Care Energy- Erklärungsversuchs- E- Mail von Martin Kristek- unkommentiert

Wir finden die Situation toll!!

Hunderttausende Menschen vertrauen uns und gaben uns das Mandat, sie in Sachen Energie als Energiedienstleister zu vertreten.

Andere Menschen sind bei uns und wissen überhaupt nicht wer, oder was wir sind und begründen deren „Kunde sein“ damit, dass wir ein billiger Strom- und Gasversorger sind. Auch wenn es schwer nachvollziehbar ist,dass alle Begrüssungsschreiben, Anschreiben, Informationen, Monatsmagazine, Fernsehbeiträge, aber auch unsere Homepage, diese Facebookseite selbst und vieles mehr, ganz klar definiert, dass wir Energiedienstleister sind und Energieversorger mit der Versorgung beauftragen, unbemerkt an diesen vorbeigezogen ist, ist jener kleine Prozentsatz der, die am meisten herumschreien und das vollkommen sinnlos, denn beschimpfende und beleidigende Kommentare, werden sowieso gelöscht, vernachlässigbar und entbehrlich.

Unser Job als Energiedienstleister ist klar umrissen. Dazu gehört auchdie Rechnungskontrolle und uns ist es aufgefallen, dass zuerst der Versorger uns falsch belastet und in weiterer Folge der Untersuchung,der Netzbetreiber den Versorger. Wir forderten zur Korrektur, diese bleib aus und somit müssen wir im Kundeninteresse zum äußersten Mittel greifen und sämtliche betroffenen Verträge kündigen.

Sorry aber das ist unsere Pflicht. Wer also nun in der Grundversorgung ist, in dessen Region ergab unsere Revision, Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung durch den Netzbetreiber.

Wenn nun Menschen es vorziehen uns zu beschimpfen, da wir unseren Job machen, dann liegt dies wohl daran, dass diese nicht wissen, was wir tun und wahrscheinlich aus vollkommen falschen Gesichtspunkten bei uns sind. Wenn der Anwalt zu äußersten Mitteln greifen muß, um die Ansprüche seiner Mandantschaft durchzusetzen, dann sollte der Mandant nicht seinen eigenen Anwalt beschimpfen und beflegeln, denn der macht doch wohl gerade den Job für den Mandanten.

Wenn wir entscheiden, dass der Weg durch Kündigung und kurzzeitiger Grundversorgung der richtige Weg ist, jene zur korrekten Abrechnung zu zwingen, da dies ein Weg ist eine scharfe Abrechnung inkl.Zählerständsmeldung zu erhalten, dann sollte der Kunde „Mandant“, seinem Energiedienstleister vertrauen, dass dieser einen richtigen und einen guten Job macht und dessen Anforderungen, bitte nichts zu tun und die Zählerstände an den Netzbetreiber zu senden, befolgen.

„Aber durch die Grundversorgung müssen wir nun doppelt bezahlen“, dass Argument der Unwissenden schlechthin, denn das ist nicht möglich. Der Vertrag wird verbrauchsscharf abgerechnet und alle Zahlungen die Sie leisteten, den Kosten die Ihre Energieversorgung aufwarf gegenübergestellt. Haben Sie mehr bezahlt als Sie verbraucht haben, ist ein Guthaben auf dem Kontoauszug zu sehen, oder umgekehrt. Da Sie für Ihre Energieversorgung an uns bezahlt haben und wir an Ihren Versorger, kann es Ihnen auch vollkommen egal sein, ob ein Versorgerschief steht oder nicht, denn wir stehen nicht schief.

Ein Guthaben für sich zu beanspruchen, welches auf einer Rechnung steht, an welches Unternehmen Sie nie bezahlt haben, weil wir als Dienstleister dies für Sie erledigt haben, ist grober Unfug – einzig unser Kontoauszug gibt darüber Klarheit ob Guthaben oder nicht.

Kommt nun ein Vertreter im großkarierten Sakko eines Energievertriebes und schnattert auf den Mandanten ein, dass dieser doch schnell wechseln soll und blablabla, nur damit dieser schnell zu einer Provision kommt, und der Kunde folgt solchen „Empfehlungen“ welche einfach nur Verkaufstricks sind, dann muß man ehrlich sagen, sollte der Kunde dies tun, denn dann ist er absolut falsch bei uns und gibt damit uns die Möglichkeit, sich noch besser um jene Kunden zu kümmern, welche das Prinzip der Energiedienstleistung verstanden haben.

Wer um Gottes Willen glaubt denn noch an das Märchen, dass ein Mensch der nicht von Ihnen bezahlt wird, Ihr Interesse vertritt – denken Sie mal darüber nach!

Nun wir freuen uns hunderttausende zufriedene Kunden zu haben, welche das System der Energiedienstleistung verstehen und freuen uns auch, dass jene Kunden, welche unter falschen Voraussetzungen zu uns gekommen sind, nun gehen, denn somit bleibt mehr Zeit für jene Kunden,welche wissen was sie an uns haben – und bei einem Energiedienstleistungs-Marktanteil von unter 2 Prozent der
Energieversorgungskunden, haben wir noch genügen Potenzial am Markt.

Also wie schon in den stattgefundenen Seminaren ausführlich beschrieben:

1.) Der Vertrieb von Strom und Gas hat bitte zu unterbleiben – auch die Vermittlung durch Sie im Rahmen Ihres Beratungsgespräches, da dies unsere Neutralität gefährden würde

2.) Es wird ausschließlich der Energiedienstleistungsvertrag verkauft

3.) die Beauftragung erfolgt durch unterschriebene AGB bei iffline Auftrag, oder bei der Onlineerteilung auf
http://energiewende.care.energy

4.) Für jeden energiedienstleistungsauftrag, erhalten Sie wie im Vergütungsplan vorgesehen Ihre Provision nur ohne Stornohaftung, ohne Zahlungseingangsvoraussetzung, ohne Belieferungsvoraussetzung, einfach am nächsten 5. des Folgemonats.

Für Rückfragen stehen die Vertriebskooridnatoren jederzeit zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Richard Kristek
martin.kristek@care-energy.de

One Comment

  1. Frank Montag, 05.09.2016 at 10:52 - Reply

    Als „Energiedienstleister“ wie sie sich so schön nennen, haben sie dafür sorge zu tragen das die Kunden Fristgerecht nach den Gesetzlichen vorschriften ihre Korrekte Abrechnung erhalten und falls sich ein Guthaben ergibt es unverzüglich auszuzahlen. Aber da sie eine Ignorante Person sind und Anwaltlich schreiben mit Fristen einfach verstreichen lassen sowie ihre Schlichtungsvereinbarungen nicht einhalten kann man sie wohl schlecht als „Dienstleister“ für voll nehmen.

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