angaben

1. Organe

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die 1. FC Köln Verwaltungs GmbH, Köln, die am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Diese ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (AG Köln HRB 37030). Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 25.000,00.

Zum Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin (AG Köln HRB 36162) waren im Berichtszeitraum bestellt:

Herr Alexander Wehrle, Dipl.-Verw.Wiss. (kaufmännischer Bereich)

Herr Jörg Schmadtke, Sportmanager (sportlicher Bereich), (bis 23. Oktober 2017)

Herr Armin Veh, Sportmanager (sportlicher Bereich), (ab 11. Dezember 2017)

Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der 1. FC Köln Verwaltungs GmbH vom 23. Oktober 2017 wurde Herr Jörg Schmadtke mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen.

Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der 1. FC Köln Verwaltungs GmbH vom 8. Dezember 2017 wurde Herr Armin Veh mit Wirkung zum 11. Dezember 2017 zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.

Die Herren Wehrle und Veh sind vom Verbot des § 181, 2. Alternative BGB befreit und befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten, nicht jedoch mit sich im eigenen Namen abzuschließen. Beide vertreten die Gesellschaft gemeinsam mit dem jeweils anderen Geschäftsführer oder gemeinsam mit einem Prokuristen der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat bestand im Berichtszeitraum aus folgenden Mitgliedern:

Peter Albrecht, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater,

Britta Heidemann, Unternehmensberaterin, (ab 25. August 2017)

Dr. Jörg Heyer, Rechtsanwalt

Philipp Koecke, Prokurist deinSchrank.de GmbH, (stellv. Vorsitzender)

Jürgen Meisch, Geschäftsführer Achalm Capital GmbH, (bis 24. August 2017)

Lionel Souque, Vorstandsvorsitzender REWE Group, (Vorsitzender)

Jörn Stobbe, COO Union Investment Real Estate GmbH

Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet grundsätzlich mit Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt. Ausnahmen hiervon bilden die Herren Souque, Koecke und Albrecht, deren reguläre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit Beendigung der Hauptversammlung endet, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt.

Mit Schreiben vom 24. August 2017 hat Herr Jürgen Meisch sein Aufsichtsratsmandat mit sofortiger Wirkung aus persönlichen Gründen niedergelegt.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25. August 2017 wurde Frau Britta Heidemann mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat gewählt, ihre Amtszeit ist auf die Restlaufzeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Jürgen Meisch befristet.

Bezüglich der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird von der Regelung gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine Bezüge.

2. Beziehungen zu nahestehenden Personen

Der 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. (AG Köln Vereinsregister Nr. 4346) hält 100% des Kommanditaktienkapitals der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA und 100% der Anteile an der 1. FC Köln Verwaltungs GmbH.

3. Arbeitnehmer

Im Berichtszeitraum waren durchschnittlich 739 Mitarbeiter (30.06.2017: 691) beschäftigt. Die Ermittlung i.S.d. § 285 Nr. 7 HGB wurde nach Köpfen wie folgt vorgenommen:

Anzahl
Angestellte im sportlichen Bereich 153
Angestellte im Verwaltungsbereich 136
Aushilfen 450
739

Der Zuwachs ist in erster Linie durch den erhöhten Einsatz von Aushilfen begründet.

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Hauptversammlung vor, den sich unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags (EUR 17.474.493,84) ergebenden Bilanzgewinn i.H.v. EUR 34.735.107,32 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Köln, den 20. September 2018

gez. 1. FC Köln Verwaltungs GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Wehrle

gez. 1. FC Köln Verwaltungs GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Armin Veh

Brutto-Anlagenspiegel zum 30.06.2018

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.07.2017 Zugänge Abgänge Umbuchungen 30.06.2018
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 55.891.427,63 43.440.040,48 7.348.203,96 51.291,94 92.034.556,09
2. geleistete Anzahlungen 64.341,94 545.500,00 13.050,00 -51.291,94 545.500,00
55.955.769,57 43.985.540,48 7.361.253,96 0,00 92.580.056,09
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 19.235.228,75 331.967,36 0,00 169.408,18 19.736.604,29
2. technische Anlagen und Maschinen 1.517.616,78 483.850,39 70.319,25 0,00 1.931.147,92
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.214.400,67 899.406,88 301.989,70 0,00 6.811.817,85
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 767.361,55 337.924,80 1.477,25 -169.408,18 934.400,92
27.734.607,75 2.053.149,43 373.786,20 0,00 29.413.970,98
83.690.377,32 46.038.689,91 7.735.040,16 0,00 121.994.027,07
Kumulierte Abschreibungen
01.07.2017 Zuführungen Abgänge Umbuchungen 30.06.2018
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 29.531.474,11 18.703.014,88 5.738.692,96 0,00 42.495.796,03
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
29.531.474,11 18.703.014,88 5.738.692,96 0,00 42.495.796,03
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.600.088,86 670.298,78 0,00 0,00 8.270.387,64
2. technische Anlagen und Maschinen 742.188,04 202.089,63 50.928,50 0,00 893.349,17
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.408.354,88 722.062,12 285.228,08 0,00 3.845.188,92
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11.750.631,78 1.594.450,53 336.156,58 0,00 13.008.925,73
41.282.105,89 20.297.465,41 6.074.849,54 0,00 55.504.721,76
Buchwerte
30.06.2018 30.06.2017
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 49.538.760,06 26.359.953,52
2. geleistete Anzahlungen 545.500,00 64.341,94
50.084.260,06 26.424.295,46
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.466.216,65 11.635.139,89
2. technische Anlagen und Maschinen 1.037.798,75 775.428,74
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.966.628,93 2.806.045,79
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 934.400,92 767.361,55
16.405.045,25 15.983.975,97
66.489.305,31 42.408.271,43

Forderungenspiegel

Bilanzposten Bezeichnung der Forderung Gesamtbetrag davon fällig nach 1 Jahr frei verfügbar Abtretung/Verpfändung Stand 30.06.2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.009 0 4.009
(6.735) 0 (6.735)
Forderungen gegen Gesellschafter 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. 826 0 826
(814) 0 (814)
Wertpapiere 0 0 0
(1) 0 (1)
Sonstige Vermögensgegenstände 288 57 288
(1.957) (48) (957) Verpfändung in Höhe von TEUR 1.000 bis zum 30.06.2017 an die Sparkasse KölnBonn und die Kreissparkasse Köln für die Besicherung zweier Darlehen
Kasse/Bankguthaben 16.112 0 16.112
(14.931) 0 (14.931)
Rechnungsabgrenzung 607 223 607
(949) (476) (949)
Summe 21.842 280 21.842
(25.387) (524) (24.387)

Verbindlichkeitenspiegel

Bilanzposten Bezeichnung der Verbindlichkeit Gesamtbetrag davon fällig bis zu 1 Jahr davon fällig nach mehr als 1 Jahr davon fällig nach mehr als 5 Jahren besicherte Beträge Art der Sicherheit
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
Rückstellungen Steuer-
rückstellungen
8.890 8.890 0 0 0
sonstige Rück-
stellungen
10.129 10.129 0 0 0
19.019 19.019 0 0 0
(11.516) (11.490) (26) 0 0
Anleihen 15.105 2.138 12.967 7.903 0
– davon konvertibel: € 0,00 (20.739) (6.506) (14.233) (9.169) 0
Verbindlichkeiten gegenüber Annuitäten-
darlehen
Kreditinstituten Sparkasse KölnBonn/
Kreis-
sparkasse Köln
1.485 1.006 479 0 1.485 Abtretung vertraglicher Ansprüche
Baudarlehen Sparkasse KölnBonn 940 221 719 0 940 Grundschuld auf Erbbaurecht T€ 1.790
2.425 1.227 1.198 0 2.425
(3.379) (1.057) (2.322) (49) (3.379)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.016 4.375 641 0 0
(3.751) (3.018) (733) 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 527 527 0 0 0
(198) (198) 0 0 0
sonstige Verbindlichkeiten Umsatzsteuer/
Lohnsteuer
5.293 5.293 0 0 0
sonstige 132 90 42 19 0
5.425 5.383 42 19 0
(4.443) (4.399) (44) (21) 0
Rechnungsabgrenzung
– Sponsoring/
Dauerkarten/
Sonstige
7.561 7.546 15 0 0
(6.764) (6.745) (19) (4) 0
Passive latente Steuern 117 -6 123 108 0
(106) (-12) (118) (114) 0
Summe 55.195 40.209 14.986 8.030 2.425
(50.896) (33.401) (17.495) (9.357) (3.379)

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 wurde am 24. September 2018 von der Hauptversammlung festgestellt.

