Die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Warburg Bank hat im Streit um millionenschwere Steuerrückforderungen eine herbe juristische Niederlage erlitten. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München wies die Beschwerde der Bank als unbegründet zurück. Damit bleibt ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg aus dem November 2023 bestehen, das die Rückforderungen des Fiskus in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro für rechtmäßig erklärt hatte.
Hintergrund: Der Cum-Ex-Skandal
Cum-Ex-Geschäfte waren ein Steuertrick, bei dem Banken und Investoren über komplizierte Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag Kapitalertragsteuern mehrfach erstatten ließen – obwohl sie nur einmal gezahlt wurden. Jahrelang nutzten Finanzakteure diese rechtliche Grauzone, bis Gerichte die Praxis 2012 als illegal einstuften. Die Geschäfte führten zu milliardenschweren Steuerschäden in Deutschland.
Die Warburg Bank gilt als eines der prominentesten Institute, das in diese Machenschaften verwickelt war. Ermittlungen und Gerichtsverfahren beschäftigen seit Jahren sowohl die Justiz als auch die Politik – insbesondere wegen der Frage, ob es politischen Einfluss gab, um Rückforderungen an die Bank zu verhindern oder zu verzögern.
Der aktuelle Rechtsstreit
Das Finanzgericht Hamburg hatte im November 2023 entschieden, dass die Steuerforderungen in Höhe von 155 Millionen Euro rechtmäßig seien. Die Richter sahen keine Grundlage für die von der Bank vorgebrachten Einwände. Die Warburg-Gruppe wollte gegen dieses Urteil in Revision gehen – ein Schritt, der nun am Bundesfinanzhof scheiterte.
Die BFH-Richter bestätigten, dass keine Gründe vorliegen, die eine Revision zulassen würden. Damit ist der Rechtsweg in diesem Verfahren faktisch ausgeschöpft, und die Bank muss die geforderten Steuern an den Staat zahlen.
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung gilt als weiterer juristischer Rückschlag für die Warburg Bank. Sie reiht sich ein in eine Serie von Urteilen, in denen Gerichte Rückforderungen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bestätigt haben. Beobachter sehen darin ein klares Signal, dass die Justiz gegenüber Banken und Finanzakteuren in diesen Fällen keinen Spielraum für Steuertricks lässt.
Für die Bank bedeutet das Urteil nicht nur eine erhebliche finanzielle Belastung, sondern auch weiteren Reputationsschaden. Die Cum-Ex-Affäre wird das traditionsreiche Hamburger Institut damit noch lange begleiten.
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