BWF Stiftung – dritter Verhandlungstag

Der dritte Verhandlungstag begann am Dienstag, den 21.06.2016 mit der Verlesung von Anträgen eines Rechtsanwalts Röhlke, der für Anleger Schadenersatz forderte. Er wollte sich dem Verfahren anschließen. Da Herr Röhlke nicht erschienen war, musste der Vorsitzende die Anträge vorlesen. Hierzu wollen die Beteiligten dann Stellung nehmen in den nächsten Wochen. Rechtsfragen hierzu wurden kontrovers diskutiert.

Die Richter erklärten dienstlich mit keinem Vertragspartner der BWF Stiftung verwandt zu sein oder verschwägert zu sein.

In einer Eröffnungsrede erläuterte ein Verteidiger die aus seiner Sicht gegebenen Unkorrektheiten der Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin. So soll es im Herbst 2011 eine Bandenabrede gegeben haben. Es soll sich um die Fortsetzung einer kriminellen Vereinigung rund um die EVVE gehandelt haben. Hier führte der Verteidger aus, dass wegen erwiesener Unschuld und korrektem Geschäftsgebaren die gleiche Staatsanwaltschaft das Verfahren mit einem Freispruch eingestellt habe in Sachen EVVE. Es seien dort nachgewiesen worden, dass alles korrekt gelaufen sei. Das sei im Januar 2011 geschehen. Außerdem kann schlecht im Herbst 2011 eine Bande gebildet worden sein, wenn einzelne erst 2012 dazu gekommen wären. Es sei überhaupt nicht klar, wer wann was wie gemacht haben soll.

Außerdem monierte der Verteidiger einen Bummelstreik bei der BaFin und der Staatsanwaltschaft. Die angebliche Bande selbst hätte doch die BaFin selbst im Sommer 2011 angefragt und die Formulare übersandt mit der Bitte um Rückmeldung. Die BaFin habe erst intern geprüft und sei davon ausgegangen, eine Genehmigung sei nicht erforderlich. Erst im Februar 2012 habe man sich um entschieden und dann gleich eine Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft informiert. Warum habe die BaFin denn die anfragende Firma nicht informiert? Da seien erst 1% der Verträge geschlossen gewesen. Danach sei es zum „Beamtenmikado“ gekommen und man habe die Akten wie Blei jahrelang in Schränken liegen lassen. In dieser Zeit seien tausende von Verträgen zustande gekommen. Durch dieses „Bewusst-Laufenlassen“ sei der Schaden auch möglich geworden und extrem vertieft worden. Was denn Vorwurf des unerlaubten Bankgeschäfts angehe, sei das Verhalten der Behörde einfach unfair gewesen und habe den Schaden vertieft. Es sei Aufgabe einer Aufsichtsbehörde die Bevölkerung zu schützen und nicht in Deckung zu gehen.

In einem anderen Antrag wollte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens für den Wirtschaftsprüfer erreichen. Nach der Anklage geht die Staatsanwaltschaft offenbar davon aus, dass der Wirtschaftsprüfer überhaupt nicht vor Ort war.

Hier noch mal das bekannte Video: Video über eine Prüfung durch den angeklagten Wirtschaftsprüfer

Außerdem habe der Sprecher der Staatsanwaltschaft Martin Stelter im Radiointerview behauptet, dass der angeklagte Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer dem ausgeklügelten System der Bande gedient hätten. Das sei eine Vorverurteilung und unzulässig.

Die Staatsanwaltschaft erwiderte, dass der Pressesprecher das Wort „mutmaßlich“ genutzt habe.

Der Prozesstag endete nachdem einzelne Vertragsurkunden verlesen worden waren.

2 Comments

  1. waneta Freitag, 24.06.2016 at 14:52 - Reply

    Aber hallo, das hat doch einen Bart, aber sowas von. Die Bafin wusste jahrelang Bescheid. Ein Klick auf die Seite der BWF hätte sofort deren Geschäfte gestoppt, wenn, ja wenn man es gewollt hätte. Aber die Anleger und deren paar Kröten interessieren doch keine Sau und die bafin schon gar nicht. Je mehr Anleger Kohle verlieren um so braver latschen sie wieder zu ihrer Bank, oder legen in Geld in Riesterrenten an. Wer ist die bafin? Welche Interessen vertritt sie? Wem, wenn überhaupt, ist sie rechenschaftspflichtig??

  2. derPrüfer Donnerstag, 23.06.2016 at 06:59 - Reply

    Sollten die von der Verteidigung vorgebrachten Punkte bezüglich der Bafin auch nur im Kern wahr sein, wäre dies ein außerordentlicher Skandal. denn dann hätte in der Tat erst die „Schluderigkeit“ der Behörde zu dem enormen Schaden für die Anleger geführt. Wie in den meisten Fällen wird diese Sache dann wie das berühmte „Hornberger Schiessen“ ausgehen, also ohne negative Konsequenzen für irgend jemanden. Die Dummen sind auch hier, wie meistens, die Anleger!

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