Beschluss über die Ergebnisverwendung zum Jahresabschluss zum 30.06.2018

Die Hauptversammlung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, Köln, hat am 24. September 2018 nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 AktG beschlossen, den sich unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags (EUR 17.474.493,84) ergebenden Bilanzgewinn i.H.v. EUR 34.735.107,32 des Geschäftsjahres 2017/2018 auf neue Rechnung vorzutragen.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/2018

der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

A. Grundlagen des Unternehmens

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA („1. FC Köln“) entstand durch Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. Sie wurde am 6. März 2002 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37030 eingetragen.

Die Kapitalgesellschaft wurde gegründet, um den 1. FC Köln zukunftsfähig zu strukturieren. Neben Haftungsbeschränkungen für den Verein standen die weitere Professionalisierung der Führungsstrukturen und die Erschließung neuer Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung im Vordergrund.

Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ist der Lizenzspielbetrieb im Profifußball.

Der 1. FC Köln hat für die Saison 2017/2018 die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga ohne Auflagen und Bedingungen von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL“) erhalten.

Das Stammkapital des 1. FC Köln in Höhe von EUR 2,5 Mio. wird zu 100 % vom 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. gehalten. Die Gesellschaft wird durch die einzige persönlich haftende Gesellschafterin, der 1. FC Köln Verwaltungs GmbH, Köln, vertreten, welche wiederum durch die Geschäftsführer Alexander Wehrle (kaufmännischer Bereich) und Armin Veh (sportlicher Bereich) vertreten wird.

B. Wirtschaftsbericht

I. Darstellung des Geschäftsverlaufs

1. Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds im Geschäftsjahr

Der Profifußball erfreut sich wie in den Vorjahren hoher Beliebtheit.

Die Gesamterträge der Lizenzvereine in der ersten und zweiten Bundesliga beliefen sich laut einer Studie der DFL in der Saison 2016/2017 auf EUR 4.010 Mio. (Saison 2015/2016: EUR 3.853 Mio.), wobei rd. 84% davon auf die Bundesliga entfallen. Dieser dreizehnte Umsatzrekord in Folge beruht insbesondere auf der Steigerung der Werbe- und Transfererlöse in der Bundesliga.

Der Gesamtumsatz der 18 Bundesligisten konnte in der Saison 2016/2017 allerdings aufgrund der Umsatzrückgänge im Spielbetrieb und Merchandising gegenüber dem Vorjahr lediglich um 4% gesteigert werden, wobei die Erträge aus der medialen Vermarktung zusammen mit den Werbeerträgen die größten Einnahmequellen darstellen. Dabei hat die Bundesliga wiederum die Umsatzgrenze von EUR 3.000 Mio. überschritten, vierzehn (im Vorjahr dreizehn) Clubs der Bundesliga konnten dabei einen Jahresumsatz von mehr als EUR 100 Mio. verbuchen.

Auf der Aufwandsseite sind die Ausgaben mit 6% auf EUR 3.225 Mio. angestiegen. Größter Posten ist mit EUR 1.185 Mio. wiederum der Personalaufwand Spielbetrieb, der jedoch mit 36,7% einen der niedrigsten relativen Anteile am Gesamtaufwand in der Bundesligageschichte darstellt.

Für die Saison 2017/2018 ist mit gleichbleibend hohen Erträgen zu rechnen, so dass die deutsche Bundesliga weiterhin einen Spitzenplatz im europäischen Fußball einnimmt.

Gleichbleibend hoch ist auch das Zuschauerinteresse, auch wenn mit 12,4 Mio. Stadionbesuchern zum zweiten Mal in Folge ein Zuschauerrückgang verzeichnet werden musste. Allerdings entspricht der neuerliche Wert immer noch einem respektablen Durchschnitt von 40.963 Besuchern pro Spiel. Zum zehnten Mal in Folge wurde somit ein durchschn. Zuschauerschnitt von mehr als 40.000 Zuschauern erreicht, damit konnte die Bundesliga wiederum ihren Spitzenplatz bei den Top Five Ligen in Europa behaupten.

Eine äußerst positive Entwicklung zeigt die 2. Bundesliga, wo mit rd. 6,6 Mio. Zuschauern ein erneuter Besucherrekord zu verzeichnen war. Mit durchschnittlich 21.560 Besuchern pro Spiel ist dies wiederum der beste Wert der mehr als 40-jährigen Geschichte der Spielklasse.

Gleichzeitig mit der gleichbleibend guten Entwicklung der Bundesliga steigt auch deren Bedeutung als Steuerzahler und Erwerbsquelle für die Gesamtwirtschaft: So waren in der Saison 2016/2017 für alle 36 Proficlubs und deren Tochterunternehmen insgesamt 20.745 Menschen in direkter Anstellung tätig, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von rd. 9% entspricht. Bezieht man noch die indirekt rund um den Profifußball Beschäftigten (Sanitäts-, Sicherheits- und Wachdienste etc.) mit ein, beläuft sich die Zahl der Arbeitnehmer auf 54.275.

Auch der Staat profitiert von der guten Entwicklung, so belaufen sich die kumulierten betrieblichen und personenbezogenen Steuern und Abgaben aller Proficlubs in der Saison 2016/2017 auf EUR 1.168,3 Mio., was einer Steigerung von EUR 34,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Die DFL hat die Vergabe der nationalen Medienrechte für die Spielzeiten 2017/2018 bis einschließlich 2020/2021 neu geregelt: Demnach steigen die jährlichen Einnahmen für die Bundesligisten auf durchschnittlich EUR 1,16 Mrd., insgesamt auf EUR 4,64 Mrd. für den neu vermarkteten Zeitraum. Dies bedeutet für die Bundesliga künftig die zweithöchsten Einnahmen aller Fußballligen aus der nationalen Rechtevergabe. Hinzu kommen Einnahmen aus der internationalen Vermarktung, sodass insgesamt mit durchschn. EUR 1,4 Mrd. pro Saison gerechnet werden kann.

Das Bundeskartellamt hat die zentrale Ausschreibung der Medienrechte durch die DFL für die Spielzeiten 2017/2018 bis einschließlich 2020/2021 unter die Bedingung gestellt, dass nicht wie in der Vergangenheit alle Live-Rechte der Bundesliga an einen einzigen Bieter (bis zur Saison 2016/2017 der Pay-TV Sender Sky) vergeben werden und daher ein Alleinerwerbsverbots (sog. No Single Buyer Rule) ausgesprochen. Dementsprechend hat erstmalig neben Sky auch EUROSPORT ein Livepaket erhalten und zeigt die Erstliga-Begegnungen am jeweiligen Freitagabend sowie die Partien am frühen Sonntagmittag und am Montagabend sowie die Relegation und den Supercup. Daneben hat erstmalig die Perform Group den Zuschlag für die Internet-Cliprechte erhalten und verwertet diese über deren Streaming-Dienst DAZN, welcher die Highlights der jeweiligen Spiele bereits 40 min. nach Abpfiff zeigt. Die Audiorechte im Web hat sich Amazon gesichert. Die Spiele der 2. Bundesliga werden alle live von Sky übertragen.

