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Crowdworking – Kennen Sie das?

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Das Internetzeitalter bietet durch die bessere Vernetzung von Mitarbeitern und Dritten mit den Unternehmen zahlreiche neue Möglichkeiten. Zu den neueren Entwicklungen gehört unter anderem das sog. „Crowdworking“. „Crowdworking“ kann als eine Art des Online-Outsourcing beschrieben werden.

Das Internetzeitalter bietet durch die bessere Vernetzung von Mitarbeitern und Dritten mit den Unternehmen zahlreiche neue Möglichkeiten. Zu den neueren Entwicklungen gehört unter anderem das sog. „Crowdworking“. „Crowdworking“ kann als eine Art des Online-Outsourcing beschrieben werden. Dabei erfolgt die Vergabe von einzelnen Arbeitsaufgaben oder Projekten regelmäßig über eine interne oder externe Onlineplattform. Bei der konkreten Ausgestaltung sind unterschiedlichste Varianten denkbar. Ein Unternehmen kann eine Arbeitsaufgabe beispielsweise ausschließlich zur Bearbeitung durch Dritte auf einer Onlineplattform ausschreiben. Dabei könnte sich – zumindest theoretisch – jeder Internetnutzer dieser Aufgabe annehmen, sie bearbeiten und das Ergebnis an das Unternehmen übermitteln.

Andererseits ist ebenso denkbar, dass die Bereitstellung der Arbeitsaufgabe lediglich über das unternehmens- oder konzernweite Intranet erfolgt und jeder Mitarbeiter, der über die entsprechenden Kenntnisse und Kapazitäten verfügt, sich der Aufgabe widmen kann. Er erbringt diese dann grundsätzlich in Erfüllung seiner Arbeitspflicht, sofern keine gesonderte Vergütung vereinbart ist. Daneben existieren Mischformen, die internes und externes Crowdworking miteinander verbinden.

In beiden Fällen liegen die Vorteile für das Unternehmen auf der Hand: Insbesondere bei der externen Vergabe der Aufgabe besteht die Möglichkeit, sich das Wissens- und Kreativitätspotential der „Crowd“ zu günstigen Kondition und für eine begrenzte Aufgabe zu verschaffen. Die Bezahlung beim Crowdworking ist unterschiedlich ausgestaltet. Teilweise wird diese in Form ein Wettbewerbes organisiert, bei dem lediglich derjenige eine Bezahlung erhält, der entweder das erste oder das beste Ergebnis geliefert hat. Auf manchen Plattformen riskiert der Crowdworker sogar, dass sein Arbeitsergebnis vom Unternehmen oder der Onlineplattform abgelehnt und die Vergütung verweigert werden. Beides widerspricht dem wesentlichen Gedanken des Dienst- und Werkvertragsrechts, wonach eine erbrachte Leistung grundsätzlich zu vergüten ist, und begegnet daher erheblichen rechtlichen Zweifeln. Letztlich wird die Bezahlung in den meisten Fällen aber auch geringer ausfallen als im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/crowdworking-als-neue-herausforderung-fuer-das-arbeitsrecht

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