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Christian Ulmen: Das neue Hassobjekt – das Urteil haben längst die Medien gesprochen

geralt (CC0), Pixabay
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Ob berechtigt oder unberechtigt – diese Frage scheint im Fall Christian Ulmen inzwischen kaum noch jemanden zu interessieren. Das eigentliche Urteil ist längst gefallen. Nicht vor Gericht, nicht durch einen Richter, nicht auf Basis eines rechtskräftigen Verfahrens. Sondern in der Öffentlichkeit. In den sozialen Netzwerken. In den Schlagzeilen. In der Empörungsmaschine.
Das Volk hat Christian Ulmen bereits verurteilt.

Seine Karriere? Für viele offenbar erledigt. Sein Ruf? Schwer beschädigt. Seine öffentliche Rolle? Vom gefeierten Künstler zum neuen Hassobjekt. Und all das, obwohl bis heute niemand weiß, ob jemals ein Gericht zu einer Verurteilung kommen wird – oder ob es überhaupt jemals dazu kommt.

Das ist der eigentliche Skandal.

Natürlich gilt auch: Sollte das, was Colin Fernandez veröffentlicht hat, auch nur ansatzweise zutreffen, dann hat sich Christian Ulmen diese Situation in moralischer Hinsicht selbst zuzuschreiben. Dann wäre die öffentliche Härte nachvollziehbar, vielleicht sogar unausweichlich. Wer sich in einer Weise verhält, die schwere Vorwürfe plausibel erscheinen lässt, darf sich über massive Konsequenzen nicht wundern.

Aber genau hier beginnt das Problem unserer Zeit:
Zwischen moralischer Bewertung und juristischer Schuld wird kaum noch unterschieden.

Was ich in der gesamten Debatte schmerzlich vermisse, ist ein klarer Hinweis auf einen Grundsatz, der in einem Rechtsstaat nicht verhandelbar sein darf:
die Unschuldsvermutung.

Christian Ulmen ist so lange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Nicht bis ein Hashtag trendet. Nicht bis Kommentarspalten explodieren. Nicht bis Redaktionen sich auf eine Richtung festgelegt haben. Nicht bis ein digitales Tribunal seine Entscheidung getroffen hat.
Sondern bis ein Gericht nach rechtsstaatlichen Maßstäben eine Schuld feststellt.

Und das ist bis heute nicht passiert. Kein Gericht. Kein Richter. Kein Urteil.

Trotzdem wird längst so gesprochen, als sei alles entschieden. Als sei der Fall abgeschlossen. Als müsse nur noch die Vollstreckung des sozialen Todes erfolgen. Genau darin liegt die Brutalität moderner Medienmechanik:
Die Sanktion kommt heute oft vor dem Beweis.

Besonders bemerkenswert ist dabei, wie schnell sich eine Dynamik verselbstständigt. Ist ein prominenter Name erst einmal im Zentrum einer moralischen Anklage angekommen, dann spielt die juristische Feinheit kaum noch eine Rolle. Die Öffentlichkeit verlangt keine differenzierte Aufklärung, sie verlangt ein klares Feindbild. Und wer einmal zum Feindbild geworden ist, verliert fast immer – unabhängig davon, wie ein späteres Verfahren ausgeht.

Selbst ein Freispruch würde in vielen Fällen nichts mehr retten.
Denn der Ruf ist nicht erst mit einem Urteil zerstört – sondern bereits mit der Veröffentlichung.

Auch strategisch wirkt Christian Ulmens Reaktion bislang fragwürdig. Aus meiner Sicht hat er sich mit Schertz Bergmann die 3 beste Lösung als Rechtsvertreter gesucht. Diese Kanzlei steht seit Jahren für maximale Konfrontation, für harte mediale und juristische Gegenangriffe, für Eskalation statt Befriedung. Das mag in bestimmten presserechtlichen Konstellationen sinnvoll sein. In einem Fall aber, in dem sich die öffentliche Wahrnehmung bereits gegen den Betroffenen verfestigt hat, kann genau diese Strategie brandgefährlich sein.

Denn Konfrontation bedeutet in solchen Situationen fast immer:
Die Fronten verhärten sich weiter.