2. Geschäftsverlauf der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA im Geschäftsjahr 2017/2018

Zu Beginn der Saison 2017/2018 wurden als Ziele ein einstelliger Tabellenplatz in der Bundesliga und die Qualifikation für die Finalrunde der UEFA Europa League 2017/2018 ausgegeben. Zur Erreichung der vorgenannten Ziele wurden nach dem Transfer des Toptorjägers der Saison 2016/2017, Anthony Modeste, zahlreiche Veränderungen im Lizenzkader vorgenommen. So haben weitere 3 Spieler den Verein (unterjährig) endgültig verlassen, eine Spielerverpflichtung auf Leihbasis ist ausgelaufen und ein weiterer Spieler hat seine Karriere während der Saison beendet. Auf der anderen Seite wurden (unterjährig) 8 neue Spieler fest verpflichtet.

Die Lizenzmannschaft konnte den Abgang von Anthony Modeste auch durch die Neuverpflichtungen nicht kompensieren und stand während des gesamten Saisonverlaufs mit Ausnahme von 4 Spieltagen durchgehend auf dem letzten Tabellenplatz und ist nach der schlechtesten Bundesligasaison der Vereinshistorie mit lediglich 22 Punkten zum sechsten Mal in die 2. Bundesliga abgestiegen.

In der UEFA Europa League 2017/2018 wurde mit lediglich zwei Siegen aus sechs Partien und dem dritten Gruppentabellenplatz der Einzug in die Finalrunde verpasst.

Aufgrund der negativen sportlichen Entwicklung hat sich der Verein im Oktober 2017 vom Geschäftsführer Sport, Jörg Schmadtke, und im Dezember 2017 vom Cheftrainer der Lizenzmannschaft, Peter Stöger, getrennt. Als Nachfolger wurden im Dezember 2017 Armin Veh als neuer Geschäftsführer Sport und der Trainer der U19, Stefan Ruthenbeck, als Interimstrainer der Lizenzmannschaft bis zum Saisonende vorgestellt. Seit dem 1. Juli 2018 ist Markus Anfang der neue Cheftrainer der Lizenzmannschaft.

Die vorgenannte negative sportliche Entwicklung hat sich nicht in gleichem Maße auf die wirtschaftliche Situation im abgelaufenen Geschäftsjahr ausgewirkt:

Auf der Ertragsseite konnten im Bereich Spielbetrieb Meisterschaft (Zuschauereinnahmen) die Erwartungen nicht ganz erreicht werden. Mit durchschnittlich 45.350 verkauften Karten pro Spiel lag die Zuschauerresonanz nur leicht unter dem geplanten Ansatz. Dennoch belegt der 1. FC Köln mit dem genannten Zuschauerinteresse weiterhin einen Spitzenplatz in der Zuschauerstatistik der Bundesligisten. Die Dauerkarten konnten mit rund 25.500 Stück wieder vollständig abgesetzt werden, was eine seit Jahren trotz des wechselnden sportlichen Erfolgs bestehende enorme Bindung der Fans an den 1. FC Köln widerspiegelt.

Die Einnahmen aus der Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Europa League 2017/2018 haben zu einer deutlich verbesserten Ertragssituation geführt.

Die Erträge aus der Hospitality-Vermarktung haben leicht über den Erwartungen gelegen. Insgesamt konnten in den Business-Bereichen (West, Nord & Ost) 2.523 Business Seats und 51 Logen verkauft werden. Dies entspricht einem Auslastungsgrad von rd. 97% bei den verfügbaren Business Seat-Dauerkarten und einer Vollauslastung im Bereich der Logen.

Bei den sonstigen Sponsoringeinnahmen wurden die Erwartungen aufgrund des Abstiegs und der damit entfallenen Platzierungsprämien von Sponsoren nicht gänzlich erreicht.

Aufgrund einer verbesserten Platzierung in der Tabelle der zentral vermarkteten Rechte konnten die geplanten Medieneinnahmen deutlich übertroffen werden. Die Einnahmen aus Transfer haben durch den Wechsel von Anthony Modeste ebenfalls deutlich über dem budgetierten Wert gelegen und für die größte Transfereinnahme in der Vereinshistorie gesorgt. Dieser finanzielle Erfolg wurde jedoch durch die daraus zu bedienende Transferbeteiligung zum Teil geschmälert.

Die Erträge aus dem Bereich Merchandising haben die Erwartungen ebenfalls übertroffen, den Umsatzrekord des Vorjahres in diesem Segment allerdings nicht erreicht.

Als Ergebnis der unterjährig gegenüber dem Budget deutlich verbesserten Erlössituation sowie der sportlichen Entwicklung haben sich ebenfalls deutliche Aufwandssteigerungen gegenüber dem Budget ergeben, insbesondere die Aufwendungen in den Bereichen Personalaufwand, Abschreibungen auf Lizenzspielerwerte, Transferaufwendungen und Spielervermittler lagen über den Planwerten. Der Materialaufwand ist aufgrund des Verkaufs der eher margenschwachen Trikots zur UEFA Europa League 2017/2018 und zum 70jährigen Vereinsjubiläum im Februar 2018 ebenfalls gestiegen.

Insgesamt hat der wirtschaftliche Geschäftsverlauf der Saison 2017/2018 trotz der desaströsen sportlichen Lage eine sehr erfreuliche Entwicklung genommen, die zu Beginn des Geschäftsjahres eruierten Chancen haben sich in den Bereichen Medieneinnahmen, Transfer, Merchandising und Spielbetrieb deutlich über den konservativ gefassten Erwartungen realisiert und die Risiken mit den zum Teil ebenfalls über den Planwerten gelegenen Aufwendungen mehr als kompensiert. Somit schließt der 1. FC Köln das Geschäftsjahr 2017/2018 mit einem Gesamtumsatz von TEUR 171.838 und einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 17.260 ab, welcher mit TEUR 16.660 aufgrund nicht planbarer Transfererlöse über dem budgetierten Wert liegt. Beide Werte sind wiederum jeweils Bestmarken in der Historie der Gesellschaft und stellen einen vorläufigen Höhepunkt in der neueren wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft dar.

Als Ergebnis der positiven Entwicklung beträgt das Eigenkapital zum 30.06.2018 nunmehr TEUR 37.485. Die Liquiditätssituation des 1. FC Köln ist ungefährdet.

II. Darstellung der Lage

1. Vermögenslage

Abgeleitet aus der Bilanz zum 30.06.2018 und der Vorjahresbilanz ergibt sich nachfolgende Übersicht zur Vermögenslage:

30.06.2018 30.06.2017 Veränderung
gesamt kurzfristig gesamt kurzfristig gesamt
TEUR % TEUR TEUR % TEUR TEUR %
Vermögen
Immaterielle Anlagen 50.084 54,0 0 26.424 37,1 0 23.660 89,5
Sachanlagen 16.405 17,7 0 15.984 22,5 0 421 2,6
Anlagevermögen 66.489 71,7 0 42.408 59,6 0 24.081 56,8
Vorräte 4.349 4,7 4.349 3.326 4,7 3.326 1.023 30,8
Wertpapiere, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.123 5,5 5.066 9.507 13,4 9.459 -4.384 -46,1
Liquide Mittel 16.112 17,4 16.112 14.931 21,0 14.931 1.181 7,9
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) 607 0,7 384 949 1,3 473 -342 -36,0
Umlaufvermögen/RAP 26.191 28,3 25.911 28.713 40,4 28.189 -2.522 -8,8
Bilanzsumme 92.680 100,0 25.911 71.121 100,0 28.189 21.559 30,3
Kapital
Gezeichnetes Kapital 2500 2,7 0 2.500 3,5 0 0 0,0
Gewinnrücklagen 250 0,2 0 250 0,3 0 0
Bilanzgewinn 34.735 37,5 0 17.475 24,6 0 17.260 98,8
Eigenkapital 37.485 40,4 0 20.225 28,4 0 17.260 85,3
Rückstellungen 19.019 20,5 19.019 11.516 16,2 11.490 7.503 65,2
Verbindlichkeiten 28.498 30,7 13.650 32.510 45,7 15.178 -4.012 -12,3
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) 7.561 8,2 7.546 6.764 9,5 6.745 797 11,8
Passive latente Steuern 117 0,2 -6 106 0,2 -12 11 10,4
Fremdkapital/RAP 55.195 59,6 40.209 50.896 71,6 33.401 4.299 8,4
Bilanzsumme 92.680 100,0 40.209 71.121 100,0 33.401 21.559 30,3

Der Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände resultiert aus den umfangreichen Zugängen zum Lizenzspielervermögen, welche die erfolgten Abschreibungen und Abgänge mehr als kompensiert haben. Für den ab dem 1. Juli 2018 neuen Cheftrainer der Lizenzspielermannschaft, Markus Anfang, wurde an den abgebenden Verein vorab eine Ablösesumme gezahlt und unter den geleisteten Anzahlungen ausgewiesen.

