Bei der Concepta Projektentwicklung GmbH mit Sitz an der Königsallee 33 in Düsseldorf ist ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 5. Oktober 2026 um 11:30 Uhr Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 Insolvenzordnung angeordnet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
500 IN 245/26
geführt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf, bestellt.
Geschäftsführung kann nicht mehr frei über Vermögen verfügen
Nach der gerichtlichen Anordnung sind Verfügungen der Concepta Projektentwicklung GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Das bedeutet:
Die Gesellschaft kann über ihr Vermögen nicht mehr uneingeschränkt selbst verfügen.
Solche Maßnahmen dienen dazu, die vorhandene Vermögensmasse während des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu sichern und eine Verschlechterung der Gläubigerposition zu verhindern.
Zahlungen an Concepta eingeschränkt
Auch für sogenannte Drittschuldner ist die Entscheidung wichtig.
Das Gericht hat angeordnet, dass Schuldner der Concepta Projektentwicklung GmbH nicht mehr ohne Weiteres an die Gesellschaft zahlen dürfen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde vielmehr ausdrücklich dazu ermächtigt,
Bankguthaben,
sonstige Forderungen
und eingehende Gelder
für die Schuldnerin einzuziehen beziehungsweise entgegenzunehmen.
Wer also noch Zahlungen an die Concepta Projektentwicklung GmbH zu leisten hätte, sollte die gerichtliche Anordnung unbedingt beachten.
Zwangsvollstreckungen weitgehend gestoppt
Zudem hat das Amtsgericht Düsseldorf Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt.
Davon ausgenommen sind insbesondere Fälle, in denen unbewegliches Vermögen betroffen ist.
Auch dies ist eine typische Sicherungsmaßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren.
Noch kein eröffnetes Insolvenzverfahren
Wichtig ist die rechtliche Einordnung:
Es handelt sich derzeit um ein Insolvenzeröffnungsverfahren.
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet noch nicht automatisch, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde.
In dieser Phase wird regelmäßig geprüft,
ob ein Insolvenzgrund vorliegt,
ob genügend Masse vorhanden ist,
wie die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft tatsächlich aussieht
und ob beziehungsweise in welcher Form ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf
Die Concepta Projektentwicklung GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 42877 im Handelsregister eingetragen.
Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer:
Dr. Björn Isenhöfer,
Dr. Andreas Martin
und Thomas Koerver.
Was Gläubiger jetzt beachten sollten
Gläubiger sollten zunächst Ruhe bewahren und ihre Unterlagen vollständig sichern.
Dazu gehören insbesondere:
Verträge,
Rechnungen,
Zahlungsnachweise,
Korrespondenz,
Abnahmeprotokolle,
Forderungsaufstellungen
und etwaige Sicherheiten.
Eine förmliche Forderungsanmeldung erfolgt in der Regel erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nach entsprechender Aufforderung.
Wer offene Forderungen gegen die Concepta Projektentwicklung GmbH hat, sollte deshalb die weiteren Veröffentlichungen des Amtsgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 500 IN 245/26 aufmerksam verfolgen.
Für Geschäftspartner besonders wichtig
Geschäftspartner sollten außerdem nicht davon ausgehen, dass bisherige Zahlungswege unverändert weiter genutzt werden können.
Da der vorläufige Insolvenzverwalter zur Entgegennahme von Geldern und zum Einzug von Forderungen ermächtigt wurde, sollte vor jeder Zahlung geprüft werden, wohin diese nun rechtlich wirksam zu leisten ist.
Fehlgeleitete Zahlungen können im Insolvenzkontext erhebliche Probleme verursachen.
Unser Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist bei der Concepta Projektentwicklung GmbH eine entscheidende Phase erreicht.
Ab jetzt steht die Sicherung des Vermögens im Mittelpunkt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Wolf-R. von der Fecht hat weitreichende Befugnisse erhalten, um Bankguthaben, Forderungen und Zahlungseingänge zu kontrollieren und die Vermögenslage zu überwachen.
Für Gläubiger und Geschäftspartner gilt deshalb:
Aktenzeichen 500 IN 245/26 notieren, Unterlagen sichern und die nächsten gerichtlichen Schritte genau beobachten.
Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Folgen sich daraus für Gläubiger, Vertragspartner und laufende Projekte ergeben, wird sich erst im weiteren Verlauf zeigen.
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