Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG – da ist dann bald auch noch das letzte Anlegergeld vernichtet

Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG

Konstanz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 11.697,40 11.697,40
I. Finanzanlagen 11.697,40 11.697,40
B. Umlaufvermögen 187.919,39 1.754.044,06
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 187.912,00 1.725.509,53
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 88.877,68 90.250,18
davon gegen Gesellschafter 1.165,62 1.504.312,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7,39 28.534,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 4.295,55
Aktiva 199.616,79 1.770.037,01

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 172.593,80 1.743.494,39
I. Kapitalanteile 1.092.569,39 2.432.161,77
1. Kapitalanteile Kommanditisten 1.092.569,39 2.432.161,77
II. Rücklagen 0,00 650.925,00
III. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag -919.975,59 -1.339.592,38
B. Rückstellungen 12.600,00 14.699,39
C. Verbindlichkeiten 14.422,99 11.843,23
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 14.422,99 11.843,23
Passiva 199.616,79 1.770.037,01

Anhang zum Jahresabschluß zum 31.12.2020

Canada Gold Trust I

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB und § 267 a HGB i.V.m. § 264 a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Auf die Inanspruchnahme der Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 5 und 275 Abs. 5 HGB wurde verzichtet.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Gesellschafter/​-in: Komplementär:

Ab 1.1.2019 CGT-Komplementär GmbH mit Sitz in Berlin; Geschäftsführer ist Herr Dr. Rudolf Döring

Kommanditistin:

XOLARIS Service GmbH (Treuhandkommanditistin), Konstanz

Geschäftsführung,

Vertretung: Ab 1.1.2019 CGT-Komplementär GmbH mit Sitz in Berlin; Geschäftsführer ist Herr Dr. Rudolf Döring

Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Registergericht Freiburg, HRA 702426

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Berlin, den 21.03.2022

CGT-Komplementär GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2022 festgestellt.

Gewinn- und Verlustrechnung 2020

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Rohergebnis 660.202,87 418.906,13
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.580.881,52 1.762.413,27
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 703,06 3.914,76
4. Ergebnis nach Steuern 919.975,59- 1.339.592,38-
5. Jahresfehlbetrag 919.975,59 1.339.592,38

Berichtsprüfung

Bericht über die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020

der Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG, Konstanz

 

Diplom-Volkswirt Volker Lenz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 76751 Jockgrim, Maximilianstraße 37

1. Inhalt

1. Prüfungsauftrag

2. Grundsätzliche Feststellungen

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

4. Rechtliche und steuerliche Grundlagen

4.1. Allgemeines

4.2. Steuerliche Verhältnisse

4.3. Verträge und andere wesentliche Vorgänge

4.4. Auflösung und Liquidation der Gesellschaft

5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

5.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

5.2. Jahresabschluß

5.2.1. Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabsschlusses

5.2.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

5.2.3. Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses

5.3. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

5.3.1. Geschäftstätigkeit

5.3.2. Bilanzstruktur, Vermögenslage

5.3.3. Finanzierung

6. Bestätigungsvermerk

1. Anlagen zum Prüfungsbericht

Anlage 1 – Bilanz

Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3 – Anhang

Anlage 4 – Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Prüfungsauftrag

Der Geschäftsführer der CGT Komplementär GmbH in Berlin, Herr Dr. Rudolf Döring, bestellte mich zum Abschlußprüfer für den Jahresabschluß zum Abschlußstichtag 31. Dezember 2020.

Da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB handelt beschränkt sich die Prüfung auf den Jahresabschluß. Eine Prüfung des internen Kontrollsystems und der Bereiche Planung und Controlling ist nicht Teil des Prüfungsauftrags.

Für die Durchführung des Auftrags und meine Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die diesem Bericht beigefügten Auftragsbedingungen zu Grunde.

2. Grundsätzliche Feststellungen

In den Jahren 2011 – 2013 wurden vier geschlossene Fonds aufgelegt, die eine Rendite von 14 % versprachen.

Da es in Kanada nie zu wesentlichen Schürfvorgängen kam und auch bis heute nicht geklärt ist, wohin das Geld aus den Darlehen im Einzelnen geflossen ist, muss man davon ausgehen, dass in den Jahresabschlüssen 2012 und 2013 der Wert der Darlehen mit dem Auszahlungsbetrag angesetzt wurde, obwohl klar war, dass das Geld nie zurückgezahlt würde.

