Das Vergleichsportal Check24 muss sich deutlicher als Versicherungsmakler zu erkennen geben. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden und damit die Entscheidung aus der ersten Instanz im Wesentlichen bestätigt (Az. 29 U 3139/16). Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
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