Die Veränderung beim Sachanlagevermögen ist primär durch die Errichtung eines Verkehrsleitsystems rund um das Geißbockheim, Investitionen in die IT-Infrastruktur, in technische Anzeigesysteme im RheinEnergieSTADION und in die dortige Traditionsloge sowie durch die Ausstattung des neuen Fan-Shops im Kölner Hauptbahnhof begründet. Darüber hinaus wurden Anzahlungen für noch nicht abgeschlossene bzw. kommende Investitionen in das Betriebsgelände geleistet.

Nicht mehr zu realisierende Projekte wurden aus den geleisteten Anzahlungen des Anlagevermögens entfernt.

Insgesamt liegt die Anlagenintensität bei rd. 72%.

Nicht im Anlagevermögen aktiviert ist das RheinEnergieSTADION, welches von der Kölner Sportstätten GmbH langfristig bis zum 30.06.2024 gepachtet wurde.

Der Anstieg der Vorräte ist durch eine höhere Bevorratung im Zuge des Ausrüsterwechsels von Erima zu Uhlsport begründet.

Die deutliche Verminderung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände resultiert in erster Linie aus den lediglich im Vorjahr unter diesen Posten ausgewiesenen Forderungen aus ausstehenden Zahlungen von Platzierungsprämien durch Sponsoren aufgrund der zum Ende der Saison 2016/2017 erreichten Qualifikation zur UEFA Europa League sowie aus Zuschüssen. Des Weiteren haben sich die Forderungen aus Transfer verringert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind primär aus lediglich im Vorjahr in der Signifikanz bestehenden Forderungen aus Versicherungsentschädigungen und Versicherungssteuererstattungen gesunken. Darüber hinaus wurde in Vorjahren unter diesem Posten das verpfändete Guthaben in Höhe von TEUR 1.000 bei Kreditinstituten zur Besicherung zweier Darlehen ausgewiesen, die Verpfändung wurde mit Schreiben vom 22. März 2017 seitens der kreditgebenden Bank mit Wirkung zum 1. Juli 2017 aufgehoben.

Bezüglich der Entwicklung der liquiden Mittel verweisen wir auf die nachfolgende Analyse der Finanzlage.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist insbesondere durch die Auflösung von gezahlten, über die jeweilige Vertragslaufzeit der Lizenzspieler abgegrenzten, sog. Handgelder gesunken.

Die Veränderung des Eigenkapitals beruht auf dem erzielten Jahresergebnis.

Bei den Rückstellungen beinhalten die Steuerrückstellungen in erster Linie die zu erwartende Steuerbelastung für das Geschäftsjahr 2017/2018. Des Weiteren sind unter diesem Posten die voraussichtlichen Ergebnisse aus der im Berichtsjahr durchgeführten steuerlichen Betriebsprüfung für die Veranlagungsjahre 2013-2015 abgebildet. Aus Vorsichtsgründen wurden die möglichen steuerlichen Folgen der Prüfungsfeststellungen auch für die Folgejahre bis zum aktuellen Bilanzstichtag berücksichtigt. Gegen Teile der Feststellungen der Betriebsprüfung wird im Rechtsbehelfsverfahren vorgegangen werden.

Bei den sonstigen Rückstellungen haben insbesondere die Verpflichtungen aus einer ausstehenden Transferbeteiligung, aus ausstehenden Spielervermittlergebühren und aufgrund von erhöhten variablen Pachtverpflichtungen aus Medienerlösen insgesamt zu einem Anstieg geführt.

Bei den Verbindlichkeiten haben sich folgende kompensatorische Effekte ergeben:

Die Verbindlichkeiten aus Anleihen sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung der fälligen, nicht nachrangigen und unbesicherten Inhaberschuldverschreibungen aus den Emissionsjahren 2012 und 2016.

Von dem im Geschäftsjahr 2016/2017 angebotenen Umtausch der Schuldverschreibungen aus den FC-Anleihen 2012│2017 in die neuen FC-Anleihen 201612024 haben die Zeichner der Alt-Anleihen im Volumen von insgesamt EUR 7.595.704,00 Gebrauch gemacht, so dass die beiden Alt-Anleihen aus 2012 zum 30.06.2017 noch mit EUR 4.903.868,00 valutierten.

Die genannte Gesamtsumme war zum 1. August 2017 zur Rückzahlung fällig, der Anteil an globalverbrieften Schuldverschreibungen in Höhe von EUR 2.769.100,00 wurde an diesem Fälligkeitstag in voller Höhe geleistet. Der Anteil der Schmuckurkunden hat sich durch bereits eingelöste Schuldverschreibungen um EUR 1.597.068,00 verringert, so dass diese zum 30.06.2018 noch mit EUR 537.700,00 valutieren.

Darüber hinaus wurde die erste Rückzahlungsverpflichtung auf den Depotanteil der FC-Anleihen 201612024 in Höhe des Mindestwertes von EUR 10 je Nennwert mit EUR 1.266.000,00 zum 1. August 2017 vollständig geleistet.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich durch die ratierliche Tilgung gemindert, während sich solche aus Lieferungen und Leistungen durch Transferverbindlichkeiten erhöht haben.

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es nahezu ausschließlich um solche aus Lohn- und Umsatzsteuer für das Ende des Geschäftsjahres 2017/2018.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich insbesondere durch gestiegene Sponsoringvorauszahlungen für das jeweilige Folgegeschäftsjahr (hier 2018/2019) erhöht.

Die passiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 HGB beruhen auf unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz, welche sich in kommenden Geschäftsjahren umkehren werden. Es handelt sich im Wesentlichen um in der Handelsbilanz realisierte stille Reserven im Zuge der Einbringung des Lizenzspielbetriebs in die Gesellschaft seitens des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. Der ausgewiesene Saldo beinhaltet eine aktive Latenz aus einer lediglich in der Steuerbilanz erfolgten Abzinsung einer langfristigen, vertraglich zinslosen Ratenkaufverbindlichkeit. Die Veränderung des Postens wurde im Steueraufwand erfasst.

2. Finanzlage

Die Entwicklung der Finanzlage gibt die nachfolgende Kapitalflussrechnung wieder. Der Aufbau der Kapitalflussrechnung entspricht den Grundsätzen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) nach der indirekten Methode:

01.07.2017 – 30.06.2018 01.07.2016 – 30.06.2017
TEUR TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis 17.260 11.050
Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 20.297 10.366
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen 4.329 1.249
Gewinn (-)/Verlust (+) aus Anlageabgängen -20.952 -2.135
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 4.903 -3.247
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 986 -11.073
Zinsaufwendungen (+)/Zinserträge (-) 994 1.418
Erträge (-)/Aufwendungen (+) von außergewöhnlicher Größenordnung
oder außergewöhnlicher Bedeutung -5.500 500
Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) 10.001 5.778
Einzahlungen (+) im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 5.500 0
Auszahlungen (-) im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 -500
Ertragsteuerzahlungen (-) -6.882 -5.912
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 30.936 7.494
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 22.574 4.100
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -42.735 -12.288
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 38 0
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.796 -2.386
Erhaltene Zinsen (+) 8 13
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -21.911 -10.561
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0 7.904
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -6.589 -3.997
Gezahlte Zinsen (-) -1.255 -1.315
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -7.844 2.592
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 – 3) 1.181 -475
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 14.931 15.406
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 16.112 14.931
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 16.112 14.931
jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 16.112 14.931

3. Ertragslage

Aus der Gegenüberstellung der Gewinn- und Verlustrechnung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2017/2018 mit der des entsprechenden Vorjahreszeitraums ergibt sich die folgende Ertragsübersicht.

