Corona-Virus IAIS warnt vor retroaktiver Deckung nicht versicherter Corona-Schäden

Die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden IAIS betont in ihrer Pressemitteilung vom 7. Mai die Bedeutung der Versicherungswirtschaft in unsicheren Zeiten, plädiert aber gleichzeitig dafür, genau zwischen versicherten und nicht versicherten Schäden zu unterscheiden.

Wenn ein Versicherungsvertrag das Pandemierisiko decke, sei es wichtig, dass der Versicherer diese Forderungen unverzüglich und effizient auszahle. Eine effiziente Schadensabwicklung und klare Kommunikation mit den Versicherungsnehmern stärkten das Vertrauens in den Versicherungssektor und leisteten einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung.

Gleichzeitig warnt die IAIS vor Initiativen, die darauf abzielen, Versicherer zu verpflichten, Corona-bedingte Verluste – etwa aufgrund von Betriebsschließungen – auch in Fällen zu decken, in denen sie vertraglich ausgeschlossen sind. Eine solche Verpflichtung beeinträchtigt nach Einschätzung der IAIS die Solvabilität der Unternehmen und untergräbt ihre Fähigkeit, Versicherungsschutz in anderen Fällen zu gewähren.

Damit bestätigt die IAIS die Erwartungshaltung der BaFin. „Es gibt eindeutig klare Fälle, die gedeckt sind, und eindeutig ungerechtfertigte Schadenmeldungen, die man nicht zu Lasten des Kollektivs decken kann“, sagt BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund. „Bei der Vielzahl unklarer Fälle wäre es wünschenswert, wenn beide Seiten zu einer einvernehmlichen Lösung kämen.“

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