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CIS Garantie Hebel Plan ’07 GmbH & Co. KG, der Garantie Hebel Plan ’08 GmbH & Co. KG und der Garantie Hebel Plan ’09 GmbH & Co. KG – Anordnung der BaFin

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheiden vom 12. August 2015 die Abwicklung des von der CIS Garantie Hebel Plan ’07 GmbH & Co. KG, der Garantie Hebel Plan ’08 GmbH & Co. KG und der Garantie Hebel Plan ’09 GmbH & Co. KG jeweils unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts angeordnet und einen Abwickler bestellt.

Bei den Gesellschaften handelt es sich um Investmentfonds in Form von internen Kapitalverwaltungsgesellschaften, deren Geschäftsbetrieb eine Erlaubnis der Bundesanstalt erfordert. Die Gesellschaften besitzen keine Erlaubnis.

Für die Abwicklung des unerlaubten Investmentgeschäfts hat die BaFin bei allen drei Gesellschaften

Herrn Rechtsanwalt
Dr. Georg Bernsau
c/o BBL Bernsau Brockdorff & Partner
Rechtsanwälte PartGmbB
Zeilweg 42
60439 Frankfurt am Main

bestellt.

Der Abwickler verwertet die Vermögensgegenstände der Gesellschaften, zieht offene Forderungen ein, begleicht Verbindlichkeiten und verteilt das verbleibende Vermögen unter den Gesellschaftern. Sollte der Abwickler das Vorliegen eines Insolvenzgrundes feststellen, ist er dazu befugt, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.

Die Bescheide sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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