Da im Jahr 2012 die Zinszahlungen vollständig ausfielen und auch in den Folgejahren nur Teile der Zahlungsverpflichtungen erfüllt wurden, wurden vom neuen Geschäftsführer die Darlehensforderungen ab dem Jahresabschluß zum 31.12.2014 auch im Hinblick auf den vollständigen Ausfall der Darlehensforderung zum 31.12.2014 bei CGT I vollständig wertberichtigt.

Nach Kenntnis dieser Umstände war eine Berichtigung der CGT Bilanzen 2012 und 2013 erforderlich, weil die Aktivierung der Darlehensforderungen unrichtig war.

Fehlerhafte Jahresabschlüsse können jederzeit geändert werden, da die Fehlerbeseitigung ein ausreichender Änderungsgrund ist. Der Fehler lag bei den CGT-Abschlüssen in der Überbewertung eines Vermögensgegenstandes, nämlich in der Überbewertung der Darlehensforderungen an die kanadischen Gesellschaften.

Wichtig dabei ist, dass nicht jeder kleine Fehler gleich zur Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses führt. Wesentlich ist ein Fehler dann, wenn er das Verständnis eines neutralen Bilanzlesers über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft verändert.

Ein Jahresabschluss kann aber sogar nichtig sein, wenn er entgegen den gesetzlichen Vorschriften kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. In diesem Fall ist ein neuer, den gesetzlichen Vorschriften entsprechender Abschluss zu erstellen.

Die krasse Fehlbewertung der Darlehen führt zur Nichtigkeit der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 der CGT I. Aus diesem Grund hat sich der Geschäftsführer der Alasco GmbH entschieden, die nichtigen Abschlüsse durch richtige Abschlüsse zu ersetzen.

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Gegenstand der Prüfung war die Buchführung sowie der Jahresabschluß (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang).

Die Prüfung wurde von mir entsprechend der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt, §§ 316 ff. HGB wurden beachtet.

Art und Umfang der Prüfung hängen mit der aktuellen Situation der Gesellschaft, die sich seit 31.12.2014 in Liquidation befindet, zusammen. Ich habe neben der ordentlichen Prüfung von Jahresabschluß und Anhang überprüft, welche Risiken in den Forderungen liegen (Stichprobe).

Die verlangten Nachweise und Aufklärungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Jahresabschlussprüfung erforderlich waren, wurden bereitwillig erbracht. Außerdem wurde von der Komplementär GmbH die berufsübliche Vollständigkeitserklärung abgegeben.

Die Prüfung wurde von mir im Oktober 2021 durchgeführt.

4. Rechtliche und steuerliche Grundlagen

1. Allgemeines

Firma: Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG
Gründung am: 12. August 2011
Sitz: Konstanz
Anschrift: Reichenaustraße 19
78467 Konstanz

Handelsregistereintrag: Die Gesellschaft wurde am 12. August 2011 in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg unter 702426 eingetragen.

Gesellschaftsvertrag: Gültig in der Fassung vom 12. August 2011

Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember

Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Verwertung des Abbaus von Bodenschätzen, insbesondere in Form von Edelmetallen und die wirtschaftliche Verwertung von Mineralgewinnungsrechten in Kanada, sowie insbesondere die wirtschaftliche Verwertung von Gold tragenden Grundstücken. Die Fondsgesellschaft kann diese Unternehmenszwecke auch mittelbar durch Beteiligung an ausländischen Gesellschaften jedweder Rechtsform, Konsortien und Joint Venture jedweder Art verwirklichen, deren Gegenstand auf die vorgenannte Ausbeutung und deren wirtschaftliche Verwertung gerichtet ist. Mittelbare Beteiligungen können dabei in jedweder Art, insbesondere auch die schuldrechtlicher Form, als Fremd- oder Eigenkapital erfolgen. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen zweckmäßigen Handlungen auch durch Dritte vornehmen lassen.

Die Fondgesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.

Gesellschafter/​-in: Komplementär:

Ab 1. Januar 2019 CGT-Komplementär GmbH mit Sitz in Berlin; Geschäftsführer ist Herr Dr. Rudolf Döring

Kommanditistin:

XOLARIS Service GmbH (Treuhandkommanditistin), Konstanz

Geschäftsführung,

Vertretung:

Ab 1. Januar 2019 CGT-Komplementär GmbH mit Sitz in Berlin; Geschäftsführer ist Herr Dr. Rudolf Döring

Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen geschlossenen Fonds. Grundlage ist das Verkaufsprospekt vom 1. Dezember 2011

Die Gesellschaft war befristet bis 31.12.2014; die Auflösung der Gesellschaft wurde am 30.7.2019 im Handelsregister eingetragen.

