BWF Stiftung

Bei der BWF-Stiftung (Berliner Finanz- und Wirtschaftsstiftung) in Berlin-Zehlendorf konnten Verbraucher physisches Gold kaufen und im Tresor lagern. Zudem sollte durch Goldhandel eine Rendite erwirtschaftet werden. Im Februar 2015 war aber Schluss. Der Geschäftsbetrieb, der seit Herbst 2011 lief, wurde abrupt beendet. Es kam zu einer polizeilichen Hausdurchsuchung, Goldbeschlagnahme im Tresor, der Vertrieb wurde untersagt, Insolvenzverfahren wurden eingeleitet. In Berlin läuft und läuft das Strafverfahren rund um die Aufklärung der Umstände des BWF-Skandals. Heute war der 29. Verhandlungstag. Die Goldprodukte der BWF-Stiftung waren einfach gestrickt, galten als sehr sicher und waren bei Kunden und Vermittlern beliebt. Ab April 2016 werden die Umstände vor dem Strafgericht diskutiert, immer dienstags und donnerstags ab 10.15 Uhr im Kriminalgericht Berlin-Moabit. Angeklagt sind ein Wirtschaftsprüfer, ein Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei aus Köln, ein Vertriebsmitarbeiter, ein Anwalt aus Berlin und die Eheleute Saik, die sich beide seit Herbst 2015 in Untersuchungshaft befinden. Der Hauptangeklagte Saik hatte in einer Einlassung erklärt, dass er Gelder der Kunden zweckentfremdet hatte. Die BWF-Stiftung sammelte das Geld von Kunden und die TMS GmbH wurde mit der Verwaltung und dem Goldhandel beauftragt. Einziger Schlüsselinhaber des Hochsicherheitstresores in Berlin und Goldhändler mit Verfügungsbefugnis für die TMS GmbH war der Angeklagte Saik. Herr Saik kaufte aber nicht in jedem Fall echtes Gold, sondern teilweise auch Metalle mit Goldüberzug. Die Gelder, die der TMS GmbH von der BWF-Stiftung gezahlt wurden, verwendete man anderweitig. Es wurden zwei Villen gekauft und andere Investitionen getätigt. Bei Kontrollen und Besuchen durch Wirtschaftsprüfer, Vertriebler und Kunden gaukelte man diesen immer vor, dass das gesamte Gold im Tresor vollständig echt sei. Auch die Buchhaltung der TMS war so angepasst worden, dass die Käufer das „Dekorgold“ nicht sofort bemerkt werden konnten. Der Goldhändler Saik hatte sich vor Gericht damit verteidigt, dass er eine Firmenbeteiligung und Minenbeteiligung für die TMS GmbH gekauft habe und davon ausging, dass das Gold aus einer Mine in Südamerika geliefert werden würde. Die Zwischenzeit bis zur Lieferung sollte laut Goldhändler Saik nur überbrückt werden. Vertragspartner des Herrn Saik war ein Herr Papakostas, der ein Unternehmen namens Yamamoto in der Schweiz leitet. Dieser hat vor dem Strafgericht noch nicht ausgesagt. Die Firma Yamamoto hatte bisher kein Gold geliefert. Die Goldfälschungen waren so gut, dass selbst die Polizei bei der Hausdurchsuchung und der Inventur Schwierigkeiten hatte, Klarheit über die Güte der Metalle und den Wert zu erhalten. Auch dem Händler, der echtes Gold geliefert hatte, war im Tresor der Stiftung nichts besonders aufgefallen.

Die Eheleute Saik sitzen seitdem in Untersuchungshaft, wobei der Gesundheitszustand der Ehefrau so schlecht ist, dass vor Gericht über ihre Haftentlassung diskutiert wurde. Diese – so der Angeklagte Saik – sei sowieso nur Buchhalterin gewesen, ohne das System zu verstehen. Gleiches gelte, so Saik, auch für sämtliche Vertriebler, Kunden und alle anderen Mitarbeiter im Büro. Der Goldhändler Saik strahlte absolute Sicherheit aus. Bis zum Zugriff der Polizei im Februar 2015 war die BWF-Stiftung nicht vertragsbrüchig geworden und hatte alle vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllt.

