CENTROTEC SE:Bekanntmachung einer Verfahrensbeendigung durch Vergleich gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG

CENTROTEC SE

Brilon

ISIN DE0005407506 /​ WKN 540750

Bekanntmachung einer Verfahrensbeendigung durch Vergleich gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG

Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO geben wir bekannt, dass in dem beim Landgericht Dortmund anhängigen Anfechtungsverfahren unter dem Aktenzeichen 18 O 8/​22 betreffend den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Januar 2022 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 3 (Wechsel in eine monistische Leitungsstruktur und Satzungsänderung) nach § 278 Abs. 6 ZPO ein gerichtlicher Teilvergleich geschlossen und das Anfechtungsverfahren in Bezug auf die Klägerin zu 2., die i3 Cologne GmbH (Klägerin im Verfahren unter dem ehemaligen Aktenzeichen 18 O 12/​22), beendet ist.

Das Landgericht Dortmund hatte zuvor die unter den Aktenzeichen 18 O 8/​22 und 18 O 12/​22 geführten Anfechtungsklagen unter Führung des Verfahrens 18 O 8/​22 verbunden.

Der zwischen der Klägerin zu 2. und der beklagten Gesellschaft geschlossene und durch das Gericht mit Beschluss vom 8. September 2022 gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellte Vergleich hat folgenden Wortlaut:

In dem Rechtsstreit

1.

der Allerthal-Werke AG, vertr.d.d. Vorstand, Friesenstr. 50, 50670 Köln,

2.

der i3 Cologne Investors GmbH, vertr.d.d. GF Dr. Georg Issels, Lütticher Str. 8 a, 50674 Köln,

Klägerinnen,
Prozessbevollmächtigter zu 1: Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Linnerz, Heideweg 26, 53229 Bonn,
Prozessbevollmächtigter zu 2: Herr Rechtsanwalt Conzelmann, Lichtentaler Str. 3, 76530 Baden-Baden,

beigetreten auf Seiten der Klägerin zu 2) zum Zwecke des Vergleichsabschlusses:

der Geschäftsführer der Klägerin zu 2) Herr Dr. Georg Issels, Lütticherstr. 8a, 50674 Köln,
Verfahrensbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Conzelmann, Lichtentaler Str. 3, 76530 Baden-Baden,

gegen

die Centrotec SE, vertr.d.d. Vorstand Bernhard Pawlik, Günther Wühr und Dr. Thomas Kneip, Am Patbergschen Dorn 9, 59929 Brilon,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Waldeck, Beethovenstr. 12 – 16, 60325 Frankfurt,

 

wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass zwischen der Klägerin zu 2) und Herrn Dr. Georg Issels auf der einen Seite und der Beklagten auf der anderen Seite folgender

Vergleich

zustande gekommen ist:

1.

In Hinblick auf die vom Vorstand der Beklagten abgegebenen Erklärungen zu den Grenzen der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung der Beklagten in der von der Hauptversammlung am 25. Januar 2022 beschlossenen Fassung im notariellen Protokoll der Hauptversammlung vom 29.06.2022 des Notars Christian Müller-Jonies, Mainburg, zur UVZNr. 1241/​2022 S. 14 betrachten die Klägerin zu 2., ihr Geschäftsführer und die Beklagte den Rechtsstreit in Bezug auf die Klageanträge der Klägerin zu 2. übereinstimmend als erledigt und beendet.

2.

Herr Dr. Georg Issels verpflichtet sich, für sich und für die von ihm abhängigen Unternehmen keinen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25. Januar 2022 und der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2022 gerichtlich oder in sonstiger Weise anzugreifen.

3.

Die Kosten des Rechtstreits und dieses Teilvergleichs im Verhältnis zur Klägerin zu 2. und ihrem Geschäftsführer trägt die Beklagte zu einem ins Ermessen des erkennenden Gerichts gestellten Verfahrensstreitwert, mindestens jedoch € 50.000,00. Die Parteien dieses Teilvergleichs sind sich darüber einig, dass kein Vergleichsmehrwert besteht.

4.

Die Beklagte verpflichtet sich, diesen Teilvergleich entsprechend § 248a i.V.m. § 149 Abs. 2 und 3 AktG auf eigene Kosten und im vollständigen Wortlaut im Bundesanzeiger bekanntzumachen. Eine weitergehende Bekanntmachung erfolgt nicht.

 

Brilon, September 2022

CENTROTEC SE

Der Vorstand

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