01.07.2017-30.06.2018 01.07.2016-30.06.2017 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 170.130 99,0 127.165 98,5 42.965 33,8
Andere Erträge 1.708 1,0 1.985 1,5 -277 -14,0
Betriebsleistung 171.838 100,0 129.150 100,0 42.688 33,1
Materialaufwand -8.948 -5,2 -8.284 -6,4 -664 8,0
Personalaufwand -65.922 -38,4 -52.712 -40,8 -13.210 25,1
Abschreibungen -20.297 -11,8 -10.366 -8,1 -9.931 95,8
Erfolgsunabhängige Steuern -157 -0,1 -19 0,0 -138 726,3
Andere Aufwendungen -48.259 -28,1 -39.523 -30,6 -8.736 22,1
Betriebsaufwand -143.583 -83,6 -110.904 -85,9 -32.679 29,5
Betriebsergebnis 28.255 16,4 18.246 14,1 10.009 54,9
Finanzerträge 8 0,0 13 0,0 -5 -38,5
Finanzaufwendungen -1.002 -0,6 -1.431 -1,1 429 -30,0
Finanzergebnis -994 -0,6 -1.418 -1,1 424 -29,9
Ertragsteuern -10.001 -5,8 -5.778 -4,5 -4.223 73,1
Jahresergebnis 17.260 10,0 11.050 8,5 6.210 56,2
Gewinnvortrag 17.475 10,2 6.425 5,0 11.050 172,0
Bilanzgewinn 34.735 20,2 17.475 13,5 17.260 98,8

Die Entwicklung der Umsatzerlöse zeigt die folgende Übersicht:

01.07.2017 – 30.06.2018 01.07.2016 – 30.06.2017 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Spielbetrieb 33.193 19,5 21.404 16,8 11.789 55,1
Werbung 38.296 22,5 38.309 30,1 -13 0,0
Fernseh- und Hörfunkverwertung 50.263 29,6 29.872 23,5 20.391 68,3
Transfer 28.661 16,8 17.014 13,4 11.647 68,5
Merchandising 13.221 7,8 13.770 10,8 -549 -4,0
Catering 2.628 1,5 2.366 1,9 262 11,1
Zuwendungen DFL 1.204 0,7 2.175 1,7 -971 -44,6
Sonstige 2.664 1,6 2.255 1,8 409 18,1
Umsatzerlöse 170.130 100,0 127.165 100,0 42.965 33,8

Die gestiegenen Erlöse im Bereich Spielbetrieb resultieren aus der Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Europa League 2017/2018.

Die Erlöse im Bereich Werbung haben sich auf dem Vorjahresniveau stabilisiert. Die lediglich im Vorjahr erzielten Erträge aus den Platzierungsprämien von Sponsoren nach dem Erreichen der UEFA Europa League konnten im Berichtsjahr durch gestiegene Erlöse aus dem Trikotsponsoring und der Bandenwerbung kompensiert werden.

Die Erhöhung im Bereich Fernseh- und Hörfunkverwertung ist in erster Linie durch die deutlich höheren Ausschüttungen aus dem neuen Fernsehgeldvertrag ab der Saison 2017/2018 (Laufzeit bis einschließlich 2020/2021) begründet.

Die Erträge im Transferbereich beinhalten nahezu ausschließlich die Ausleihe und den letztendlichen Transfer des Spielers Anthony Modeste zum chinesischen Verein Tianjin Quanjian Football Club.

Die Verminderung der Merchandising-Erträge beruht in erster Linie auf der verminderten Nachfrage aufgrund der negativen sportlichen Entwicklung in der Saison 2017/2018. Der sich insgesamt ergebende Rückgang konnte jedoch durch die guten Umsätze zu Beginn des Geschäftsjahres aufgrund der Teilnahme an der UEFA Europa League nahezu kompensiert werden.

Die Steigerung beim Catering resultiert primär aus den gestiegenen Erlösen aus Drittveranstaltungen, welche durch die gesunkene Umsatzpacht für das Catering im Publicbereich bei den Heimspielen teilweise kompensiert worden sind.

Die Zuwendungen DFL sind insbesondere durch die lediglich im Vorjahr vereinnahmte Clubbeteiligung an dem Gewinn der UEFA Europameisterschaft 2016 gesunken.

Die sonstigen Umsatzerlöse beinhalten insbesondere solche aus den anderen Fußballabteilungen, aus Vermietung und Verpachtung, aus Weiterbelastungen und sonstigen Nebenerlösen aus dem Ticketing. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr beruht in erster Linie auf der Teilnahme der ersten Frauenmannschaft am Spielbetrieb der Allianz Frauen-Bundesliga und den damit gestiegenen Erträgen in diesem Bereich.

Die anderen Erträge sind in erster Linie durch die lediglich im Vorjahr angefallenen Versicherungserstattungen gesunken.

Die Erhöhung des Materialaufwands beruht neben der negativen Margenentwicklung auf einer zum Bilanzstichtag erfolgten Abschreibung des Vorratsvermögens auf den niedrigeren beizulegenden Wert auf die den Ausrüsterwechsel betreffenden Artikel.

Die Personalaufwendungen haben sich insbesondere aufgrund von Gehaltssteigerungen und personellen Aufstockungen des Lizenzspielerkaders erhöht. Darüber hinaus wurde das Jahresergebnis durch Abfindungszahlungen belastet.

Die Abschreibungen sind insbesondere durch die zu Beginn des Geschäftsjahres getätigten Transferverpflichtungen deutlich angestiegen. Des Weiteren hat eine im Lizenzspielervermögen vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung zur Erhöhung beigetragen.

Die erfolgsunabhängigen Steuern beinhalten im Berichtsjahr insbesondere die umsatzsteuerlichen Auswirkungen der durchgeführten steuerlichen Betriebsprüfung der Veranlagungsjahre 2013 — 2015 und deren mögliche umsatzsteuerliche Folgen bis zum 30.06.2018.

Die anderen Aufwendungen sind durch erhöhte Aufwendungen im Spielbetrieb, hier insbesondere durch die im Zuge des neuen Fernsehgeldvertrages gestiegenen Verbandsabgaben und Aufwendungen aus der Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Europa League 2017/2018, sowie durch die Erfassung einer 10 Transferbeteiligung und durch erhöhte Spielervermittlergebühren insgesamt gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen.

Die Zinsaufwendungen sind primär durch die lediglich im Vorjahr erhöhten Zinsen aus den neu emittierten Anleihen gesunken.

Die Erhöhung der Ertragsteuern beruht in erster Linie auf dem gegenüber dem Vorjahr deutlich höheren Vorsteuerergebnis aufgrund des guten Geschäftsverlaufs.