2. Steuerliche Verhältnisse

Die Steuererklärungen wurden bis einschließlich 2019 beim Finanzamt eingereicht.

Zuständiges Finanzamt:

seit 2014 Ettlingen

Steuernummer: 31036/​10891

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 – 18 des UStG.

. 4.3. Verträge und andere wesentliche Vorgänge

4.3.1. Die kanadische Henning Gold Mines Inc. (HGM) bzw. deren Tochtergesellschaft Mary Creek Gold Mines Inc. erhielt im April 2019 von den kanadischen Finanzbehörden einen Betrag von CAD 1.802.296,60 ausbezahlt. Es handelt sich dabei um sogenannte Mineral Explorations Tax Credits (METC), eine Förderung von Explorationstätigkeiten durch die kanadische Regierung.

Höhe und Auszahlung des Betrags waren seit 2015 strittig. Die CGT-Gesellschaften ließen sich bereits 2015 sämtliche Ansprüche an den METC abtreten. Als die kanadischen Finanzbehörden die METC 2019 auszahlten erhielten die CGT-Gesellschaften nach Abschluß eines Vergleichs mit einem Vorranggläubiger einen Betrag Von CAD 1.056.296,60, was bei einem Kurs von 1,5141 zum 14.5.2019 EUR 697.639,92 ausmacht. Entsprechend des einbezahlten Nominalkapitals wurden die METC-Erlöse an die CGT-Gesellschaften verteilt, CGT I erhielt einen Betrag von EUR 219.540,11. Die METC-Erlöse wurden als periodenfremde Erträge gebucht.

4.3.2. Die CGT-Gesellschaften haben der HGM ein Darlehen in Höhe von EUR 327.122,78 zur Sanierung der HGM-Gesellschaften gewährt. Im Investorenkonzept zwischen den Investoren rund um Herrn Brandl und den CGT-Gesellschaften wurde vereinbart, daß eine vollständig sanierte und entschuldete HGM an die Investoren übergeben würde. Zum Zeitpunkt der Zahlung der METC war dies noch nicht der Fall. Entsprechend der Vereinbarung im Darlehensvertrag verzichteten die Investoren auf die Übernahme einer entschuldeten HGM, schlossen aber gleichzeitig mit den GGT-Gesellschaften einen Darlehensvertrag ab.

Der Darlehensbetrag soll verwendet werden um die HGM vollständig zu sanieren und an die Investoren übertragbar zu gestalten. Das Darlehen über insgesamt EUR 327.122,78 wurde entsprechend des Verhältnisses des Nominalkapitals von CGT I zum gesamten Nominalkapital der GGT-Gesellschaften an die HGM gewährt. Entsprechend wurde bei GGT I 31,5 % der Darlehenssumme belastet.

4.3.3. Aufgrund der Kostenübernahmevereinbarung zwischen CGT I und den übrigen Gesellschaften hat CGT I Kosten in Höhe von EUR 43.479,22 für CGT IV übernommen um den Fortbestand dieser Gesellschaft zu sichern. Falls das Darlehen nicht mit Schließung der CGT IV zurückgezahlt werden kann, soll die Differenz mit Aktien der HGM ausgeglichen werden, d.h. die Anleger bei CGT IV erhalten entsprechend weniger Aktien, die Anleger bei CGT I entsprechend mehr.

4.4. Auflösung und Liquidation der Gesellschaft

Lt. § 26 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags der CGT I GmbH und Co. KG ist die Fondsgesellschaft befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014.

Die Auflösung der Gesellschaft wurde erst am 30.7.2019 zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet. Die Anmeldung ist durch die geschäftsführende Komplementärin vorgenommen worden. Wegen der offensichtlich verspäteten Anmeldung der Auflösung im Handelsregister ist zu bemerken, daß die Eintragung an sich keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der Auflösung hat, da sie nur deklaratorisch ist.

Mit der Auflösung der Gesellschaft wurden die Geschäftsführer zu den ersten Liquidatoren. Eine abweichende Regelung wurde weder im Gesellschaftsvertrag noch durch einen Beschluß der Gesellschafterversammlung getroffen.

Die seit der Auflösung der Gesellschaft tätigen Liquidatoren unterlagen keinem Bestellungsverbot, sodaß sie die Geschäfte der Gesellschaft zu Recht führen konnten.