Die Polizei hatte im Februar 2015 eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft hatte seit dem Februar 2012 ermittelt und drei Jahre gebraucht, um einen Zugriff zu erwirken. Aufgrund von Geldwäscheverdachtsanzeigen und der Vergangenheit des Goldhändlers vermuteten die Behörden eine Betrugsstraftat zu Lasten der Anleger. Die Haltung der Bundesanstalt zur Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) war schwankend. Es schien zweifelhaft, dass die Bankenaufsicht überhaupt zuständig sei. Im Sommer 2011 hatte die BWF-Stiftung  ihr geplantes Geschäftsmodell mit Musterverträgen der Behörde übersandt, woraufhin die Behörde intern die Auffassung vertrat, dass das Geschäft genehmigungsfrei sei. Ist Goldhandel jetzt ein Bankgeschäft oder nicht? Diese Meinung änderte die Behörde im Februar 2012 und wandte sich damit an die Staatsanwaltschaft Berlin. Einen Hinweis auf ihre Rechtsmeinung zeigte sie aber weder der Öffentlichkeit noch der BWF-Stiftung selbst. Letztere selbst ging davon aus, dass die Nichtrückmeldung der Aufsichtsbehörde bedeuten würde, dass man keinerlei Bedenken habe. Im Herbst 2014 drohte die BaFin mit einer Rückabwicklung, weil nun gegenüber der BWF-Stiftung die Meinung vertreten wurde, es sei ein genehmigungspflichtiges Geschäft. Die Verhandlungen zogen sich derweil hin, weil die Stiftung die freiwillige Rückabwicklung angeboten hatte und ein genehmigungsfreies Produkt veräußern wollte. Der Untersagungsbescheid wurde zum Tage der Hausdurchsuchung zugestellt.

Inzwischen laufen Insolvenzverfahren gegen die Stiftung und die TMS. Der Insolvenzverwalter der  Stiftung hat Klage gegen den Bescheid erhoben. Die Abwicklung läuft, Gelder haben die Kunden noch nicht erhalten. Es ist schwierig zu beurteilen, wem das gefundene Gold überhaupt gehört, der TMS GmbH oder der BWF-Stiftung.

Die Geschädigten, die Gold kaufen wollten bzw. dies zwischen 2012 und 2015 auch taten, waren entsetzt, als bekannt wurde, wie langsam die Behörden arbeiten. Einige Vertriebspartner der BWF-Stiftung wurden auch von BWF-Kunden verklagt, erste Urteile wegen Schadenersatz liegen vor. Die Staatsanwalt hatte allerdings die Strafverfahren gegen Vertriebsmitarbeiter sofort eingestellt. Es sei nicht möglich gewesen, dass Falschgold und das Betrugssystem zu erkennen. Schließlich seien auch der angeklagte Wirtschaftsprüfer W. und die KPMG auf das System hereingefallen. Beide hatten Goldprüfungen des Bestandes vorgenommen (ohne allerdings die Fälschungen zu bemerken). Heute wurde ein Zeuge gehört, der als Polizist einen Goldvertrag geschlossen hatte. Auch sein Bruder hatte als Polizist auf das System vertraut. Vermittler war eine Polizistin, die nebenberuflich für die Stiftung tätig gewesen war. Die Zeugenvernehmung endete schnell. Der Schaden dieses Kunden der BWF-Stiftung betrug 20.000 €. Diskutiert wurde heute: Darf der Insolvenzverwalter der TMS GmbH Akteneinsicht in die beschlagnahmten Unterlagen erhalten? Die Verteidigung des angeklagten Rechtsanwalts Dr. S. beantragte heute, einige Geschädigte als Zeugen zu vernehmen, die zivilrechtliche Klagen gegen den Anwalt erhoben haben.

Demnächst sollen weitere Zeugen gehört werden.

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