C. Chancen- und Risikobericht

Der 1. FC Köln unterliegt — wie andere Teilnehmer an der Bundesliga auch — rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, die sich auf die künftige Entwicklung des Unternehmens auswirken können. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang als allgemeine Risiken insbesondere:

• Mangelnder sportlicher Erfolg, insbesondere Verbleib in der 2. Liga oder weiterer Abstieg

• Künftige Entwicklung des Transfermarktes

• Einnahmen aus Fernsehlizenzen

• Abhängigkeit von Personen in Schlüsselfunktionen

• Sportinvalidität von Leistungsträgern

• Abnahme der Popularität des Fußballsports

• Lizenzentzug/fehlende Lizenzerteilung

• Veränderung von rechtlichen Rahmenbedingungen

• Dopingvergehen durch Spieler

Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg des 1. FC Köln ist der sportliche Erfolg der Lizenzmannschaft. Der Abstieg in die 2. Bundesliga ist für den Club mit erheblichen Einnahmeverlusten verbunden. Insbesondere die Einnahmen aus der zentralen Vermarktung der Fernsehrechte und aus Werbeverträgen werden deutlich niedriger ausfallen.

Ein dauerhafter Verbleib in der 2. Bundesliga oder ein Abstieg in eine niedrigere Spielklasse hätte weitere Einnahmeverluste zur Folge. Zudem könnte das Zuschauerinteresse nachlassen. Aus diesem Grunde strebt der 1. FC Köln den direkten Wiederaufstieg in die Bundesliga an.

Aufgrund der Unwägbarkeiten des Profifußballs bestehen unabhängig von der Ligazugehörigkeit grundsätzlich finanzielle Risiken. Bei einer Verfehlung der gesetzten sportlichen Ziele oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, wie beispielsweise Erkrankung, Verletzung und Tod von Leistungsträgern, kann es im Vergleich zu den Planungsrechnungen insbesondere zu zusätzlichen Aufwendungen für Spieler- oder Trainerwechsel kommen.

Des Weiteren besteht das Risiko, dass Sponsoren und Partner ihre Zusammenarbeit mit dem 1. FC Köln beenden bzw. reduzieren, weil aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ihr Geschäftsfeld eingeschränkt wird. Zu nennen ist insbesondere die Getränkemittelbranche. Diese könnte sich bei einem möglichen Alkoholverbot im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen, wie z.B. einem Fußballspiel, dafür entscheiden, ihr Engagement beim 1. FC Köln zu beenden.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Unternehmen ihr Sponsoring-Engagement reduzieren. Auch im Bereich Ticketing kann dies zu sinkenden Verkaufszahlen führen. Des Weiteren hinaus gibt es Tendenzen, dass insbesondere Großunternehmen keine Einladungen mehr für Sportveranstaltungen aussprechen, da dies mit den Compliance-Richtlinien vieler Unternehmen in Konflikt geraten kann. Dies könnte insgesamt die Wertigkeit von Hospitality als Kommunikationsinstrument reduzieren.

Weiterhin besteht ein Risiko aus der möglichen einseitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Spieler aufgrund eines angestrebten Wechsels ins Ausland. Hier hatte in der Vergangenheit der Internationale Sportgerichtshof CAS in dem sog. „Webster-Urteil“ entschieden, dass der aufnehmende Verein dabei lediglich das ausstehende Gehalt für die Restlaufzeit des Vertrages als Ablösesumme zahlen muss. Dieser für den abgebenden Verein grundsätzlich zu geringe Schadensersatz wurde in dem sog. „Matuzalem-Urteil“ seitens des CAS angepasst. Demnach bemisst sich die Ablösesumme bei einer einseitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Spieler aus dem höheren Betrag von verlorenen zeitanteiligen Aufwendungen (gezahlte Ablösesumme) und Dienstleistungswert des Spielers (neues Gehalt, künftige Transferzahlungen etc.). Ein solcher Spielerwechsel ohne Zustimmung des abgebenden Clubs setzt aber die wirksame einseitige Kündigung durch den Arbeitnehmer voraus, welche nach deutschem Recht bei einem befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht möglich ist. Ob FIFA und CAS bei einem Spieler, der von einem deutschen Club gegen dessen Willen ins Ausland wechselt, im Falle einer streitigen Auseinandersetzung dennoch die internationale Freigabe erteilen würden, ist bislang — mangels eines entsprechenden Präzedenzfalls — nicht sicher zu prognostizieren.

Ein weiteres Risiko besteht im drohenden Imageverlust aus den wiederkehrenden Vorwürfen von manipulierten Spielen vor dem Hintergrund abgeschlossener Sportwetten.

Ein eventuelles gesetzeswidriges Verhalten der Fans bei Heim- und Auswärtsspielen kann je nach Schwere und Häufigkeit der Vergehen seitens des DFB mit erheblichen wirtschaftlichen und sportlichen Folgen sanktioniert werden. Der 1. FC Köln ist hier in der Vergangenheit seitens des DFB in erheblichem Maße in Regress genommen worden. Aus diesem Grund ist neben der Arbeit der AG-Fankultur der Dialog mit den Fans durch den Einsatz weiterer Fanbeauftragter als präventive Maßnahme intensiviert worden.

Nach den seitens der DFL neu vergebenen nationalen Medienrechten für die Spielzeiten 2017/2018 bis einschließlich 2020/2021 steigen die jährlichen Einnahmen für die Bundesligisten auf durchschnittlich auf EUR 1,4 Mrd. pro Saison für den neu vermarkteten Zeitraum. In Verbindung mit den deutlich erhöhten Einnahmen der Vereine aus der Vergabe der Medienrechte in der englischen Premier League ist die Entwicklung zu beobachten, dass sich auch die zu zahlenden Ablösesummen deutlich erhöhen und Investitionen in den Lizenzspielerkader einen höheren finanziellen Aufwand erfordern. Auf der anderen Seite bietet diese Entwicklung allerdings auch die Chance, durch die Weiterentwicklung junger talentierter Spieler die bei einem eventuellen späteren Transfer des Spielers zu erzielende Ablösesumme im Vergleich zu vergangenen Spielzeiten deutlich zu steigern.

Um in dem immer wichtigeren Marktsegment E-Sport vertreten zu sein, ist der 1. FC Köln im Berichtsjahr mit der SK Gaming GmbH & Co. KG, Köln, eine Kooperation eingegangen. Ziel der Zusammenarbeit mit dem Global Player ist der Ausbau der Internationalisierung und die Unterstützung der Spieler des Partners in der Vorbereitung auf deren Turniere in den Bereichen Training, Fitness und Ernährung. Darüber hinaus werden 2 Spieler des Kooperationspartners für den 1. FC Köln in der virtuellen Bundesliga antreten.

Des Weiteren ist der 1. FC Köln zur Förderung der Entwicklung des Sportmarktes einem globalen Accelerator-Netzwerk beigetreten. In Zusammenarbeit mit der israelischen HYPE S.I. Ltd. sollen junge Start-up-Unternehmen in der Sportbranche die Möglichkeit erhalten, ihre neuen Ideen und Businessmodelle bis zu Marktreife weiterzuentwickeln. Die Partnerschaft ist für 3 Jahre angelegt und der 1. FC Köln unterstützt das Projekt finanziell und durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten für die förderungswürdigen Start-ups.

Ziele des Risikomanagementsystems des 1. FC Köln sind die Früherkennung, Vermeidung und Minimierung von entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Risiken, die sich aus dem Geschäft ergeben können. Der 1. FC Köln verfügt über gut ausgebaute Controllingsysteme und bewertet mögliche Chancen und Risiken in einem ständig aktualisierten Szenario Forecast, womit der Geschäftsführung die erforderlichen Managementinformationen zur Verfügung gestellt werden, um die künftige Ertrags- und Liquiditätssituation beurteilen und ggf. bei einer negativen Entwicklung entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Durch Abweichungsanalysen (insbesondere Plan-Ist-Abweichungen) werden Risiken und Chancen frühzeitig erkannt. Die Fußballbranche ist durch eine hohe Volatilität gekennzeichnet. Der 1. FC Köln versucht, dieser durch eine möglichst konservative Planung, welche die Risiken frühzeitig und Chancen eher restriktiv erfasst, entgegenzuwirken. Zusammenfassend betrachtet hat sich die Risikolage der Gesellschaft in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.