Die Liquidatoren müssen die laufenden Geschäfte beenden. Denkbar ist aber auch, daß neue Geschäfte getätigt werden, um den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und so eine geordnete Liquidation erst zu ermöglichen. Außerdem sind schwebende Verfahren weiterzuführen und abzuschließen.

5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

5.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden auf Debitoren- bzw. Kreditorenkonten verbucht. Die Konten sind abgestimmt. Wertberichtigungen wurden – soweit notwendig – vorgenommen.

Rechnungsabgrenzungen und Rückstellungen wurden im Rahmen der Erstellungsarbeiten verbucht. Hierfür erforderliche Belege und Berechnungen liegen vor.

5.2. Jahresabschluß

1. Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses

Die Saldenvorträge zum 01.01.2020 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zu 31.12.2019.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der beabsichtigten Beendigung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

5.2.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Anhangs

Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2020 wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung (GoB) aufgestellt. Er vermittelt unter Beachtung der GoB grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnisse entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken – soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren – ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung – soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden – und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.

Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.

5.2.3 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses

Bei der Gesellschaft handelt es sich unter Zugrundelegung der Größenkriterien um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.

Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2020 ist entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt und aus den Büchern der Gesellschaft richtig entwickelt worden.

Die Gliederungsvorschriften wurden beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Bestandsnachweis für die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden ist von der Gesellschaft ordnungsgemäß durch Inventare, Saldenbestätigungen und sonstige geeigneten Unterlagen erbracht worden.

Die Geschäftsführung hat mir in der üblichen Vollständigkeitserklärung bestätigt, daß in dem Jahresabschluß zum 31. Dezember 2020 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht sind.

Zur Bewertung ist zusammenfassend festzustellen, daß die Wertansätze der Vermögens- und Schuldposten ordnungsgemäß ermittelt wurden und handelsrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß übernommen.

5.3. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

5.3.1. Geschäftstätigkeit

Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Verwertung des Abbaus von Bodenschätzen, insbesondere in Form von Edelmetallen und die wirtschaftliche Verwertung von Mineralgewinnungsrechten in Kanada, sowie insbesondere die wirtschaftliche Verwertung von Gold tragenden Grundstücken.

5.3.2. Bilanzstruktur und Vermögenslage

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
TEUR % TEUR %
Anlagevermögen
Beteiligung 12 0,6 12 6,0
Umlaufvermögen
Forderungen gegen Kommanditisten 1.503 84,9 0 0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 222 12,6 188 94,0
Kasse, Bank 29 1,7 0 0,0
Rechnungsabgrenzung 4 0,2 0 0,0
Summe 1.770 100,0 200 100,0
Passiva
31.12.2019 31.12.2020
TEUR % TEUR %
Eigenkapital
Kapitalanteile Kommanditisten 2.432 137,4 1.093 546,5
Rücklagen 651 36,8 0 0
Jahresergebnis -1.340 75,7 – 920 460,0
Rückstellungen
Sonst. Rückstellungen 15 0,8 13 6,5
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Leistungen 11 0,6 14 7,0
Sonst. Verbindlichkeiten 1 0,1 0 0,0
Summe 1.770 100,0 200 100,0

5.3.3 Ertragslage

2019
TEUR
2020
TEUR
Sonst. betriebliche Erträge 404 660
Auflösung Rückstellungen 15 0
Aufwendungen
Versicherungen etc. 1 0
Verschiedene betriebliche Kosten 227 0
Verluste Abgang
Anlagevermögen/​Wertber. 1.503 0
Sonst. betriebliche Aufwendungen 31 1.581
Zinsen und ähnl. Erträge 3 1
Ergebnis -1.340 – 920

5.3.4. Finanzierung

Die Finanzierungsmöglichkeiten der Gesellschaft reichen aus.

Die Zahlungsbereitschaft der Gesellschaft war im Berichtszeitraum und auch zum Zeitpunkt meiner Prüfung gegeben.

6. Bestätigungsvermerk

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluß liegen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluß unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Ich habe die Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluß unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluß und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

Lt. § 26 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags der CGT I GmbH und Co. KG ist die Fondsgesellschaft befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014.

Die Auflösung der Gesellschaft wurde erst am 30.7.2019 zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet. Die Anmeldung ist durch die geschäftsführende Komplementärin vorgenommen worden. Wegen der offensichtlich verspäteten Anmeldung der Auflösung im Handelsregister ist zu bemerken, daß die Eintragung an sich keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der Auflösung hat, da sie nur deklaratorisch ist

Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluß unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

 

Jockgrim, den 10.10.2021

Volker Lenz, Wirtschaftsprüfer

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