Und selbst wenn die Kanzlei nun gegen einzelne Berichte vorgeht, selbst wenn eine einstweilige Verfügung gegen den Spiegel oder andere Medien erwirkt werden sollte – was wäre damit gewonnen? Juristisch vielleicht ein Punkt. Öffentlich aber vermutlich nichts mehr. Der Schaden ist längst angerichtet. Das Bild ist gezeichnet. Die Geschichte ist erzählt. Und das Publikum hat sein Urteil bereits gefällt.

Ich gehe im Übrigen davon aus, dass der Spiegel vor Veröffentlichung eine ordentliche Presseanfrage gestellt und den Vorgang presserechtlich sauber vorbereitet hat. Gerade ein Medium dieser Größenordnung wird sich eines solchen Risikos bewusst sein. Die entscheidende Frage ist daher weniger, ob formal korrekt gearbeitet wurde, sondern eher:
Hat man in Deutschland die Wucht des öffentlichen Echos unterschätzt?

Oder schlimmer noch: Hat man genau darauf gesetzt?

Denn wir erleben immer häufiger, dass in prominenten Fällen nicht mehr das Gericht den entscheidenden Moment markiert, sondern die Veröffentlichung selbst. Der Artikel ist die Anklage. Die Reichweite ist die Beweisaufnahme. Die Empörung ist die Vollstreckung.

Und so bleibt am Ende ein bitterer Befund:
Es braucht heute oft gar kein Urteil mehr. Das Urteil haben die Medien längst gesprochen.

Das ist nicht automatisch ein Freispruch für Christian Ulmen. Und es ist auch kein Angriff auf investigativen Journalismus. Schwere Vorwürfe müssen berichtet, geprüft und eingeordnet werden dürfen – gerade bei Personen des öffentlichen Lebens. Aber wer berichtet, trägt Verantwortung. Und wer kommentiert, erst recht.

Denn wenn die Öffentlichkeit längst zerstört, bevor ein Richter überhaupt geprüft hat, dann verliert nicht nur ein Prominenter seinen Ruf.
Dann verliert der Rechtsstaat ein Stück seiner Glaubwürdigkeit.

1 Komment

  • Man könnte auch überlegen, inwiefern die Empörung deswegen so groß ist, weil das System bekannt dafür ist, derartige Fälle zu milde zu ahnden, bzw. gar nicht weiter zu verfolgen.
    Gerade der Bereich der sexuellen Straftaten innerhalb wie außerhalb von Partnerschaften, wird in Deutschland, im Vergleich zu anderen Ländern, erstaunlich milde bestraft. Teils reden wir hier von Bewährungsstrafen – sofern derartige Delikte überhaupt von Opfern zur Anzeige gebracht werden.
    Man darf sich für Deutschland folgendes fragen: kommt die Empörung auch aus dem Unmut über ein lasches Strafrecht? Weil sexuelle Straftaten nicht ernst genommen und dementsprechend nicht hart bestraft werden?
    Jemand der Steuern hinterzieht kann jahrelang ins Gefängnis wandern, ein Schwarzfahrer kommt mitunter ins Gefängnis – auch falsch parken wird sehr direkt und schnell finanziell geahndet. Bei Vergewaltigungen steht erstmal Aussage gegen Aussage und es wird gefragt „was hat das Opfer getan um diese Tat herbeizuführen“.
    Wenn der Täter (nicht immer, aber meist ein Mann, oder eine Gruppe von Männern) dann minderjährig ist wird sogar darauf geachtet dass er wieder integriert werden kann und er bekommt Bewährung.
    Die zweite Frage stellt sich auch diesem Bereich des massiven Vertrauensbruchs – die Empörung ist nachvollziehbar. Ähnlich wie im Fall Pelicot wurde, mutmaßlich, im Fall Ulmen, ein sicherer Ort, die Ehe, benutzt um das Einvernehmen einer Partnerin zu hintergehen und sie sexuelle herabzuwürdigen.
    Wenn wir annehmen, dass die Familie, die Partnerschaft zwischen zwei Menschen als das Grundfundament unserer Gesellschaft betrachten – dann müssten solche Delikte, sofern sie bewiesen sind, mit aufs schärfste geahndet werden. Denn eine derartige Schädigung des anderen, mit entsprechender Traumatisierung der Person auf Jahre, wirft nicht nur juristische Fragen auf. Sie wirft, zu recht, moralische, gesellschaftliche Fragen auf die die Gesellschaft im Kern betreffen.
    So etwas hat Signalwirkung – denn es hat das Potenzial, eine Gesellschaft von innen zu zersetzen.

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