D. Prognosebericht

Die Zielsetzung für die Saison 2018/2019 ist, bei überschaubarem finanziellen Risiko das sportliche Ziel des direkten Wiederaufstiegs in die Bundesliga zu erreichen.

Der 1. FC Köln strebt den zweiten Tabellenplatz in der 2. Bundesliga mit einem Etat von rd. EUR 103 Mio. (i.Vj. Bundesliga rd. EUR 155 Mio.) an. Aufgrund der nach dem Abstieg deutlich verringerten Medieneinnahmen und Sponsoringerlöse sowie den fehlenden Einnahmen aus der Teilnahme an der UEFA Europa League, plant der 1. FC Köln bei gleichzeitig deutlich verringerten Personalaufwendungen im Lizenzspielerbereich, das Geschäftsjahr 2018/2019 mit einem handelsbilanziellen Verlust in Höhe von TEUR 200 nach Steuern abzuschließen. Daraus folgend beträgt das positive Eigenkapital zum 30.06.2019 TEUR 37.285.

Auch die Saison 2018/2019 ist nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit eher konservativ geplant worden und enthält daher einige Ertragspotenziale, insbesondere im Sponsoring.

Darüber hinaus ergeben sich Chancen im Ticketing, wenn aufgrund des unterstellten Wiederaufstiegs und des damit einhergehenden positiven sportlichen Verlaufs in der Saison der Absatz an Tageskarten und die prognostizierten Zuschauereinnahmen über dem geplanten Wert liegen sollten, welcher geringer ist als die Ist-Zahlen der letzten Aufstiegssaison 2013/2014.

Auch im Bereich Merchandising sind aufgrund der unterstellten sportlichen Entwicklung und der damit einhergehenden Kaufentwicklung noch Ertragschancen vorhanden.

Darüber hinaus können sich durch weitere nicht geplante Erträge in der Saison 2018/2019 wie beispielsweise aus dem Erreichen weiterer Runden im DFB-Pokalwettbewerb die Ergebnissituation verbessern. Dazu zählt auch der etwaige Transfer von Lizenzspielern in der Transferperiode Winter 2018/2019.

Des Weiteren können sich Ertragspotenziale aus der Chinesisch-Deutschen Kooperation zur Errichtung einer Fußballakademie in Shenyang/China ergeben.

Bei einem Nichtaufstieg wird sich der Umstand aufgrund der eingesparten Sonderzahlungen und Punktprämien im Personalaufwand positiv auf das handelsbilanzielle Ergebnis der Saison 2018/2019 auswirken, mittelfristig aufgrund des Substanzverlustes jedoch zu einer negativen Entwicklung des Clubs beitragen. Allgemeine Risiken können sich aus den grundsätzlichen Unwägbarkeiten aus dem Lizenzkader ergeben, beispielsweise bei ungeplanten Neuverpflichtungen durch langwierige Verletzungen von Leistungsträgern.

Der 1. FC Köln geht aufgrund der vorgenannten konservativen Planung zum 30.06.2019 von einem Liquiditätsdefizit von TEUR 4.900 aus. Sollten sich die beschriebenen Ertragschancen realisieren, würde sich dies positiv auf die Liquiditätssituation auswirken. Darüber hinaus stehen der Gesellschaft neben Kreditlinien noch andere Zwischenfinanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, um diese Unterdeckung zu beseitigen.

Für die Saison 2018/2019 steht der mündlich zugesagte Rahmenkredit seitens der Hausbank in Höhe von EUR 5,0 Mio. zur Verfügung. Von ihrem vertraglich zugesicherten Optionsrecht, den Kreditrahmen aufgrund der Zweitligazugehörigkeit auf EUR 2,5 Mio. zu reduzieren, wird die Hausbank nach mündlicher Zusage keinen Gebrauch zu machen.

Darüber hinaus wurde von einem weiteren Kreditinstitut eine Kreditlinie von bis zu EUR 1 Mio. eingeräumt. Als zusätzliche Liquiditätsreserve steht dem 1. FC Köln für die Saison 2018/2019 eine revolvierende Programmlinie zum Ankauf von Forderungen mit einem Volumen von bis zu EUR 3,5 Mio. zur Verfügung.

E. Abhängigkeitsbericht

Die Geschäftsführung erklärt für das Geschäftsjahr 2017/2018, dass die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA nach den Umständen, die der Geschäftsführung in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden.

F. Erklärung zur Unternehmensführung

Durch das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist die nicht börsennotierte 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA aufgrund der Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Geschäftsführung und den nachfolgenden zwei Führungsebenen unterhalb der Geschäftsleitung festzulegen und zu bestimmen, bis wann der festgelegte Frauenanteil erreicht werden soll.

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA stellt Mitarbeiter im Rahmen ihrer Unternehmensphilosophie ausschließlich auf der Grundlage ihrer Qualifikation und Fähigkeiten ein, d.h., es wird die Person ausgewählt, welche die beste Qualifikation für die betreffende Stelle aufweist, unabhängig von Geschlecht, Alter oder ethnischer Herkunft. Es ist ausdrückliches Ziel der Gesellschaft, hochqualifizierte Führungskräfte gleich welchen Geschlechts für das Unternehmen zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund sieht die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA aus Gründen der Gleichberechtigung keine Notwendigkeit, Zielgrößen und Zielerreichungsfristen hinsichtlich einer Frauenquote festzulegen.

Aktuell ist eines von sechs Aufsichtsratsmitgliedern weiblich, des Weiteren findet sich in der zweiten Ebene unterhalb der Geschäftsleitung eine weibliche Führungskraft.

 

Köln, den 20. September 2018

gez. 1. FC Köln Verwaltungs GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Wehrle

gez. 1. FC Köln Verwaltungs GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Armin Veh

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden können. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Bornheim, den 20. September 2018

dhpg Dr. Harzern & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Uwe Mrowka, Wirtschaftsprüfer

gez. Klaus Altendorf, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Jahresabschlusses

der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2018

Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die Arbeit der Geschäftsführung in der Saison 2017/2018 regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür waren die Berichte der Geschäftsführung in den Sitzungen des Aufsichtsrats sowie die hierzu kontinuierlich vorgelegten schriftlichen Unterlagen, die regelmäßig aktualisierte finanzielle Vorschau der Gesellschaft mit entsprechender Abweichungsanalyse.

Der Aufsichtsrat wurde informiert über

– die wirtschaftliche und sportliche Situation,

– die Planung einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung,

– den (politischen) Prozess der geplanten Infrastrukturmaßnahmen,

– strategische Maßnahmen (bspw. Internationalisierung, Digitalisierung)

– interne Maßnahmen wie das eingeführte System zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance)

– sowie den allgemeinen Gang der Gesellschaft.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat traf sich zu fünf ordentlichen Sitzungen. Gegenstand der Erörterungen war die wirtschaftliche und sportliche Lage des 1. FC Köln.

Schwerpunkte der Beratungen und Prüfungen

Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Themen

– wirtschaftliche Situation

– aktuelle & mittelfristige Finanzplanung, insbesondere vor dem Hintergrund des (sich abzeichnenden) Abstiegs in die 2. Bundesliga

– strategische Maßnahmen zur Umsatzgenerierung (bspw. Stadionthematik, neue internationale Kooperationen, Einstieg in E-Sport)

beraten und die Geschäftsführung mit gezielten Hinweisen unterstützt.

Der im Vorjahr aus 3 Mitgliedern des Aufsichtsrats gebildete Prüfungsausschuss hat sich hinsichtlich der Jahresabschlussprüfung zum 30. Juni 2018 eng mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt, im Vorfeld der Prüfung entsprechende Schwerpunkte festgelegt und die Erkenntnisse nach deren Durchführung mit dem Wirtschaftsprüfer eingehend diskutiert.

Beratung und Prüfung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2018 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/2018 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, dhpg Dr. Harzem & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, mit der Niederlassung in Bornheim, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft worden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss wurde mit Datum vom 20. September 2018 erteilt. Der Abschlussprüfer ist der Überzeugung, dass der Jahresabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA zutreffend darstellt.

