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Churchill-Foto-Dieb zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Ein Kanadier ist wegen des Diebstahls eines weltberühmten Porträts von Sir Winston Churchill zu einer Haftstrafe von knapp zwei Jahren verurteilt worden. Jeffrey Wood hatte gestanden, das Originalfoto mit dem Titel „The Roaring Lion“ zwischen Weihnachten 2021 und Anfang Januar 2022 aus dem Hotel Château Laurier in Ottawa entwendet und durch eine Fälschung ersetzt zu haben. Außerdem gab er zu, eine Urkundenfälschung begangen zu haben.

Das ikonische Schwarz-Weiß-Foto des britischen Premierministers im Zweiten Weltkrieg wurde 1941 von dem kanadischen Fotografen Yousuf Karsh aufgenommen – kurz nach Churchills Rede vor dem kanadischen Parlament. Es ziert bis heute die britische 5-Pfund-Banknote und gilt als eines der bekanntesten Porträts des 20. Jahrhunderts.

Wiederentdeckung in Italien

Laut Polizei wurde das gestohlene Original im vergangenen Jahr in Genua, Italien, bei einem privaten Käufer gefunden, der nach eigenen Angaben nichts von dem Diebstahl wusste. Erst im August 2022 hatte ein Hotelmitarbeiter im Château Laurier entdeckt, dass das ausgestellte Foto durch eine Fälschung ersetzt worden war.

Beweggründe und Urteil

Wood gab laut kanadischen Medien an, er habe das Bild gestohlen, um Geld für seinen Bruder zu beschaffen, der unter schweren psychischen Problemen leide.

Richter Robert Wadden betonte in seiner Urteilsbegründung:

„Es ist ein nationaler Stolz, dass ein kanadischer Fotograf ein so berühmtes Bild geschaffen hat. Solche Werke werden öffentlich gezeigt, weil wir auf das Vertrauen in unserer Gesellschaft bauen. Dieses Vertrauen zu missbrauchen, ist besonders schwerwiegend.“

Reaktionen

Geneviève Dumas, Geschäftsführerin des Château Laurier, sagte dem kanadischen Rundfunk CBC, man sei froh, dass „ein Stück kanadischer Geschichte wieder aufgetaucht“ sei.

Wood wurde zu „zwei Jahren minus einem Tag“ verurteilt – eine in Kanada bedeutende juristische Feinheit. Sie bedeutet, dass die Haftstrafe in einer provinziellen Einrichtung verbüßt wird, nicht in einem bundesstaatlichen Gefängnis.

Woods Anwalt bezeichnete das Urteil hingegen als „unnötig hart“, zumal es sich um die erste Straftat seines Mandanten gehandelt habe.

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