Corona-Notfallverordnung

In der neuen sächsischen Corona-Notfallverordnung, die am 13. Dezember in Kraft tritt, gibt es einige spezielle Regelungen für die Feiertage. Andere Regeln gelten für den gesamten Verordnungszeitraum und werden auch Weihnachten und Silvester nicht gelockert.

Kontaktbeschränkungen gelten durchgängig bis zum 9. Januar. Wenn mindestens eine ungeimpfte beziehungsweise nicht genesene Person an einem Treffen teilnimmt, ist das Treffen auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt. Bei Treffen von ausschließlich geimpften und genesenen Personen dürfen sich maximal 20 Personen treffen. Auch zu Weihnachten und Silvester gelten keine Ausnahmen.

Touristische Übernachtungen sind ebenfalls bis zum 9. Januar nicht erlaubt. Allerdings kann aus sozialen Zwecken, wie zum Beispiel dem Verwandtenbesuch über die Feiertage, in Hotels unter 2G-Bedingungen übernachtet werden.

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