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2018, der Lagebericht und der Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2017/2018 der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zeitgerecht zur Beratung vor und sind vom Aufsichtsrat geprüft worden. Die genannten Vorlagen wurden in der Sitzung am 24. September 2018 eingehend diskutiert.

Der Abschlussprüfer, vertreten durch den den Bestätigungsvermerk rechtsunterzeichnenden Wirtschaftsprüfer, hat am Gespräch und der Beratung teilgenommen. Fragen zu den Prüfungsergebnissen, die auch die Frage der Darstellung nach ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage umfassten, wurden durch den Abschlussprüfer und die Geschäftsführung umfassend beantwortet.

Die Entwicklung der Gesellschaft wurde in der Sitzung eingehend diskutiert.

Die in den letzten Jahren erfolgte wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gesellschaft hat im aktuellen Jahresabschluss ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden: Zum vierten Mal in Folge wurden bezüglich Gesamtumsatz und Jahresüberschuss wieder Bestmarken in der Historie der Gesellschaft erwirtschaftet, so dass das Eigenkapital zum 30. Juni 2018 mit TEUR 37.485 ebenfalls einen Höchststand erreicht hat. Ursächlich hierfür ist neben der Teilnahme an der UEFA Europa League in der Saison 2017/2018 der zu Beginn der Spielzeit erfolgte Rekordtransfer von Anthony Modeste nach China. Die Abfindungszahlungen an den ehemaligen Geschäftsführer Sport, Jörg Schmadtke, und den ehemaligen Cheftrainer der Lizenzmannschaft, Peter Stöger, haben ein noch deutlich besseres Jahresergebnis verhindert.

Der Abstieg in die 2. Bundesliga zum Ende der Saison 2017/2018 bedeutet in der wirtschaftlichen Prognose für das Geschäftsjahr 2018/2019 einen deutlichen Einschnitt auf der Einnahmenseite, insbesondere in den Bereichen der Medieneinnahmen und des Sponsorings, welchem die Gesellschaft neben der Generierung von Transfererlösen durch vertragliche Einsparungen im Personalaufwand des Lizenzkaders entgegenwirken konnte. Dennoch wird sich ohne ungeplante Erlöse (bspw. durch den Transfer von Spielern in der Wintertransferperiode oder das Erreichen weiterer Runden im aktuellen DFB-Pokalwettbewerb) ein Liquiditätsdefizit zum Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 ergeben, welches allerdings über die bestehenden Finanzierungszusagen gedeckt ist.

Aufgrund dieser Tatsache und der gefestigten Eigenkapitalstruktur ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt von keiner Bestandsgefährdung der Gesellschaft auszugehen.

Der Abschlussprüfer bestätigt die sehr gute Entwicklung der Gesellschaft in den vergangenen Jahren, welche sich auch nach dem Geschäftsjahr 2017/2018 in den Kennzahlen widerspiegelt. So ist die Anlagenintensität durch die umfangreichen Investitionen in den Lizenzspielerkader auf rd. 72% angestiegen. Der Zuwachs konnte aus dem bestehenden Liquiditätsvolumen finanziert werden und hat nicht zu entsprechenden Verpflichtungen in den nachfolgenden Geschäftsjahren geführt. Die zum Bilanzstichtag bestehende Eigenkapitalquote von 40,4% spiegelt die überaus solide Finanzierung der Gesellschaft wider.

Bei den Verbindlichkeiten sind alle zinstragenden finanziellen Verpflichtungen auf eine längerfristige Basis gestellt worden. Die bestehenden Annuitätendarlehen werden mittelfristig getilgt und die im Vorjahr bilanzierten Anleihen aus vorherigen Emissionsjahren, die zusammen mit den im Geschäftsjahr 2016/2017 umgetauschten bzw. neu begebenen Anleihen 201612024 zum 30. Juni 2017 mit EUR 20,7 Mio. valutierten, haben sich durch fällige Einlösungen und der ersten Pflichttilgung auf die globalverbrieften Schuldverschreibungen der Anleihen 201612024 zum 30. Juni 2018 bereits um EUR 5,6 Mio. verringert.

Die Bedienung der vorgenannten Verbindlichkeiten sowie der operativen Verpflichtungen werden im Geschäftsjahr 2018/2019 nach dem aktuellen Stand der Planungen durch den laufenden Cash Flow und durch die bestehenden Finanzierungszusagen gedeckt werden können.

Trotz der aktuell positiven wirtschaftlichen Situation weist der Abschlussprüfer auch auf den Substanzverlust durch den eingetretenen Abstieg hin, auch wenn dieser mit der wirtschaftlichen Situation beim vorherigen Abstieg im Jahr 2012 nicht zu vergleichen ist. Die damit einhergehenden Einnahmeneinbußen beeinträchtigen die positive Entwicklung der vergangenen Zeit und können für den Fall einer Zweitligazugehörigkeit über das Geschäftsjahr 2018/2019 hinaus zu spürbaren Einschränkungen im wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Gesellschaft führen. Die bei einem Verbleib in der 2. Bundesliga zu erwartenden Transfererlöse durch Vereinswechsel bestehender Leistungsträger sind dabei weder plan- noch beliebig oft wiederholbar. Primäres Ziel der Geschäftsführung ist daher der sofortige Wiederaufstieg in die 1. Bundesliga. Die Modalitäten des neuen, seit der Saison 2017/2018 geltenden Fernsehgeldvertrags ermöglichen für diesen Fall, die Etatlücke zu den etablierten Bundesligisten im Vergleich zur alten Regelung deutlich zu reduzieren.

Der Prüfungsausschuss hat sich prüfungsbegleitend und zuletzt am 19. September 2018 mit dem Abschlussprüfer über den vorgelegten Jahresabschluss beraten und den Aufsichtsrat über das Ergebnis informiert. Der Aufsichtsrat nimmt das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis. Er dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 1. FC Köln und der Unternehmensleitung für ihren außergewöhnlichen Einsatz und ihre Loyalität zum Unternehmen.

Zukünftiger Geschäftsverlauf

Der Aufsichtsrat hat die weitere Planung der Gesellschaft intensiv geprüft und Chancen sowie Risiken bewertet. Die Risiken der weiteren Entwicklung liegen wie bereits diskutiert im Wesentlichen im sportlichen Misserfolg, d.h., bei einem nicht sofortigen Wiederaufstieg und insbesondere bei einem längeren Verbleib in der 2. Bundesliga, was sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft auswirken würden.

Der Aufsichtsrat begrüßt und unterstützt die innovative Ausrichtung der Gesellschaft, welche durch die Kooperation zur Errichtung einer Fußballakademie in Shenyang/China als eines der zentralen Projekte im Chinesisch-Deutschen Staatsvertrag sowie den Einstieg in den immer weiter wachsenden Markt im E-Sports-Bereich und dem Beitritt zu einem Accelerator-Netzwerk zur Förderung junger Start-up-Unternehmen weiter ausgebaut wird.

Der Aufsichtsrat sichert der Geschäftsführung seine Unterstützung bei der Lösung der weiterhin bestehenden infrastrukturellen Probleme, insbesondere hinsichtlich der Stadionthematik und der Situation am Standort Geißbockheim, sowie den sonstigen diskutierten strategischen Maßnahmen zu.

Abschließende Ergebnisse

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Beratung sieht der Aufsichtsrat keinen Anlass zu Einwendungen und hat in seiner Sitzung vom 24. September 2018 den von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017/2018 gebilligt und der Hauptversammlung die Feststellung empfohlen.

Die Überprüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Hiernach und nach dem Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.

Der Abschlussprüfer hat zu dem Abhängigkeitsbericht mit Datum vom 20. September 2018 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, daß

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind.“

Köln, den 24. September 2018

Lionel Souque, Aufsichtsratsvorsitzender

 

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